Neuwagenkauf: Tipps für die Probefahrt

Frau sitzt in einem Cabrio Probe
Neuwagenkauf: Wunschauto vor dem Kauf probefahren© Fotolia/Maksym Povozniuk

Ein neues Auto kauft man nicht jeden Tag. Eine Probefahrt ist wichtig, um das Wunschauto vor dem Kauf auszuprobieren. Die ADAC Checkliste für die Probefahrt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

  • Informieren Sie sich, welches Auto zu Ihnen passt

  • Prüfen Sie das Wunschauto bei einer Probefahrt auf Herz und Nieren

  • Unfall auf der Probefahrt: Selbstbeteiligung trotz Vollkaskoversicherung

Mit dem ADAC Autokatalog finden Sie heraus, welches Auto zu Ihnen passt.

E-Autos sind im Trend: Hier finden Sie Tipps, wie Sie das passende E-Auto finden und zur Förderung beim Kauf eines E-Autos.

Broschüre zum Neuwagenkauf
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ADAC Checkliste für die Probefahrt

Sie können die ADAC Checkliste mitnehmen. So können Sie sich während der Probefahrt Notizen machen und alle wichtigen Punkte abhaken.

Checkliste für die Probefahrt
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10 Tipps für die Probefahrt

  • Nehmen Sie sich Zeit für eine längere Probefahrt. Überlegen Sie sich den Kauf genau, wenn das Autohaus nicht bereit ist, Sie länger als zehn Minuten Probe fahren zu lassen.

  • Es ist auch sinnvoll, das Wunschmodell erst einmal für ein paar Tage zu mieten. Lassen Sie sich die Miete auf den Kaufpreis anrechnen, wenn Sie es anschließend kaufen.

  • Machen Sie die Probefahrt mit der Motorisierung, die Sie kaufen wollen.

  • Nehmen Sie die ADAC Checkliste zur Probefahrt mit und gehen Sie die Punkte durch, die für Sie wichtig sind.

  • Testen Sie bei der Probefahrt nicht nur die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. Fahren Sie in der Stadt und auf dem Land. Parken Sie auch einmal ein, um zu sehen, wie übersichtlich das Auto ist.

  • Achten Sie beim E-Auto auf die Reichweite. Passt sie zu Ihren persönlichen Bedürfnissen (Familienauto, Berufspendler, Stadtauto)?

  • Nehmen Sie Ihre Familie oder eine Begleitperson mit auf die Probefahrt, damit auch diese das Auto auf ihre Bedürfnisse testen kann.

  • Prüfen Sie den Kofferraum auf seine Größe. Lässt er sich gut beladen?

  • Testen Sie, ob alle Kindersitze oder Ihr Hund in das Auto passen.

  • Fahren Sie auch andere Modelle Probe, um einen Eindruck verschiedener Fahrzeuge zu bekommen.

Unfall bei der Probefahrt: Wer zahlt?

Ein Vorführwagen beim Händler ist üblicherweise vollkaskoversichert, soweit der Händler nicht ausdrücklich auf einen fehlenden Versicherungsschutz hinweist. Allerdings kann der Händler eine Selbstbeteiligung verlangen, wenn Sie den Unfall selbstverschuldet verursacht haben. Informieren Sie sich vor der Probefahrt über die Höhe der Selbstbeteiligung. Denken Sie auch daran, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz besteht.

Lassen Sie sich nach der Probefahrt vom Händler schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto ohne Schäden zurückgegeben haben. Schäden sollten Sie genau protokollieren und möglichst fotografieren, damit Sie etwas in der Hand haben, wenn der Händler im Nachhinein Geld von Ihnen verlangt.

Urteil: Kunde beschädigt Auto – Streit um Probefahrt

Auch beim Kauf von Privat sollten Sie eine schriftliche Probefahrtvereinbarung treffen, in der die Haftungsfrage und Modalitäten (z. B. Rückgabe, Kilometerbegrenzung) geregelt ist. Anhaltspunkt dafür kann die ADAC Mustervereinbarung für die Probefahrt sein.

Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug
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Von der Probefahrt zum Kaufvertrag

Wenn Ihnen das Auto bei der Probefahrt gefallen hat, sollten Sie nicht sofort nach der Probefahrt einen Kaufvertrag unterschreiben. Denn wer bestellt, muss auch zahlen.

Verhandeln Sie mit dem Händler, lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich mit Ihrer Entscheidung Zeit und schlafen Sie noch eine Nacht darüber, bevor Sie unterschreiben. Vielleicht wollen Sie auch noch ein paar andere Modelle testen, um einen Eindruck von unterschiedlichen Autos zu bekommen.