Corona-Regeln: Bei Reise mit Kind muss anderer Elternteil zustimmen
Bei einer Flugreise eines getrennt lebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern gelten in Corona-Zeiten andere Regeln. Der andere mitsorgeberechtigte Elternteil muss so einer Reise zustimmen. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Eine Mutter hatte für die Sommerferien eine Flugreise mit den beiden gemeinsamen Kindern nach Mallorca gebucht. Der mitsorgeberechtigte Vater war damit nicht einverstanden.
Grundsätzlich kann der jeweils betreuende Elternteil über Auslandsreisen (auch über Flugreisen) allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das Kind verbunden ist. Als Angelegenheit des täglichen Lebens waren Flugreisen in das europäische Ausland bisher selten Gegenstand von Streitigkeiten.
Vater mit Reise nicht einverstanden
Die Richter des OLG Braunschweig haben entschieden, dass die Flugreise mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist. Nach Ansicht der Richter führt die Ausbreitung von Covid-19 weiter zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens, auch wenn keine Reisewarnung für das Urlaubsziel besteht.
Die Lockerungen der Beschränkungen gelten nur auf Probe. Daher gibt es für den gebuchten Rückflug keine Planungsverlässlichkeit. Breitet sich das Virus erneut aus und gibt es daraufhin staatliche Einschränkungen, besteht die Gefahr, dass die Reisenden in Quarantäne müssen oder im Ausland festsitzen. So eine Situation kann das seelische Wohl eines Kindes erheblich belasten, so die Richter. Außerdem sind die Infektionswege des Coronavirus noch nicht vollständig geklärt. Daher ist nicht sicher, welche konkrete bzw. erhöhte Ansteckungsgefahr im Flugzeug besteht.
Beide Elternteile müssen der Reise zustimmen
Aus diesen Gründen kann eine Flugreise ins Ausland in Corona-Zeiten nur von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gemeinsam entschieden werden.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann das Familiengericht (auf Antrag) einem Elternteil die Entscheidungsmacht über eine solche Reise übertragen. Dabei wird das Kindeswohl im konkreten Einzelfall berücksichtigt und die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.
Die Richter haben in diesem Fall keine Aussage zur Entscheidungsbefugnis über die geplante Reise gemacht, weil der Reise bereits andere Gründe entgegenstanden.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.7.2020, Az.: 2 UF 88/20
Hinweis: Ein Muster für eine Einverständniserklärung für eine Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil finden Sie hier.