ADAC Rechtsberatung: Ihr Kontakt zu den Clubjuristinnen und -juristen

Gruppenbild der ADAC-Rechtsberatung
Per Telefon oder Mail: Juristische Erstberatung exklusiv für ADAC Mitglieder durch ADAC Clubjuristinnen und -juristen© ADAC

Die ADAC Rechtsberatung hilft Mitgliedern kostenlos bei juristischen Fragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf oder Reiserecht.

Die ADAC Rechtsberatung gehört zu den wichtigsten Leistungen des Clubs für seine Mitglieder. Fast 40 beim ADAC angestellte Juristinnen und Juristen stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Unterstützung leisten sie bei Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Auch das Fahrerlaubnisrecht, beispielsweise in Bezug auf MPU oder Führerscheinentzug, zählt zu den Kompetenzen der juristischen Fachleute.

Darüber hinaus bieten sie erste rechtliche Einschätzungen bei Problemen mit der Werkstatt oder beim Gebraucht- und Neuwagenkauf. Und auch in Sachen Reiserecht können die ADAC Juristinnen und Juristen Ihnen helfen: etwa zu Schadenersatz bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise. Sie sind für alle Themen rund um Ihre Mobilität für Sie da.

Die ADAC Clubjuristen: So erreichen Sie die ADAC Rechtsberatung – exklusiv für ADAC Mitglieder

Per Telefon stehen Ihnen die Clubjuristinnen und -juristen unter Tel. 089 76 76 24 23 (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) zur Verfügung.

Sie wollen die ADAC Rechtsberatung per Mail kontaktieren? Wählen Sie das für Sie passende Kontaktformular aus:

Die ADAC Vertragsanwälte: Kostenlose juristische Erstberatung für Mitglieder vor Ort

Deutschlandweit gibt es ca. 600 ADAC Vertragsanwälte mit eigener Kanzlei. Ihr besonderer Service für Club-Mitglieder: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Damit sparen Mitglieder ca. 190 Euro (zzgl. MwSt.) – so viel kostet eine juristische Erstberatung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt normalerweise.

Nur wer sich als Fachanwalt oder Fachanwältin für Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann als Vertragsanwalt oder -anwältin des ADAC berufen werden. Dabei erfolgt ein enger Austausch der Clubjuristinnen und der Vertragsanwälte zu aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen. So sind alle Fachleute der Rechtsberatung stets auf dem neuesten juristischen Stand – und können die Clubmitglieder optimal unterstützen.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.