Zimmer mit Meerblick gebucht: Geld zurück wegen Blick auf Tennisplatz
Ein Reisender hat Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, wenn er ein Zimmer mit Meerblick gebucht hat, aber stattdessen ein Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz bekommt. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Der Fall: Ein Ehepaar buchte für den Sommer 2018 eine Pauschalreise nach Rhodos. Bei der Buchung wurde ausdrücklich die Unterbringung in einem Zimmer mit Meerblick vereinbart. Die erste angebrochene Nacht nach der Ankunft musste das Ehepaar in einem Zimmer mit Ausblick auf den Tennisplatz verbringen. Das Ehepaar verlangte deshalb eine Reisepreisminderung. Der Reiseveranstalter wollte nicht zahlen, daher erhob das Ehepaar Klage.
Fehlender Meerblick ist ein Reisemangel
Das Amtsgericht Hannover gab dem Ehepaar Recht und sprach ihm eine Reisepreisminderung zu. Es lag ein Reisemangel vor, weil dem Ehepaar nicht wie vereinbart ein Zimmer mit Meerblick zur Verfügung gestellt wurde, so die Richter. Das gestellte Zimmer entsprach in seiner Beschaffenheit nicht dem gebuchten Zimmer. Auch wenn das Ehepaar den Meerblick nachts ohnehin nicht hätte genießen können lag ein Reisemangel vor, führten die Richter aus.
Reisepreisminderung in Höhe von 10 % angemessen
Die Richter hielten eine Minderung in Höhe von 10 % des Tagesreisepreises für angemessen. Dabei berücksichtigten sie, dass das Ehepaar in dem falschen Zimmer nur für eine Nacht untergebracht war.
AG Hannover, Urteil vom 9.8.2019, Az.: 539 C 2462/19