Import von Fahrzeugen aus den USA und Kanada

Ein Oldtimer steht in Amerika an einer Tankstelle
Traumauto in den USA gefunden: Was ist bei Import und Zulassung zu beachten?© imago images/imagebroker

Wer den Kauf und Import eines Fahrzeuges aus den USA oder Kanada in Erwägung zieht, sollte zuvor drei wichtige Fragen klären.

  • Was muss bei der Einfuhr beachtet werden?

  • Welche Kosten und Formalitäten fallen an?

  • Was ist zur Überführung und Zulassung zu beachten?

Fahrzeugimport aus den USA und Kanada
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In den USA können Sie Fahrzeuge von einer Privatperson oder von einem Händler erwerben. Neuwagen sollte man am besten bei einem "DMV Licensed Dealer" kaufen. Dieser ist behördlich registriert, sodass im Streitfall, etwa wegen eines Schadens, eine übergeordnete Stelle eingeschaltet werden kann.

Kaufvertrag – Bezahlung und Garantie

Für die Verzollung in Deutschland benötigen Sie unbedingt einen Kaufvertrag oder eine Kaufrechnung (Bill of Sale). Der Kaufvertrag sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Käufer

  • Verkäufer

  • Fahrzeughersteller

  • Fahrzeugtyp

  • Fahrgestellnummer (sehr wichtig!)

  • Baujahr des Fahrzeuges

  • Preis

  • Datum und Unterschrift

Die Kaufsteuer (sales tax) wird im jeweiligen Bundesstaat festgelegt und beträgt bis zu 7,25 Prozent. Die Steuer muss in der Regel beim Fahrzeugkauf gezahlt werden und kann gegebenenfalls nach der Verschiffung vom Händler zurückgefordert werden. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es allerdings nicht. Deshalb sollten Sie sich diesbezüglich über den Händler kundig machen.

Garantie

Nur wenige europäische Hersteller bieten weltweite Garantien. Deshalb ist es sinnvoll, beim Hersteller nachzufragen, wie weit seine Zusagen reichen. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten. Bei Gebrauchtfahrzeugen besteht kein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller bzw. seiner deutschen Vertretung.

Zulassung und Fahrzeugpapiere

Registration Card

Wer noch vor der Verschiffung mit seinem Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zum Hafen bringen möchte, braucht eine US-Zulassung. Zuständig für Kfz-Zulassungen ist in den USA das Department of Motor Vehicles (DMV).

Zur Registrierung benötigen Sie auf jeden Fall das "Certificate of Title" und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, welche in den USA abgeschlossen werden muss. Die Kosten für das Anmeldeverfahren eines Fahrzeugs sind in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch und werden nach unterschiedlichen Kriterien festgelegt.

Kann der Händler bei der Anmeldung und den notwendigen Formalitäten nicht behilflich sein, müssen Sie sich auf größere Schwierigkeiten einstellen. Die Beschaffung einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei die größte Hürde.

Die "Registration Card" ist der Nachweis über die erfolgte aktuelle Zulassung des Fahrzeuges und muss immer mitgeführt werden. Sie dient oft gleichzeitig als Steuer- und Versicherungsnachweis.

Title / Certificate of Origin

Jedes Fahrzeug, das schon einmal in den USA zugelassen war, hat ein Certificate of Title, kurz "Title" genannt. Es entspricht in etwa der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II und enthält folgende Eintragungen:

  • Fahrgestellnummer

  • Amtliches Kennzeichen

  • Das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den aktuellen Eigentümer

  • Das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug eventuell beliehen ist. Sollte hier z.B. die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros vorhanden sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muss eine Freigabe (Release) in schriftlicher Form vorliegen

  • Auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk

Die Anzahl der Vorbesitzer ist aus dem Title nicht erkennbar. Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat in der Regel keinen Title, sondern ein vom Hersteller ausgestelltes "Manufacturer’s Statement of Origin".

