WLTP statt NEFZ: So funktioniert das aktuelle Messverfahren

Auto mit Messgerät auf dem Prüfstand im Testzentrum Landsberg
Das Messverfahren WLTP macht Abgasmessungen realistischer© ADAC/Uwe Rattay

Neue Pkw werden nur noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren ermittelt wurden. So funktioniert es.

  • Mit WLTP: Realistischere Verbrauchsangaben

  • RED-Messungen auf der Straße als Kontrolle

  • Für viele Modelle erhöht sich seit 2021 die Steuer

  • CO₂-Label jetzt mit WLTP-Werten

Vor einigen Jahren wurde im Auftrag der EU-Kommission ein neues, verpflichtendes Messverfahren namens Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure (WLTP) und ein neuer Prüfzyklus, der Worldwide harmonized Light Duty Test Cycle (WLTC), entwickelt. Das Ziel der Maßnahme: realistischere Verbrauchsangaben für die Käufer.

Wirksam wurde die Reform im September 2017. Damals lösten WLTP und WLTC den NEFZ-Zyklus ab und bilden seither die Grundlage der offiziellen Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle in der EU. Seit September 2018 sind auch Autokäufer von der Änderung betroffen, denn seit diesem Stichtag ist WLTP für die Erstzulassung jedes Neuwagens verbindlich festgeschrieben.

Neues WLTP-Verfahren ersetzt den NEFZ

Die Verbrauchsangaben nach WLTP sind genauer und näher an der Praxis. Denn das neue Messverfahren und der neue Prüfzyklus basieren auf realen Fahrdaten aus 14 Ländern. Daraus sind durchschnittliche Fahrprofile entstanden.

NEFZ und WLTP im Vergleich-Verbrauchszyklen-Kurven
Länger und schneller: Der neue WLTP© ADAC e.V.

Der WLTP besteht aus Einzelzyklen, die in Abhängigkeit neu eingeführter Fahrzeugklassen angewendet werden. Des Weiteren müssen alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen untersucht werden – und auch Sonderausstattungen, die ja das Gewicht und die Aerodynamik des Fahrzeugs individuell beeinflussen.

Dauerte der Test beim alten NEFZ noch 20 Minuten, sind es beim WLTP 30 Minuten. Demzufolge verlängerte sich die gefahrene Strecke von elf auf 23,25 Kilometer. Außerdem definiert der WLTP die Geschwindigkeits- und Lastverhältnisse anspruchsvoller. Gemessen wird bei einer Prüftemperatur von 23 °C und in Europa zusätzlich bei 14 °C, der europäischen Durchschnittstemperatur.

Die Zyklus-Vorgaben im Überblick


NEFZ

WLTP

Starttemperatur

20 – 30 °C , Kaltstart

23 und 14 °C, Kaltstart

Zykluszeit

1180 s

1800 s

Zykluslänge

11,01 km

23,25 km

Geschwindigkeit

mittel: 33,6 km/h,

maximal: 120 km/h

mittel: 46,5 km/h,

maximal: 131 km/h

Schaltung

fixe Schaltpunkte

fahrzeugspezifisch

Sonderausstattung

nicht berücksichtigt

optionale Ausstattung berücksichtigt

RDE-Messungen ergänzen den WLTP

Auto mit Messvorrichtung steht auf der Strasse
So sieht eine PEMS-Anlage für die RDE-Messungen aus© ADAC/Ralph Wagner

Darüber hinaus werden die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge bei zusätzlichen Straßenfahrten, sogenannten RDE-Tests ("Real Drive Emissions"-Tests) unter realen Umweltbedingungen geprüft. Dabei misst das Portable Emission Measuring System (PEMS) den Schadstoffausstoß, erfasst aber auch gleichzeitig die zugehörigen Parameter des Fahrzeugs und der Umgebungsbedingungen.

Die gesetzliche Regelung RDE ersetzt nicht den WLTP, sondern ergänzt und überprüft ihn. Das macht die Schadstoffausstoß-Messung noch genauer, Schummeln ist damit fast unmöglich.

Laut Verordnung muss eine RDE-Messung zwischen 90 und 120 Minuten dauern, und jeder Streckenanteil (Stadt-, Land- und Autobahnanteil) muss aus mindestens 16 Kilometern bestehen. Der Innerortsteil ist durch eine Fahrzeuggeschwindigkeit von maximal 60 km/h gekennzeichnet, der Außerortsteil durch eine Geschwindigkeit von höchstens 90 km/h und der Autobahnbetrieb von mindestens 90 km/h. Insgesamt müssen die Anteile einen ungefähren Drittelmix ergeben.

