Darf man Liegen am Pool mit Handtuch reservieren?
Geld zurück: Gibt es zu wenige Pool-Liegen oder verhindert der Reiseveranstalter nicht, dass andere Gäste Liegen länger reservieren, kann die Pauschalreise mangelhaft sein. Ein Urteil des Amtsgerichts Hannover.
Der Fall: Ein Mann buchte für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Rhodos. Die Reise ging in ein Hotel mit sechs Swimmingpools, an denen etwa 500 Pool-Liegen standen. Schilder am Pool untersagten den Badegästen, die Liegen länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Im Gegensatz zum Urlauber und seiner Familie hielten sich viele andere Gäste nicht an die Regeln. Das Hotelpersonal unternahm nichts dagegen. Der Mann beschwerte sich mehrfach, auch beim Reiseveranstalter.
Hotelgäste reservieren Liegen mit Handtuch
Der Reiseveranstalter hielt dagegen, es gebe nun mal ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool. Der "frühe Vogel" habe dabei mehr Glück, die Reise sei deswegen aber nicht mangelhaft. Vielleicht hätten ausschließlich der Kläger und seine Familie die Pool-Regeln befolgt. Obwohl keine Sanktionen drohten, wenn sie abends oder zum Sonnenaufgang ebenfalls Handtücher auf Liegen gelegt hätten. Die Sache ging vor Gericht, der Urlauber forderte einen Teil seines Reisepreises zurück.
Veranstalter muss Pool-Regeln durchsetzen
Das Amtsgericht Hannover wies darauf hin, dass der Reiseveranstalter nicht jedem Hotelgast eine Liege zur Verfügung stellen müsse. Allerdings müssten je nach Auslastung des Hotels und Anzahl der Hotelgäste genügend Liegen vorhanden sein. Außerdem müsse der Reiseveranstalter einschreiten, wenn es zwar genug Liegen gebe, diese aber faktisch nicht nutzbar seien, weil andere Hotelgäste entgegen der Pool-Regeln Liegen mit Handtüchern reservieren, ohne sie zu nutzen.
Handtücher von den Liegen entfernen?
Es sei dem Reisenden nicht zumutbar, so das Gericht, selbst für Abhilfe sorgen, etwa indem er eigenmächtig fremde Handtücher entferne oder entgegen den Verhaltensregeln Liegen reserviere. Denn damit seien Streitigkeiten mit anderen Hotelgästen vorprogrammiert.
Urlauber bekommt Teil des Reisepreises zurück
Am Ende gab das Gericht dem Kläger zum Teil Recht. Ihm und seiner Familie sei es außer am letzten Tag nicht möglich gewesen, nach dem Frühstück ab etwa 9 Uhr Pool-Liegen zu nutzen. Diese seien entweder belegt, mit Handtüchern anderer Hotelgäste reserviert oder defekt gewesen. Das Gericht sprach dem Urlauber daher eine Reisepreisminderung von 322,77 Euro, das waren etwa 15 Prozent des Tagesreisepreises, für die Tage ab der erstmaligen Beschwerde des Klägers zu.
AG Hannover, Urteil vom 20.12.2023, Az.: 553 C 5141/23