Ohne Original des Certificate of Title oder des Manufacturer’s Statement of Origin ist es unmöglich ein Fahrzeug zu verschiffen. Auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis niemals verlocken, ein Fahrzeug ohne Title, den Sie nicht selbst einsehen können, zu erwerben!

Kennzeichen (Plates / Tags)

In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel dauerhaft am Fahrzeug. Wenn der Vorbesitzer die Kennzeichen behält, muss ein neues Kennzeichen für die Fahrt zum Hafen erworben werden. Wenn Sie ein "One Day Permit", eine Art Überführungskennzeichen benötigen, sollten Sie den Händler bitten, ob er bei dessen Beschaffung behilflich sein kann.

Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verloren gehen, ist eine Verlustanzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam. Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu befördern.

Verschiffung – Transport

Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Hafengebühren und Lagerkosten gehen immer zu Ihren Lasten.

Alle großen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie am besten auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste dauert der Transport ca. zehn Tage, von der Westküste ca. 20 Tage.

Planen Sie mit ein, dass das Fahrzeug in der Regel mindestens drei Tage vor dem Ablegen des Schiffes im Hafen bzw. beim Spediteur sein muss. Denn vor dem Verladetermin ist bei der US-Zollbehörde der Original-Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original-Manufacturer’s Statement of Origin (für Neufahrzeuge) mit je zwei Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland außerordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verloren gehen sollte.

Transportversicherung

Dringend zu empfehlen ist der Abschluss einer Transportversicherung mit einer "All Risk"-Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt. Die Transportversicherung ist in der Regel beim Spediteur erhältlich.

Ankunft in Deutschland

Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug auf einem Anhänger selbst vom Hafen abholen oder es durch einen Spediteur bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen.

Die Überführung des Fahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen ist nicht möglich, wenn unter anderem kein gültiges technisches Gutachten (nach § 21 StVZO) einer deutschen Prüfstelle vorgelegt werden kann.

Wenn das Fahrzeug eine noch gültige amerikanische Zulassung und Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine Grenzversicherung abgeschlossen wird, da die US-Kfz-Versicherung in der Regel in Europa keine Gültigkeit hat.

Import – Verzollung

Am einfachsten ist es, eine Spedition mit der Abwicklung der Zollformalitäten zu beauftragen. Wer sich den Vorgang selbst zutraut, muss im Voraus die Einfuhr beim Zoll anmelden. Auf der Internetseite des Zolls muss dazu die sogenannte Internet-Zollanmeldung-Einfuhr* aufgerufen und, wie dort beschrieben, online beantragt werden. Danach kann das Formular ausgedruckt und mit den übrigen erforderlichen Papieren beim zuständigen Hafenzollamt vorgelegt werden. Das richtige Ausfüllen des Formulars ist für Laien allerdings etwas schwierig.

Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus dem Einfuhrzoll plus Einfuhrumsatzsteuer. In jedem Land der EU gelten die gleichen Zollsätze. Die Einfuhrumsatzsteuersätze sind je nach Land unterschiedlich hoch. In Deutschland beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent.

Der Einfuhrzoll wird berechnet auf den sogenannten C.I.F.-Value. Dies ist der Kaufpreis plus Versicherung plus Verpackungs- und Frachtkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird berechnet aus dem C.I.F.-Value plus Einfuhrzoll.

Zollsätze

Pkw

10 %

Motorräder

6 %

Hubraum mehr als 250 ccm


8 %

Hubraum weniger als 250 ccm


plus 25 %

(ausgesetzt bis 31.12.2023, siehe Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083)

Für Motorräder, die in den USA hergestellt wurden, mit einem Hubraum mehr als 500 ccm

Anhänger

2,7 %

Pkw-Anhänger

Beispiel: Der Kaufpreis laut Kaufvertrag beträgt 15.000 US$. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in Euro um. Zahlen müssen Sie den Einfuhrzoll plus die Einfuhrumsatzsteuer.

Kaufpreis in den USA

EUR

13.805,00

+ Fracht und Versicherung ca.

