Wintereinbruch im April: Darf man auf Schnee mit Sommerreifen fahren?
Der Wintereinbruch in Deutschland sorgt noch immer mancherorts für Glätte und Unfälle. Eine Wetterbesserung ist erst zum Wochenende in Sicht. Was gilt jetzt für Autofahrende, die bereits mit Sommerreifen unterwegs sind?
Bei winterlichen Verhältnissen muss man mit Winterreifen fahren
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
Verstöße werden mit Bußgeld von 60 Euro geahndet
Gute Neuigkeiten für Autofahrende: Für das letzte April-Wochenende ist endlich Wetterbesserung in Sicht. Doch zunächst steht ein ungemütlicher Donnerstag an. Die Höchsttemperaturen liegen zwischen sieben und elf Grad, die vielen Wolken am Himmel bringen immer wieder Schauer, oberhalb von 600 bis 800 Metern muss auch heute wieder mit Schnee gerechnet werden.
Regelmäßig aktualisierte Stauinformationen finden Sie in den aktuellen Verkehrsinformationen. In ADAC Maps sehen Sie außerdem den Echtzeit-Verkehrsfluss auf der Karte und kurzzeitige Störungen.
Wintereinbruch im April: Das gilt jetzt
Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist der intensive Wintereinbruch eine besondere Herausforderung, vor allem wenn sie bereits mit Sommerreifen unterwegs sind: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Die Empfehlung, Fahrzeuge mit Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) auszustatten, hat keine rechtliche Relevanz. Rechtlich gesehen müssen Autofahrer also bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihren Wagen fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit.
Mit Sommerreifen nicht bei Glätte fahren
Wer bereits Sommerreifen aufgezogen hat, sollte das Auto bei den zu erwartenden winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen lassen und wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Wer seinen Wagen dennoch nutzen möchte, der hat keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen, damit er rechtlich vollumfänglich geschützt ist.
Bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert, muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldeten Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Winterreifen im Sommer? Besser nicht!
Andersherum ist es übrigens auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller, und der Bremsweg verlängert sich deutlich.
Der ADAC rät daher, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Mit Material von dpa