ÖPNV: Pendlerinnen und Pendler in Sachsen wurden tagelang durch einen unbefristeten Streik im Nahverkehr ausgebremst. Dieser ist nun vorbei. ÖPNV in Chemnitz, Dresden und Zwickau wieder normal Einigung im Tarifstreit Streik im Nahverkehr: Das sind die Alternativen Im Tarifkonflikt des sächsischen Nahverkehrs wurde eine Einigung erzielt. Die tagelangen Streiks sind damit vom Tisch. Busse und Bahnen rollen wieder. Nahverkehr: Streik in Sachsen vorbei Wochenlang dauerten die Tarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband Nahverkehr (AVN) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an. Nach tagelangen Streiks haben die beteiligten Parteien am Dienstag, 30. April, eine Einigung erzielt. Der ÖPNV in Sachsen war seit Samstag, 27. April, erheblich eingeschränkt. Bereits vor Wochen hatten die Gewerkschaftsmitglieder den Weg dafür durch eine Urabstimmung freigemacht. Streiks in Sachsen: Diese Öffis rollen wieder Seit dem Streikende rollt der ÖPNV auch in diesen Städten bzw. Nahverkehrsverbünden wieder nach Plan: Euro Traffic Chemnitz Regionalverkehr Westsachsen Zwickau Regionalverkehr Erzgebirge Verkehrsgesellschaft Meißen Regiobus Mittelsachsen Dresdner Verkehrsservice GmbH Regionalverkehrsbetriebe Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda Regionalbus Oberlausitz Görlitzer Verkehrsbetriebe Dasselbe gilt für die angebundenen Unternehmen Stadtbus Plauen, Omnibusverkehr Oberlausitz Niesky, Straßenbahn-Bus Gesellschaft Plauen, sowie die DB Regiobus Ost mit Niederlassung in Zittau. Streiks im ÖPNV: Die Alternativen Bei einem Streik sind die ADAC Autovermietung, das Fahrrad, der E-Scooter oder das ADAC Pendlernetz Alternativen zum Nahverkehr. Für alle, die aufs eigene Auto ausweichen, ist es ratsam, sich vorher über die aktuelle Verkehrssituation zu informieren, da es insbesondere im Berufsverkehr zu Staus und Störungen kommen kann. Alle Infos zur Situation auf Autobahnen und Bundesstraßen sind bei der ADAC Verkehrsinfo erhältlich. Außerdem sollten Autofahrer, die bereits jetzt Sommerreifen auf ihr Fahrzeug gezogen haben, beachten, dass sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht fahren dürfen.