Streik am Flughafen in Barcelona: Bodenpersonal legt Arbeit nieder
Von Sabrina Doschek

Am Flughafen Josep Tarradellas Barcelona-El Prat drohen mitten in den Sommerferien erhebliche Einschränkungen im Flugverkehr. Grund ist ein unbefristeter Streik des Bodenpersonals. Was Reisende jetzt wissen müssen.
Ab 4. August 2026 streikt in Barcelona das Bodenpersonal
Check‑in, Boarding und Gepäckabfertigung können beeinträchtigt sein
Was Barcelona-Reisende jetzt tun können
Am Flughafen Barcelona-El Prat droht Flugchaos! Ab dem 4. August 2026, 00 Uhr, streikt das Bodenpersonal: Die Gewerkschaft CGT hat rund 1200 Mitarbeitende des Abfertigungsdienstleisters Groundforce zum Streik aufgerufen. Reisende brauchen extra viel Geduld, denn vom Streik betroffen könnten Check‑in, Boarding und Gepäckabfertigung sein.
Streik in Barcelona: Welche Airlines betroffen sind
Da Groundforce in Barcelona zahlreiche Fluggesellschaften betreut, müssen sich auch Passagiere von Lufthansa, Air Europa, Air France, KLM, ITA Airways, Qatar Airways, Etihad Airways, SAS, Turkish Airlines, Finnair, Air China oder United Airlines auf Verzögerungen einstellen.
Wie extrem die Streik-Auswirkungen ausfallen, ist derzeit noch offen. Zwischen Anfang August und Ende September sind bei den betroffenen Airlines rund 11.600 Flüge mit knapp 2,4 Millionen Sitzplätzen geplant. Das spanische Verkehrsministerium hat jedoch Mindestdienste angeordnet, so dass je nach Strecke zwischen 35 und 80 Prozent der Verbindungen durchgeführt werden müssen.
Warum am Flughafen Barcelona gestreikt wird
Die Gewerkschaft begründet den Streik mit unzureichenden Arbeitsbedingungen und Defiziten beim Gesundheitsschutz. Sie kritisiert unter anderem dauerhaften Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung, zahlreiche Überstunden, zu kurze Erholungszeiten sowie eine unzureichende Einarbeitung neuer Mitarbeitenden. Mehrere Verhandlungsrunden mit der Unternehmensleitung hätten bislang keine zufriedenstellende Lösung gebracht.
Streiks an Flughäfen: Was Reisende tun können
Reisende sollten sich in nächster Zeit über die Medien informieren, ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und vorsorglich früher am Flughafen erscheinen, um Verzögerungen bei Check‑in und Gepäckabfertigung abzufangen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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