Heizkostenabrechnung auf Fehler prüfen lohnt sich: So gehen Sie vor

• Lesezeit: 3 Min.

Von André Gieße

Feedback

Eine Frau prüft ihre Heizkostenabrechnung
Viele Heizkostenabrechnungen, die Mieterinnen und Mieter erhalten, sind fehlerhaft© iStock.com/Daisy-Daisy

Das kann doch nicht stimmen! Im Herbst bekommen viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung zugeschickt. Wie Sie Unstimmigkeiten erkennen und richtig reagieren.

  • Welche Vorgaben für eine Heizkostenabrechnung gelten

  • Wo Vermieter am häufigsten fehlerhafte Angaben machen

  • Wie Mieter sich gegen unberechtigte Nachzahlungen wehren

Zwischen Oktober und Dezember erhalten Mieterinnen und Mieter neben der gesonderten Betriebskostenabrechnung oft ihre Heizkostenabrechnung vom Vorjahr. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist das Fehlerpotenzial hoch. Worauf Sie in der Heizkostenabrechnung achten sollten und wie Sie vorgehen können, wenn anscheinend etwas nicht stimmt.

Was genau ist die Heizkostenabrechnung?

Heizkostenverbauch auf einer Heizkostenabrechnung
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Heizkostenabrechnung den Mietern vorliegen© dpa/CHROMORANGE/Jürgen Schott

Eine Heizkostenabrechnung ist eine jährliche Übersicht über die Kosten für Heizung und Warmwasser in einer Mietwohnung. Sie weist den Anteil des Mieters an diesen Kosten aus, basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch und einem festen Schlüssel – zum Beispiel nach Wohnfläche. Die Abrechnung legt die verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen und zeigt, ob eine Nachzahlung fällig ist oder eine Kostenerstattung.

Was sind typische Fehler in Heizkostenabrechnungen?

Die Verbraucherzentralen wissen, worauf Mieter achten sollten, um nicht unnötig viel zu zahlen. Zu den wichtigsten Punkten für eine Eigenprüfung einer Heizkostenabrechnung zählen demnach:

  • Abweichungen, etwa beim Verbrauch:

    Legen Sie sich die Abrechnungen der vergangenen Jahre zurecht: Hat sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu den Vorjahren trotz gleichbleibender Nutzung stark geändert? Prüfen Sie auch, ob die Wohnfläche in den Angaben gleich geblieben ist. Übrigens: Stehen Wohneinheiten im Abrechnungszeitraum leer, dürfen Vermieter diese Kosten nicht auf andere Mieter abwälzen.

  • Abrechnungszeiten und Fristen:

    Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob der Zeitraum korrekt ausgewiesen ist. Dieser sollte in der Regel ein Jahr betragen und nahtlos an Ihre vorige Heizkostenabrechnung anschließen. Gegebenenfalls müssen Sie nicht zahlen, wenn die Abrechnung unpünktlich kam.

  • Kostenverteilung:

    Ein Blick auf die Kostenverteilung lohnt sich. 50 bis 70 Prozent müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest wird nach einem fixen Verfahren umgelegt – meist nach der Wohnfläche. Prüfen Sie, ob der verwendete Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde. Zu finden ist er im Mietvertrag, in der Hausordnung oder direkt in der Abrechnung.

  • Energiekosten:

    Prüfen Sie auch Fehlerquellen bei den Angaben zu den Energiekosten. Bei Heizöl oder Flüssiggas ist wichtig, dass Anfangs- und Endbestand sowie Einkaufsmengen und -preise korrekt angesetzt wurden. Kontrollieren Sie außerdem die aufgeführten Brennstoffkosten, den Betriebsstrom und die Heiznebenkosten. Idealerweise lassen Sie sich die Belege dazu zeigen.

Tipps und Infos rund ums Wohnen und Haus. Kostenlos vom ADAC

Was tun, wenn die Heizkostenabrechnung nicht stimmt?

Sie haben das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Heizkostenrechnung basiert, einzusehen und zu prüfen. Enthält die Abrechnung Fehler, sollten Mieterinnen und Mieter Widerspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung.

Eine Nachzahlung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig innerhalb eines Monats. Die Überweisung kann – trotz Widerspruch – erfolgen. Die Verbraucherzentralen empfehlen im Überweisungszweck dann ein "unter Vorbehalt der Rückforderung" zu ergänzen.

Da eine Detailprüfung von Heizkostenabrechnungen häufig komplex ist und juristisches Fachwissen voraussetzt, ist es ratsam, sich bei Zweifeln an eine unabhängige Beratungsstelle zu wenden, etwa die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein vor Ort.

Viele Mieter verwundert über höhere Heizkosten

Mietervereine melden wegen Nachforderungen von Heizkosten noch immer einen hohen Beratungsbedarf. Das hat eine Abfrage der Mietervereine in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt ergeben. Viele Mieter seien erstaunt, dass sie deutlich mehr zahlen müssen.

Die Mietervereine erklären die vielen Anfragen mit dem Auslaufen der Energiepreisbremsen auf Gas, Fernwärme und Strom zum Jahreswechsel 2023/24. Ende März vergangenen Jahres endete zudem die zeitweilige Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent.

Mit Material von dpa.