Zusätzlich gibt es noch einige Kriterien zur Geschwindigkeit und Beschleunigung, wie z.B. maximale Geschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeiten oder auch Beschleunigungsanteile. Des Weiteren wird auch auf Umweltbedingungen eingegangen. Dadurch sind Messungen nur von 0 bis 30 °C bzw. im erweiterten Bereich von –7 bis 35 °C möglich.

CF-Faktor: Zuschlag für RDE-Messungen

Die EU-Kommission hat seit der Euro-6-Einführung für diese RDE-Messungen eigene Grenzwerte festgelegt, indem sie auf die Grenzwerte für Stickoxide (NOₓ) und Partikelanzahl (PN) Berichtigungskoeffizienten anwendet, sogenannte Übereinstimmungsfaktoren CF (Conformity Factor). Mit diesen Toleranzzuschlägen sollen die statistischen und technischen Ungenauigkeiten ausgeglichen werden, die im Rahmen der RDE-Messungen auftreten können.

Bei der noch für Neuzulassungen bis 31.8.2024 gültigen Euro 6d-ISC-FCM beträgt der CF-Faktor für NOₓ 1,43 und PN 1,5, für die kommende Euro 6e (Typgenehmigung ab 1.9.2023, Neuzulassung ab 1.9.2024) 1,1 (NOₓ) und 1,34 (PN).

EURO-6-Grenzwerte bleiben noch gültig

Die bereits für die Typgenehmigung nach dem alten NEFZ-Verfahren geltenden Euro-6-Grenzwerte bleiben allerdings aktuell noch bestehen. Bei der geplanten Euro-7-Norm werden die Grenzwerte für Schadstoffe aus dem Auspuff diesmal prinzipiell wohl nicht sinken. Allerdings werden sie auf das jeweils niedrigste Euro-6-Niveau der Antriebsarten angepasst.

So beeinflusst der WLTP das CoC-Papier

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) von Fahrzeugen, die nach der neuen Verordnung auf Basis des WLTP typgenehmigt sind, enthielt im Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 Angaben für WLTP und den veralteten NEFZ. Bei älteren Fahrzeugen weist sie den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen nur auf Basis des NEFZ aus. Ab 2021 ist nur noch die Angabe nach WLTP erforderlich.

So beeinflusst der WLTP die Kfz-Steuer

Direkte Auswirkungen hat der WLTP auf die Kfz-Steuer, denn im Rahmen der Umstellung von NEFZ auf WLTP wurde auch das Kfz-Steuergesetz angepasst. Seit September 2018 ist der CO₂-Wert nach WLTP ausschlaggebend für die Besteuerung, vorher war das der CO₂-Wert nach NEFZ.

Weil die offiziellen Verbrauchsangaben seither realistischer und damit höher ausfallen, steigen in der Regel auch die Verbrauchs- und CO₂-Werte. Und weil der Verbrauch bzw. der CO₂-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer ist, erhöht sich diese für neu zugelassene Modelle.

Für technisch absolut identische, aber neu gemessene Pkw zahlt deshalb derjenige, der sein Auto nach dem 1. September 2018 zugelassen hat, in Einzelfällen deutlich mehr Kfz-Steuer als ein Altbesitzer. 

Für sogenannte Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden, konnten die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit dieser konnten Lagerfahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmals zugelassen werden. Für sie ist weiterhin der CO₂-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung entscheidend. Wie hoch die Kfz-Steuer für ein beliebiges Auto ist, erfahren Sie hier.

CO₂-Label jetzt mit den WLTP-Werten

Seit 2011 muss ein CO₂-Label den Autokäufer informieren, wie effizient die verschiedenen Pkw jeweils mit dem Kraftstoff umgehen. Das Pkw-Label wurde jetzt reformiert: Die Angaben über den Spritverbrauch und den CO₂-Ausstoß von Neuwagen sind ab dem 1. Mai 2024 realistischer. Wichtigste Änderung: Die Angaben zu Energieverbrauch und CO₂-Emissionen entsprechen nun den Herstellerangaben, die auf Basis des WLTP im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens ermittelt werden und in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeuges eingetragen sind. Damit wird die Verwendung der alten NEFZ-Werte abgelöst.

Neben dem „kombinierten“ Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch werden auch ergänzende Angaben zum Energieverbrauch in der „Innenstadt“, am „Stadtrand“, auf der „Landstraße“ und der „Autobahn“ aufgeführt.