Problem an der Tankstelle: Was gilt und wer hilft?

Frau tankt Cabrio
Welcher Preis gilt und was tun bei einem Schaden an der Tankstelle?© iStock.com/BraunS

Wenn das Auto beim Tanken beschädigt wird, die Bezahlung nicht klappt oder der Preis an der Anzeigetafel nicht zu dem an der Zapfsäule passt, stehen Kunden vor Problemen. ADAC Clubjuristinnen und -juristen erklären die wichtigsten Fälle.

  • Welcher Preis gilt: Spritpreis an der Zapfsäule ist entscheidend

  • Nicht bezahlt: Zusätzliche Kosten und Verfolgung wegen Betrugs möglich

  • Schaden am Auto: Tankstellenbetreiber haftet oft nicht

Welche Zahlungsmittel müssen an der Tankstelle akzeptiert werden? Dürfen Motorradfahrende mit Helm in die Tankstelle? Und wer haftet für einen Schaden beim Tanken? Diese Rechte haben Kundinnen und Kunden an der Tankstelle.

Preis an der Zapfsäule gilt

Tankstellenkundinnen und -kunden orientieren sich an den Preisen auf der Anzeigetafel an der Straße. Entscheidend ist aber der Preis an der Zapfsäule.

Die Preistafel einer Tankstelle mit Abendhimmel
Aufgepasst: Der Preis an der Zapfsäule gilt© iStock.com/PS3000

Die Benzinpreise ändern sich mehrmals am Tag. Dabei kann es zu einer Differenz zwischen den Preisen auf der Anzeigetafel und der Zapfsäule kommen. Denn die Preise werden erst an den Zapfsäulen, dann an den Kassen und zuletzt auf den Anzeigetafeln umgestellt. Der ADAC hält diese Vorgehensweise für verbraucherunfreundlich und fordert eine zeitgleiche Umstellung der Preise an Anzeigetafeln und Zapfsäulen. Man muss sich auf die Preisangaben auf der Anzeigetafel verlassen können.

Tipp: Vergleichen Sie den Preis auf Zapfsäule und Anzeigetafel, bevor Sie tanken.

Getankt, aber nicht bezahlt

Wenn Sie tanken und das Tankstellengelände verlassen, ohne vorher zu bezahlen, müssen Sie mit hohen zusätzlichen Kosten rechnen. Der Tankstellenbetreiber kann in diesem Fall ohne vorherige Mahnung

  • die Bezahlung der Tankrechnung und

  • zusätzliche Kosten (zum Beispiel Anwaltsgebühren, Kosten für Videoauswertung, Auslagen oder Kosten für einen Detektiv) verlangen.

Außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs. Wenn wegen Tankbetrugs gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Hier finden Sie die Adressen der ADAC Vertragsanwälte.

Schaden beim Tanken

Wer haftet, wenn der Zapfhahn an Ihr Auto schlägt und dadurch ein Schaden entsteht?

Haben Sie die Zapfpistole ordnungsgemäß bedient, haftet der Tankstellenbetreiber für den Schaden am Auto, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Er muss dafür sorgen, dass die Zapfsäulen keinen technischen Defekt haben und den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Tankstellenbetreiber muss aber nicht nach jedem Tankvorgang prüfen, ob der letzte Kunde den Zapfhahn richtig eingehängt hat.

Fällt der Zapfhahn beim automatischen Betanken aus der Tanköffnung und entsteht dadurch ein Schaden an Ihrem Auto, haftet der Tankstellenbetreiber in der Regel nicht. Man muss damit rechnen, dass sich der Zapfhahn aus der Tanköffnung lösen kann, wenn man ihn nicht festhält.

Falsch getankt: Schaden am Motor

Für Kundinnen und Kunden besteht oft Verwechslungsgefahr bei den Kraftstoffbezeichnungen. Hat man das falsche Benzin getankt, wird der Motor geschädigt. Eine (Mit-)Haftung des Tankstellenbetreibers oder des Mineralölkonzerns ist nur denkbar, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt.

