Patent-Urteil: Muss Renault jetzt Clio und Mégane zurückrufen?

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Von Lorenzo Walcher

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Detail eines Renault Clios
Patent-Streit: Geht es nach einem Münchner Gerichtsurteil, muss Renault seine Modelle Clio und Mégane zurückrufen© Renault

Renault droht der Verkaufsstopp in Deutschland: Ein Münchner Gericht sieht eine Patentverletzung bei den Modellen Clio und Mégane. Der französische Hersteller will in Berufung gehen.

  • Renault-Modelle Clio und Mégane betroffen

  • Urteils-Vollstreckung würde auch bestehende Fahrzeuge einschließen

  • Außergerichtliche Einigung wahrscheinlich

Im Patentstreit zwischen Renault und dem US-Technologieunternehmen Broadcom hat das Landgericht München I entschieden, dass zwei Modelle des Herstellers – der Clio und der Mégane – Komponenten enthalten, für die Renault keine gültige Lizenz besitzt.

Dabei geht es um ein Ethernet-Patent von Broadcom. Sollte der US-Hersteller eine Sicherheitsleistung hinterlegen, könnte das Urteil auch vor Rechtskraft vorläufig vollstreckt werden – dann droht Renault nicht nur ein Verkaufsstopp.

Diese Komponenten von Clio und Mégane sind betroffen

In Diskussion sind zwei Bauteile: Beim Clio geht es um eine Komponente des Navigationssystems, beim Mégane um ein Teil der Telematik-Steuereinheit. Broadcom hatte 2025 Klage eingereicht und bemängelt, dass Renault bestimmte Ethernet-Netzwerkverbindungen lizenzlos nutze. Das Landgericht bestätigt den Vorwurf und gibt der Unterlassungsklage des Patentinhabers statt.

Das Urteil wird vorerst nicht vollstreckt. Grund dafür ist, dass Broadcom zunächst eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren Millionen Euro beim Gericht hinterlegen müsste. Diese Zahlung würde Renault im Falle einer späteren Aufhebung des Urteils als Entschädigung dienen. Zudem will der französische Automobilkonzern nicht nur Berufung gegen das Urteil einlegen – nach Informationen des Magazins "Auto Motor und Sport" laufen zusätzlich zwei Klagen zur Nichtigerklärung des betreffenden Broadcom-Patents.

Urteil: Das droht Renault-Besitzern

Sollte Broadcom die Sicherheitsleistung hinterlegen, könnte der Verkaufsstopp in Kraft treten. Dann dürften die betroffenen Modelle nicht mehr verkauft werden. Bereits ausgelieferte Fahrzeuge mit den beanstandeten Komponenten müssten zurückgerufen werden.

Erst nach Austausch oder Entfernung der betroffenen Bauteile dürften diese Fahrzeuge wieder auf deutschen Straßen unterwegs sein. Laut mehreren Medienberichten gilt eine außergerichtliche Einigung jedoch als wahrscheinlicher – etwa durch eine rückwirkende Lizenzvereinbarung, die Renault die weitere Nutzung der Komponenten erlaubt.

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