Türkei-Urlaub: Was die Unruhen für Reisende bedeuten

Nach den jüngsten Unruhen in der Türkei sind immer mehr Reisende verunsichert, ob ein Urlaub im Land noch ratsam ist. Das Auswärtige Amt seine Reisehinweise hat seine Reisehinweise verschärft.
Urlaubsziele an der türkischen Riviera wenig betroffen
Verschärfter Reisehinweis für Ankara und Istanbul
ADAC Fachleute: Derzeit keine kostenfreie Stornierung möglich
Die Türkei zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Touristinnen und Touristen. Doch nach der Inhaftierung des Oppositionspolitikers Ekrem Imamoğlu kommt es immer wieder zu Massenprotesten gegen die Regierung. Urlauberinnen und Urlauber sind verunsichert, denn: ein Ende der Proteste ist nicht absehbar.
Türkische Riviera von Unruhen wenig betroffen
Gut zu wissen: Die begehrten Urlaubsziele an der türkischen Riviera, wie Antalya oder Side, sind bisher kaum betroffen. Dort war von den Unruhen bislang wenig zu spüren. Allerdings gibt es inzwischen auch Berichte von Demonstrationen in einigen Stadtteilen Antalyas. Reisen in diese Regionen finden bisher aber wie gewohnt statt.
Die Ausschreitungen und Unruhen konzentrieren sich vor allem auf die Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir, aber auch einige andere Städte. Dort sind bis auf Weiteres wichtige Straßen und U-Bahn-Stationen gesperrt. Es kann Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr geben.
Der Flugverkehr in der Türkei läuft bisher ungestört. Ebenso gibt es noch keine Meldungen, dass es auf den Autobahnen und Hauptstraßen abseits der Großstädte zu großen Störungen aufgrund der Massenproteste gekommen wäre.
Wichtige Info für Autourlauber: Mit dem Auto in die Türkei.
Auswärtiges Amt: Vorsicht in Istanbul, Ankara und Izmir
Vom Auswärtigen Amt gibt es keine offizielle Reisewarnung für die Türkei. Es wird auch nicht generell von Urlaub in dem Land abgeraten. Es gibt jedoch einige Sicherheitshinweise der Behörde, die Reisende beachten sollten. Betroffen sind die bei Touristen beliebten Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir. Hier rät die Behörde:
Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.
Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig
ADAC Auslandsnotruf
ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Proteste in der Türkei könnten sich ausweiten
Derzeit ist nicht absehbar, wie lange die Einschränkungen in den Städten anhalten werden, so das Auswärtige Amt in seinem Reisehinweis. Nicht auszuschließen ist, dass sich die Situation weiter verschärft und die Unruhen immer mehr auch auf die Urlaubsregionen am Meer übergreifen. Die Proteste verlaufen bislang weitgehend friedlich. Es gibt aber auch Berichte, dass Sicherheitskräfte immer wieder auch mit Wasserwerfern gegen Demonstranten vorgehen.
Die türkische Opposition hat inzwischen eine Ausweitung der Proteste angekündigt. "In jede Stadt, in die wir kommen, werden wir die größten Kundgebungen in ihrer Geschichte abhalten", sagte der Chef der Partei CHP, Özgür Özel, dem britischen Sender BBC. Ab sofort soll es jeden Samstag an unterschiedlichen Orten im Land und jeden Mittwochabend in Istanbul Proteste geben. Laut Regierungsangaben wurden seit Beginn der Proteste rund 2000 Menschen festgenommen
ADAC: Kostenfreie Stornierung derzeit nicht möglich
Eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist nur möglich, wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt ist. Das wäre denkbar, wenn vertraglich vereinbarte Höhepunkte der Reise aufgrund von Protestaktionen komplett ausfallen, weil z.B. Sehenswürdigkeiten gesperrt sind.
Ob die Absage eines Programmpunkts eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellt, muss in der Gesamtschau der reisevertraglichen Leistungen beurteilt werden. Die bloße Angst vor Unruhen reicht für eine kostenfreie Stornierung meist nicht.
Zwar können Reisende jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten, der Reiseveranstalter kann dann jedoch Stornogebühren verlangen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Reiseveranstalter zu halten und gemeinsam eine Kulanzlösung zu suchen.
Wer Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gebucht hat, kann kostenfrei von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist, also z.B. das Hotelzimmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden kann oder die gebuchten Leistung nicht mehr erbracht, also beispielsweise der Flug abgesagt wird.
Sind die gebuchten Leistungen wie Flugbeförderung oder Unterbringung jedoch nicht unmittelbar durch die Protestaktionen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Einschränkungen für Reisende vor Ort, die sich nicht auf die gebuchte Einzelleistung auswirken, führen daher nicht zu einem kostenfreien Stornorecht.
Mit Material von dpa.