Diesel-Prozess am EuGH: Klage zurückgenommen

Durch ein EuGH-Urteil drohte die millionenfache Stilllegung von Dieselautos. Dieses Risiko ist zunächst vom Tisch, die Klage wurde zurückgenommen.
Verkehrsministerium befürchtete das Aus für 8,2 Millionen Diesel-Pkw
Hintergrund: Verfahren am Europäischen Gerichtshof
Update: Die Klage wurde zwischenzeitlich zurückgenommen
Die Stilllegung mehrerer Millionen Dieselfahrzeuge: Das hätte die Folge eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof sein können. Inzwischen ist diese Gefahr gebannt, die Klage wurde zurückgezogen.
Vor Gericht gegangen waren zwei Mercedes-Kunden. Die beiden hatten ursprünglich vor dem Landgericht Duisburg geklagt, weil sie sich durch den im Vergleich zu den Hersteller-Angaben überhöhten Schadstoffausstoß ihrer Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 von Mercedes betrogen fühlten.
Das Landgericht Duisburg bezweifelte, dass ein Euro-5-Diesel im Alltag mehr Schadstoffe ausstoßen darf, als beim Testverfahren im Labor zulässig. Um zu klären, ob für die betroffenen Mercedes-Modelle Schadenersatzansprüche bestehen, legte das Landgericht die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vor.
Generalanwalt Rantos teilte in seinen Schlussanträgen die Zweifel des Duisburger Gerichts und vertrat tatsächlich die Auffassung, dass die nach den sogenannten NEFZ-Regeln geprüften Schadstoffgrenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße unter normalen Fahrbedingungen eingehalten werden müssen – zum Beispiel bei höheren Geschwindigkeiten, mit ganz unterschiedlichen Reifenmodellen, bei variierenden Fahrbahnverhältnissen, bei Berg- und Talfahrten.
Entsprechend groß war die Sorge, das EuGH könnte der Argumentation folgen – mit potentiell höchst unerfreulichen Folgen für viele Diesel-Fahrerinnen und Diesel-Fahrer.
Mit der Rücknahme der Klagen wurde nun auch der Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof hinfällig. Und damit ist auch die Gefahr der Stilllegungen von Millionen von Fahrzeugen nicht mehr akut.