EUR

767,00

=

EUR

14.572,00

+ davon 10 % Zoll

EUR

1.457,00

=

EUR

16.029,00

+ davon 19 % Einfuhrumsatzsteuer

EUR

3.046,00

= Gesamtbetrag

EUR

19.075,00

Die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) betragen immer gut ein Drittel des Nettopreises.

Wenn der Zollvorgang abgeschlossen ist und die Einfuhrabgaben bezahlt wurden, stellt das Zollamt eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss.

Fahrzeuge, die bei einem deutschen Grenzzollamt zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer. Deshalb wird schon bei der Einfuhranmeldung die Kfz-Steuer fällig. Als Nachweis der Zahlung wird direkt am Grenzzollamt eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis ausgestellt.

Oldtimer

Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind ("sammlungswürdig"), kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt nur sieben Prozent (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) festlegen.

Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge bestimmte Eigenschaften erfüllen: Die Sammlungsstücke müssen verhältnismäßig selten, von geschichtlichem Wert und Gegenstand eines Spezialhandels sein oder Rennfahrzeuge mit bedeutenden sportlichen Erfolgen oder einen wesentlichen technischen Fortschritt darstellen.

Übersiedlungsgut

Sind die Voraussetzungen für die Abfertigung als Übersiedlungsgut erfüllt, werden keine Einfuhrabgaben verlangt. Eine Zollanmeldung muss trotzdem erfolgen. Ausführliche Informationen zum Übersiedlungsgut und dessen Zweckbindung finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls.*

Haupt- und Abgasuntersuchung

Einzelabnahme nach § 21 StVZO

Bevor Sie die Zulassungsstelle aufsuchen, müssen Sie das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle (z.B. DEKRA oder TÜV) vorführen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO durchführen zu lassen.

Es ist ratsam, sich bereits vor dem Fahrzeugkauf bei der Prüfstelle zu erkundigen, welche Unterlagen zur Einzelabnahme nötig, und welche Umrüstmaßnahmen erforderlich sind.

Datenblatt

Schwieriger ist es, festzustellen, ob für Ihr Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dies ist der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde.

Sollte es sich um ein sehr seltenes Modell handeln, welches vielleicht noch nie in Deutschland zugelassen wurde, so können Sie beispielsweise beim TÜV Süd* (Stichwortsuche: Datenblattservice) anfragen, ob ein entsprechendes Datenblatt vorhanden ist.

Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen der deutschen Prüfstelle, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.

Abgasgutachten

Die europäischen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, das Abgasgutachten sollte aber möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es gegebenenfalls auch beim Datenblatt-Service gegen eine Gebühr angefordert werden, oder aber die Abgaswerte müssten neu gemessen werden. Die Kosten dafür (je nach Aufwand) können sehr hoch sein.

Zulassung

Für die Erteilung der deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Certificate of Title oder Manufacturer’s und Statement of Origin im Original

  • gegebenenfalls amerikanische Kennzeichen

  • Kaufrechnung im Original

  • Gutachten der technischen Prüfstelle

  • Versicherungsbestätigung (eVB – elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)

Kanada

Die beschriebenen Einfuhrbestimmungen für Fahrzeuge aus den USA, die Zollabfertigung und Zulassungsformalitäten gelten auch für Fahrzeuge, die aus Kanada importiert werden.

Das zwischen Kanada und der EU geschlossene Zollabkommen (CETA) wird in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt. Erkundigen Sie sich schon vor dem Kauf beim deutschen Zoll, ob zum Zeitpunkt der geplanten Fahrzeugeinfuhr eine Zollbefreiung möglich ist, und welche Unterlagen gegebenenfalls bei der Einfuhr nötig wären. Auch wenn eine Zollbefreiung möglich ist, muss trotzdem die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent gezahlt werden.

Der Fahrzeugbrief heißt in Kanada "Certificate of Ownership". Wichtig ist, dass auf dessen letzter Seite, die Eigentumsübertragung eingetragen und unterschrieben ist.

Im Hafen von Halifax ist die Verschiffung erfahrungsgemäß unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen.

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