Sturzflut im Grand-Canyon-Nationalpark: Was USA-Reisende jetzt wissen sollten
Von Sabrina Doschek

Im Grand-Canyon-Nationalpark im US-Bundesstaat Arizona hat es am letzten August-Wochenende eine schwere Sturzflut gegeben, bei der Menschen ums Leben kamen und weitere vermisst werden. Was Reisende jetzt beachten sollten.
Wanderwege und Brücken stark beschädigt, betroffene Bereiche gesperrt
Einschränkungen aufgrund von Wasserschäden am Südrand des Nationalparks
ADAC Reisefachleute: Wann Sie kostenlos stornieren können
Nach der schweren Sturzflut im Grand Canyon wurden laut National Park Service (NPS) zwei Tote geborgen, mehr als 20 Personen werden vermisst. Besonders stark traf die Flut die bei Touristen und Touristinnen beliebten Orte Phantom Ranch und Bright Angel Canyon, die tief im Inneren des Grand Canyon nahe dem Colorado River liegen. Laut US-Medien wurden Campingplätze und Wanderwege sowie fast alle Fußgängerbrücken über den Bright Angel Creek beschädigt.
Flut im Grand Canyon: Was Reisende wissen sollten
Die von der Sturzflut betroffenen Teile des Grand-Canyon-Nationalparks bleiben vorerst geschlossen. Hotel- und Lodge-Übernachtungen innerhalb des Nationalparks sind nicht mehr möglich, mehrere Campingplätze und Wanderwege, zum Beispiel Teile des North-Kaibab-Trails, bleiben ebenfalls gesperrt. Auch Rafting-Touren auf dem Colorado River wurden vorerst eingestellt.
Einschränkungen am Südrand des Grand Canyon
Durch die Flut wurden auch Wasserleitungen beschädigt, weshalb am Südrand des Grand Canyon seit Montag, 31. August, strenge Wassersparmaßnahmen gelten. Der NPS warnt vor weiteren Gewittern und Starkregen, die erneut Sturzfluten auslösen könnten.
Infos zur aktuellen Lage finden Sie hier: National Park Service Grand Canyon
Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Eine Pauschalreise kann man ohne Gebühren stornieren, wenn sie durch sogenannte außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Unter diesen Voraussetzungen können Sie Ihre Reise kostenlos stornieren. Die Umstände müssen aber unmittelbar am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe auftreten. Außerdem muss die Anreise oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt sein. Zudem müssen die Umstände im zeitlichen Zusammenhang zur Reise stehen.
Ein Beispiel: Ist das Reiseziel jetzt von Fluten oder Überschwemmungen betroffen, lassen sich Auswirkungen auf die in Zukunft gebuchte Reise nicht beurteilen. Es gibt keine Vorschriften, bei welcher Zeitspanne ein kostenfreier Rücktritt möglich ist. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Reiseveranstalter. Viele Veranstalter bieten aus Kulanz eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung an.
Der Reiseveranstalter kann sich vor Reisebeginn vom Reisevertrag lösen, wenn er die gebuchte Reise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht durchführen kann. Reisende bekommen dann ihr Geld zurück.
Kann ich als Individualurlauber kostenfrei stornieren?
Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Lodge gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:
Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (Beispiel: weil das Hotel wegen Überschwemmungen in unmittelbarer Nähe evakuiert werden muss).
Hinweis der ADAC Juristen und Juristinnen: In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden.
Grand Canyon: Beliebtes Naturwunder der USA
Der Grand-Canyon-Nationalpark wird jährlich von Millionen Touristen und Touristinnen besucht und ist weltweit für seine eindrucksvolle Schluchtenlandschaft bekannt. Die meisten Besucher und Besucherinnen halten sich am bekannteren Südrand auf.
Mit Material von dpa.