Wer in Thailand Urlaub macht und einen Mietwagen oder Roller leiht, sollte den richtigen Führerschein dabeihaben. Touristen brauchen nationalen und Internationalen Führerschein ADAC: Der neue vorgeschriebene Schein ist leichter erhältlich als der alte Ab drei Monaten Aufenthalt gilt nur eine thailändische Fahrerlaubnis Das beliebte Reiseland in Südostasien hat seit 1. Mai 2021 neue Regeln für das Führen von Kraftfahrzeugen: Benötigt wird dann entweder der Internationale Führerschein nach dem Muster des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968. Er ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Oder man braucht eine thailändische Fahrerlaubnis. Thailand akzeptiert 1926er-Führerschein nicht mehr Nicht mehr akzeptiert wird ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. ADAC: Für deutsche Touristen ist es jetzt einfacher Nach Ansicht von ADAC Jurist Bernd Gstatter vereinfacht sich durch die Neuregelung das Verfahren für deutsche Urlauber: "Das Muster des Abkommens von 1968 ist weitaus gängiger als das von 1926 und außerdem bei allen Führerscheinstellen in Deutschland erhältlich." Darüber hinaus hat der jetzt erforderliche Schein eine Gültigkeit von drei Jahren, die bisher geforderte Fahrerlaubnis galt nur für ein Jahr. Der Internationale Führerschein kann bei den örtlichen Führerscheinstellen (Straßenverkehrsbehörden) beantragt werden und wird von diesen ausgestellt. Man sollte explizit darauf hinweisen, dass das 1968er-Muster gewünscht ist. Ratsam ist es auch, sich frühzeitig vor Urlaubsantritt um das Dokument zu kümmern. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten ist übrigens generell eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Mit Material von dpa.