Probefahrt vor dem Autokauf: Das sollten Sie beachten

Ein neues Auto kauft man nicht jeden Tag. Eine Probefahrt ist wichtig, um es vor dem Kauf auszuprobieren. Mit der ADAC Checkliste, der ADAC Vereinbarung für die Probefahrt und den Tipps der ADAC Juristen haben Sie alles Wichtige im Blick.
ADAC Checkliste: Das neue Auto bei der Probefahrt auf Herz und Nieren prüfen
ADAC Vereinbarung über Probefahrt: Bei Kauf von Privat Haftung regeln
Unfall bei der Probefahrt: Selbstbeteiligung trotz Vollkaskoversicherung
ADAC Checkliste ausdrucken und mitnehmen
Mit der ADAC Checkliste können Sie sich bei der Probefahrt Notizen machen und alle wichtigen Punkte abhaken:
Vor der Probefahrt Haftung schriftlich regeln
Sie sollten die Haftung und Bedingungen der Probefahrt (z.B. Rückgabe, Kilometerbegrenzung) schriftlich festhalten. Sprechen Sie den Händler ausdrücklich darauf an und schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung. Für den Kauf von Privat haben die ADAC Juristen die ADAC Vereinbarung für die Probefahrt erstellt. Diese können Sie ausdrucken und ausfüllen:
Wunschauto ausprobieren: Tipps für die Probefahrt
Diese Tipps helfen Ihnen, die Probefahrt clever zu nutzen und nichts Wichtiges zu übersehen:
Drucken Sie die ADAC Checkliste zur Probefahrt aus und nehmen Sie sie mit zur Probefahrt.
Nehmen Sie sich Zeit für eine längere Probefahrt. Ein paar Stunden sind hier durchaus üblich. Wenn der Händler Sie nicht länger als zehn Minuten Probe fahren lässt, sollten Sie den Kauf überdenken.
Sie können das Wunschmodell auch für ein paar Tage mieten, um es gründlich auszuprobieren. Lassen Sie sich die Miete auf den Kaufpreis anrechnen, wenn Sie es anschließend kaufen.
Machen Sie die Probefahrt mit der Motorisierung, die Sie kaufen wollen. Achten Sie beim E-Auto auf die Reichweite.
Testen Sie das Auto nicht nur auf der Autobahn, sondern fahren Sie auch in der Stadt und über Landstraßen. Parken Sie auch einmal ein, um zu sehen, wie übersichtlich es ist.
Nehmen Sie Ihre Familie oder eine Begleitperson mit. Viele Augen sehen mehr.
Probieren Sie den Kofferraum aus. Ist er groß genug und lässt er sich gut beladen?
Testen Sie, ob alle Kindersitze oder Ihr Hund in das Auto passen.
Lassen Sie sich nach der Probefahrt schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto ohne Schäden zurückgegeben haben. Falls es Schäden gibt, sollten Sie diese protokollieren und fotografieren.
Fahren Sie auch andere Modelle Probe, um einen Eindruck verschiedener Fahrzeuge zu bekommen.
So geht es weiter: Von der Probefahrt zum Kaufvertrag
Unterschreiben Sie nicht sofort nach der Probefahrt einen Kaufvertrag. Denn wer bestellt, muss auch zahlen. Verhandeln Sie mit dem Händler, lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen.
ADAC Tipp: Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung, gehen Sie in Ruhe die Probefahrt-Checkliste noch einmal durch und schlafen Sie eine Nacht darüber, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Vielleicht wollen Sie auch noch ein paar andere Modelle testen, um einen Eindruck von unterschiedlichen Autos zu bekommen.
Unfall bei der Probefahrt: Wer zahlt den Schaden?
Ein Vorführwagen beim Händler ist in der Regel vollkaskoversichert, es sei denn, der Händler weist ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hin.
Verursachen Sie mit dem Vorführwagen einen selbstverschuldeten Unfall, kann der Händler aber eine Selbstbeteiligung verlangen. Fragen Sie daher vor der Probefahrt unbedingt, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Denken Sie auch daran: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz, in so einem Fall müssen Sie den gesamten Schaden selbst bezahlen.
Alle Infos zum Neuwagenkauf finden Sie in der ADAC Broschüre: