Urlaub in Deutschland: Im Herbst beim Reisen weiter Maskenpflicht
Die meisten Corona-Regeln sind aktuell aufgehoben. Im Herbst könnte sich das mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändern. Was in Deutschland geplant ist.
Update 1: Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger wird wohl bleiben
Update 2: Bundesländer können Maskenpflicht in Innenräumen anordnen
Welche Corona-Schutzmaßnahmen aktuell in Deutschland gelten
Aktuelle Karte: Die Corona-Inzidenzen in Deutschland
Die wichtigsten Aspekte zu Reisen in Deutschland
Mit Maskenpflicht gegen die Herbst-Coronawelle
Diese Corona-Regeln gelten allgemein
Bestimmungen in Corona-Hotspots
Corona-Inzidenzen in Deutschland
Reisen mit Auto, Bahn und Flugzeug
Urlaub in Europa: Die Grenzen sind offen
Mit Maskenpflicht gegen die Herbst-Coronawelle
Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Befürchtet ein Bundesland, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen ab 1. Oktober 2022 bis vorerst 7. April 2023 gelten.
Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.
Deutschland: Diese Corona-Regeln derzeit
Bundesweit gilt Corona-Basisschutz. Dieser beinhaltet im wesentlichen folgende Maßnahmen und gilt bis 23. September, wenn das bisherige Infektionsschutzgesetz ausläuft:
In allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs besteht weiterhin eine Maskenpflicht
In allen übrigen öffentlichen Bereichen muss nicht mehr zwingend eine Maske getragen werden. Geschäfte, Museen und andere Einrichtungen können aber über ihr Hausrecht weiterhin die Benutzung einer Maske vorschreiben
Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G und 2G-plus) für Restaurants, Geschäfte und andere Einrichtungen sowie für Veranstaltungen gibt es nicht mehr
Bestimmungen für Corona-Hotspots
Laut Infektionsschutzgesetz haben die 16 Bundesländer das Recht, bestimmte Regionen als Corona-Hotspots einzustufen und für diese strengere Regeln zu beschließen. Aktuell gelten die Regeln in keinem Bundesland.
Wer in Deutschland als geimpft oder genesen gilt
Corona-Inzidenzen in Deutschland
Weiterhin Maskenpflicht in Bahn und Flugzeug
In Zügen der Deutschen Bahn AG sowie in Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen – diese fallen unter die Bestimmungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln – gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Für die 3G-Regel gibt es keine gesetzliche Verpflichtung mehr.
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Urlaub in Europa: Die Grenzen sind offen
Schon seit mehreren Monaten ist kein europäisches Land mehr vom Robert Koch-Institut als Corona-Hochrisiko-Gebiet eingestuft.
Grenzübertritte sind problemlos möglich – teilweise müssen bestimmte Regeln beachtet werden: So ist die Lage an Deutschlands Grenzen.
Das gilt für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren.
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Mit Material von dpa
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