Griechenland: Neues Gesetz limitiert Liegestühle am Strand

Luftaufnahme eines Strands mit Sonnenliegen in Griechenland
Lefkada: Ein neues Gesetz regelt in Griechenland die Anzahl von Liegestühlen an Stränden© iStock.com/Adriana Duduleanu

In Griechenland gilt ein neues Gesetz, wonach am Strand 70 Prozent weniger Liegestühle aufgestellt werden dürfen als bisher. Tatsächlich betrifft es aber nicht alle Touristinnen und Touristen.

  • Hotels, Bars und Restaurants dürfen nur noch 30 Prozent Strandfläche nutzen

  • Neues Gesetz gilt landesweit seit März 2024

  • Eigene Liegestühle dürfen aber an Badestränden weiter aufgestellt werden

Urlaub in Griechenland wird immer beliebter: Allein 2023 verbrachten mehr als 30 Millionen Menschen ihren Urlaub auf dem griechischen Festland bzw. einer der vielen Inseln. Für den Boom zahlen Touristinnen und Touristen einen gewissen Preis: Nicht nur mit der relativ hohen Klimasteuer, die seit Jahresbeginn gilt, sondern auch mit einem neuen Gesetz, das die Anzahl der Sonnenliegen an Stränden reglementiert.

Liegestühle am Strand limitiert: Wen das betrifft

Konkret besagt das Gesetz, dass an Stränden nur noch 30 Prozent der Flächen mit Liegestühlen bestückt werden dürfen. Außerdem ist ein Abstand von 5 Metern zum Meer einzuhalten. Betroffen sind insgesamt 198 Strände in Griechenland. Neben den Festlandstränden vom südlichen Mani oder Zachero gilt das Verbot unter anderem auf Inseln wie Lesbos, Syros, Evi oder Tilos.

Auf Nachfrage des ADAC erklärt jedoch das griechische Fremdenverkehrsamt, dass die Neuregelung ausschließlich die Strandabschnitte betrifft, die von Hotels, Bars oder Restaurants betrieben werden. Diese müssen seit der Gesetzeseinführung im März 2024 70 Prozent der Flächen freilassen. Wird dagegen verstoßen, drohen den Betreibern hohe Strafen. Auch wenn zu viele Bars errichtet werden, drohen Strafen. Anwohner und Urlaubende hatten sich in der Vergangenheit über den eingeschränkten Zugang zu Stränden durch die Bars beschwert.

Griechenland will Strände aufwerten

Mit dem neuen Gesetz soll erreicht werden, dass der Aufenthalt am Strand aufgewertet wird und Küstenabschnitte für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Für Individualtouristinnen und -touristen bedeutet dies nach aktueller Aussage des Fremdenverkehrsamtes, dass sie in der kommenden Urlaubssaison ein erweitertes Platzangebot am Strand vorfinden. Denn sie dürfen auch weiterhin an frei zugänglichen Stränden ihren eigenen Liegestuhl aufstellen und auch ihr Badehandtuch auslegen.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC