Portugal: Neue Streikserie an Flughäfen in Lissabon, Faro, Madeira

Die Streikserie an den Flughäfen in Portugal im August ist zwar abgebrochen. Aufatmen können Reisende dennoch nicht. Das Bodenpersonal der Handling-Firma Menzies plant neue Streiks.
Streikserie von 2. September bis 2. Januar 2026
Flüge u.a. Lissabon, Faro, Porto und Funchal (Madeira) betroffen
Streik an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte
Die jüngste Streikserie in der Hauptreisezeit wurde zwar vorzeitig abgebrochen, doch nun sind neue monatelange Arbeitsniederlegungen an Portugals Flughäfen angekündigt. Hintergrund: Die Einigung zwischen der Gewerkschaft SIMA, die unter anderem die Interessen des Bodenpersonals der Handling-Firma Menzies vertritt, und den Airports war nur von kurzer Dauer.
Portugal: Streiks in Lissabon, Faro und Co.
Der Flugverkehr in Portugal verläuft derzeit planmäßig. Die zuvor angekündigten Streiktermine 22. bis 25. August und 29. August bis 1. September entfallen. Aber: Die Gewerkschaft SIMA hat Arbeitsniederlegungen vom 3. September bis 2. Januar 2026 an allen Flughäfen des Landes angekündigt. Betroffen sind auch lange Wochenenden sowie Weihnachten und Neujahr. Genaue Termine liegen allerdings bisher nicht vor.
Bei den ersten Streikterminen Ende Juli und Anfang August waren alle portugiesischen Flughäfen betroffen, darunter Lissabon, Porto, Faro an der Algarve und Funchal auf Madeira. Es gab Ausfälle und Verspätungen, aber auch lange Wartzeiten bei der Gepäckabfertigung und beim Check-In. Ein Gericht hatte zuvor allerdings Mindestdienstleistungen angeordnet. Dazu zählten auch Flüge von und zu den Azoren.
Das Bodenpersonal der Firma Menzies ist in Portugal für alle großen Fluggesellschaften verantwortlich, unter anderem für: Lufthansa, Air France, Iberia, Swiss, TAP, British Airways, KLM, Emirates.
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Das sind Ihre Rechte bei Streiks an Flughäfen
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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