Urteil: Handyverstoß oder Kühlakku an der Wange?

Ein Mann telefoniert im Auto
Hatte der Autofahrer ein Handy am Ohr oder musste er die Wange kühlen?© imago images/Panthermedia

War das ein Handyverstoß oder hatte der Autofahrer nur wegen Zahnschmerzen einen Kühlakku an der Wange? Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

Der Fall: Ein Autofahrer wurde bei einer Verkehrsüberwachung von Polizisten beim Telefonieren mit einem Handy am Ohr erwischt. Er hielt sein Smartphone ans linke Ohr und sprach hinein. Als er die Beamten bemerkte, nahm der Mann das Handy sofort herunter. Er bekam einen Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes.

Gericht: Kühlakku ist eine Ausrede

Der Autofahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er bestritt die Tat und behauptete, wegen Zahnschmerzen einen in ein dunkelgraues Handtuch gewickelten Kühlakku an seine Wange gehalten zu haben. Diesen Kühlakku brachte er zum Hauptverhandlungstermin im Amtsgericht Iserlohn mit.

Das Gericht verurteilte den Mann aber wegen des Handyverstoßes. Es hielt seine Erklärung mit dem Kühlakku für eine Schutzbehauptung. Denn es bestehe zum einen keine Ähnlichkeit zwischen einem Handy und dem umwickelten Kühlakku. Zum anderen habe der Autofahrer bei der Verkehrskontrolle den Kühlakku nicht erwähnt.

Zeugen haben Handy gesehen

Außerdem konnte sich eine Polizeibeamtin konkret an die Verkehrskontrolle erinnern und als Zeugin glaubhaft aussagen, sie und ihre Kollegen hätten gesehen, dass der Betroffene eindeutig ein Handy in der Hand gehalten habe. Ein anderer Beamter konnte sich daran erinnern, dass der Betroffene bei der Kontrolle gesagt hatte: "Eine Sauerei, dass aus einem Zivilfahrzeug heraus kontrolliert wird!"

Gericht: Autofahrer nicht glaubhaft

Der Autofahrer legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Sein Argument: Das Amtsgericht habe sein Schweigerecht verletzt. Er hatte damit aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm betonte, in den Formulierungen des Amtsgerichts sei keine Verletzung des Schweigerechts zu sehen. Schon der Zeitpunkt seiner Einlassung beeinträchtige die Glaubhaftigkeit des Autofahrers. Außerdem habe er nur teilweise von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und die Polizeibeamten bei der Verkehrskontrolle kritisiert. Die Aussagen der Zeugin seien dagegen glaubhaft.

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Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht

Der Autofahrer musste ein Bußgeld von 150 Euro für den Handyverstoß bezahlen. Dieses war wegen zwei Voreintragungen erhöht worden.

OLG Hamm, Beschluss vom 29.8.2023, Az.: III-5 ORbs 70/23