Eine Frau überlegt an einer Tankstelle was sie tanken muss
Falscher Sprit ist ein Problem für den Motor© iStock.com/Viktor Cap 2018

Bisher hat die Rechtsprechung eine Haftung des Tankstellenbetreibers abgelehnt, wenn man den falschen Sprit getankt hat. Dafür fehlte es in den bisher verhandelten Fällen an der Verletzung von Schutz- und Kennzeichnungspflichten. Die Gerichte waren der Ansicht, dass durch die Beschilderung an Zapfsäulen und Aufkleber auf den Zapfpistolen die Kraftstoffart und -qualität ausreichend kenntlich gemacht wird.

Helmverbot für Motorradfahrende

In vielen Tankstellen hängen Schilder mit einem durchgestrichenen Motorradhelm. Bei dem sogenannten Helmverbot handelt es sich nicht um ein gesetzliches Verbot, sondern um eine Sicherheitsanweisung des Tankstellenbetreibers. Diese wird mit der Gefahr von Überfällen durch vermummte Personen begründet.

Der Betreiber der Tankstelle hat das Hausrecht. Er kann daher seine Kunden bitten, den Helm abzunehmen. Wer sich weigert, dem kann der Zutritt zum Tankstellengebäude verwehrt oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Tipp: Wer ohne in die Tankstelle zu gehen, direkt an der Zapfsäule bezahlen möchte, kann sich über Tank-Apps mit Zahlfunktion per Smartphone informieren.

Kein Bargeld dabei

Ein Mann ist erschrocken beim zahlen seiner Tankrechnung
Kartenzahlung nicht möglich, kein Bargeld dabei?© iStock.com/Jose Miguel Sanchez

Was tun, wenn Sie getankt haben, kein Bargeld dabei haben und Ihre Karte beim Bezahlen nicht funktioniert? Bei einem Ausfall des Kartensystems muss der Tankstellenbetreiber nach Ansicht des ADAC schon an der Zapfsäule darauf hinweisen. Die Kundin oder der Kunde kann sich dann entscheiden, ob sie oder er trotzdem tankt und damit die Barzahlung akzeptiert.

Wenn Sie kein Bargeld dabei haben, lässt sich in der Regel mit dem Tankstellenbetreiber eine kundenfreundliche Lösung finden:

  • Wenn Sie sich ausweisen können, können Sie der Tankstelle für den fälligen Betrag eine Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen. Dieser wird dann von Ihrem Konto abgebucht.

  • Möglich wäre auch eine Rechnung, die der Tankstellenbetreiber nach Überprüfung der Personalien ausstellen kann und die Sie kurzfristig mit einer Überweisung begleichen.

  • Einige Betreiber von Tankstellen lassen sich auch darauf ein, ein Pfand zu akzeptieren, bis Sie den Tankbetrag begleichen können.

Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, müssen Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen oder jemanden holen, der für Sie bezahlt.

Achtung: Wer wegfährt, ohne zu bezahlen, begeht Tankbetrug.

Ausgerutscht – Kunde verletzt

Rutschen Sie auf dem Tankstellengelände aus und verletzen sich dabei, können Sie unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Denn der Tankstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden auf dem Tankstellengelände nicht zu Schaden kommen (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Sie müssen allerdings allgemeine Gefahren hinnehmen: Bei Regen müssen Sie mit witterungsbedingter Nässe rechnen. Auch auf den Austritt kleiner Mengen Kraftstoff aus der Zapfpistole müssen Sie sich einstellen. Der Tankstellenbetreiber muss hierfür nicht haften.

Eine Benzinpfütze muss der Tankstellenbetreiber unverzüglich beseitigen, sobald er davon erfährt. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass er nach jedem Tankvorgang überprüft, ob Kraftstoff verschüttet wurde. Er muss aber engmaschig kontrollieren, dass Verunreinigungen nicht übermäßig lange zur Gefahrenquelle werden.

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