Beherbergungsverbote in Deutschland: Keine touristische Übernachtungen im Hotel
Wegen des deutschlandweiten Lockdowns sind touristische Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben bis mindestens 14. Februar nicht erlaubt.
Wer aus anderen Gründen verreisen muss (zum Beispiel geschäftlich), für den können Ausnahmen gelten. Einzelheiten finden sich in den Verordnungen der Bundesländer.
Harter Lockdown bis mindestens 14. Februar
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder massive Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich beschlossen. Diese gelten in ganz Deutschland bis mindestens 14. Februar.
Von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland wird abgeraten
Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland sind verboten. Lediglich Geschäftsreisen sind weiterhin zugelassen
Im öffentlichen und in fast allen Bundesländern auch im privaten Bereich darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person und umgekehrt treffen
Restaurants, Cafés und andere Lokale sind geschlossen und dürfen nur Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Alkoholkonsum im Freien ist verboten
Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs bleibt der komplette Einzelhandel geschlossen
Museen, Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben ebenfalls zu
Beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden – in Bayern sogar eine FFP2-Maske
Freizeitsport ist nur noch individuell, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner sollen sich Personen nur noch maximal 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen dürfen
Umfassende Informationen zu Ihren Rechten als Reisender in Corona-Zeiten finden Sie hier.
Mit Material von dpa, Stand: 12. Januar 2021