Das E-Rezept ist jetzt Plicht: So funktioniert es
Seit diesem Jahr sind Ärzte dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherten ein E-Rezept auszustellen. Patienten benötigen dafür eine elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App.
Papierausdruck bleibt als Alternative bestehen
Für E-Rezept ist keine PIN notwendig
Kontaktlose Übermittlung nach Videosprechstunde möglich
Digitaler Code statt Ausdruck auf rosa Papier: Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, ist nun Standard in deutschen Arztpraxen und Apotheken. Für Patientinnen und Patienten, die eine Arzneimittelverordnung nicht über ein Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen wollen, gibt es weiterhin eine Alternative.
Was ist das E-Rezept?
Bereits seit Juli 2023 können elektronische Rezepte ausgestellt und über die elektronischen Gesundheitskarten der gesetzlichen Krankenkassen in den Apotheken eingelöst werden. Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte ("Kassenärzte") dazu verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Diese Neuerung basiert auf Entwürfen der Bundesregierung zum "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens".
Die Umstellung auf das E-Rezept betraf zunächst alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Seit Ende Juli 2024 ist die Nutzung auch für Privatversicherte möglich. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Krankenversichertennummer (KVNR).
Werden Papier-Rezepte ganz abgeschafft?
Wer kein Smartphone nutzt, muss sich um die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auch in Zukunft keine Sorgen machen. Es besteht die Möglichkeit, sich ein E-Rezept mit entsprechendem Code auf Papier ausdrucken zu lassen. Auf dem Ausdruck befindet sich oben rechts ein Sammelcode, der mehrere Verordnungen beinhalten kann. Im unteren Bereich werden die einzelnen Verschreibungen mit kleineren Codes angegeben.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept wird von den Arztpraxen und Krankenhäusern im Praxisverwaltungssystem (PVS) digital erstellt und signiert. Eine handschriftliche Unterschrift von Ärztin oder Arzt ist nicht nötig. Die Übermittlung an die Patientin oder den Patienten erfolgt unmittelbar. Die Verordnung kann somit direkt an die Apotheke geschickt werden, damit diese die Verfügbarkeit prüft und das Medikament zur Abholung bereitstellt.
Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, ein E-Rezept einzulösen:
Mit dem Smartphone über die E-Rezept-App der Gematik
Über die elektronische Gesundheitskarte
Mit einem Ausdruck auf Papier
Die auf dem E-Rezept enthaltenen Daten werden in einem Data-Matrix-Code, der einem QR-Code ähnelt, verschlüsselt dargestellt. In der Apotheke wird der Code in der App oder auf dem Ausdruck gescannt. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird die Verordnung durch ein entsprechendes Kartenlesegerät übermittelt. Dafür benötigen Sie weder PIN noch Passwort.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Ob Ihre Krankenkassenkarte die Voraussetzungen einer kontaktlosen elektronischen Gesundheitskarte erfüllt, erkennen Sie zum einen an der sechsstelligen Nummer (CAN/Card Access Number) auf der Vorderseite unter der Aufschrift "Gesundheitskarte" sowie an dem Symbol für drahtlose Datenübertragung (Near Field Communication, kurz NFC; ähnelt dem WLAN-Symbol).
Sollten Sie noch keine eGK erhalten haben, können Sie diese mit dazugehöriger PIN, die Sie unter anderem für die Anmeldung in der App benötigen, kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Zu den auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten hat lediglich medizinisches Fachpersonal Zugriff, nachdem Sie mit der Eingabe Ihrer PIN zugestimmt haben.
Die E-Rezept-App der Gematik
Wer das E-Rezept über ein Smartphone nutzen möchte, benötigt die kostenlose E-Rezept-App der Gematik (nationale Agentur für digitale Medizin). Für die Anmeldung werden eine elektronische Gesundheitskarte sowie eine entsprechende PIN vorausgesetzt. Eine Nutzerin oder ein Nutzer kann mehrere Profile für Kinder oder zu pflegende Angehörige anlegen. Die E-Rezept-App soll einen "datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu Rezeptdaten" ermöglichen, heißt es seitens der Gematik.
Wo kann man das E-Rezept einlösen?
E-Rezepte kann man deutschlandweit in sämtlichen Apotheken über die drei genannten Übermittlungswege einlösen. In der E-Rezept-App wird eine Apothekensuche angeboten. Hier werden nicht nur Apotheken in der unmittelbaren Nachbarschaft angezeigt, sondern auch Boten- und Versanddienste sowie aktuelle Öffnungszeiten.
E-Rezepte können auch in Online-Apotheken eingereicht werden. Für den nicht stationären Handel ist ebenfalls der Code entscheidend. Dieser muss auf der jeweiligen Anbieterseite eingescannt oder hochgeladen werden.
E-Rezept über CardLink
Mit dem CardLink-Verfahren gibt es künftig eine weitere Möglichkeit, E-Rezepte einzulösen. Mit einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte sowie einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle können Versicherte über diesen Weg digitale Verschreibungen weiterreichen. Sie müssen dafür lediglich Smartphone und Gesundheitskarte übereinander halten, und sich in der jeweiligen App, beispielsweise einer Versandapotheke, mit der Kartennummer der eGK authentifizieren.
Welche Rezepte werden elektronisch?
Alle Verordnungen, die gesetzlich Versicherte bis dato auf einem rosafarbenen Ausdruck erhalten haben, sollen künftig über das E-Rezept abgewickelt werden. Für folgende Rezeptarten gibt es eine elektronische Version:
Arzneimittel-Empfehlungen ("grünes Rezept")
Verordnungen von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder unter zwölf Jahren
Privatrezepte ("blaues Rezept")
Im europäischen Ausland ausgestellte E-Rezepte können Stand heute nicht in Deutschland eingelöst werden. Eine in Deutschland erstellte elektronische Verschreibung wird möglicherweise in den EU-Nachbarländern ebenfalls nicht anerkannt. Es ist ratsam, zusätzlich einen Ausdruck vorzeigen zu können. Die Europäische Kommission führt eine Liste der EU-Länder, die in puncto E-Rezept bereits grenzüberschreitend kooperieren.
E-Rezept auch ohne Praxisbesuch
Auch in der Telemedizin wird das E-Rezept zum Einsatz kommen. Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen einer Videosprechstunde elektronische Verordnungen kontaktlos ausstellen. Folgerezepte können elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Patientin oder der Patient in der Praxis erscheinen muss. Voraussetzung dafür bleibt, dass im laufenden Quartal bereits einmal vor Ort die Gesundheitskarte eingelesen wurde.
Ein weiterer Vorteil für Patientinnen und Patienten: Sie können das E-Rezept vor Abholung direkt an die Apotheke senden und prüfen, ob die Medikamente vorrätig sind. Etwaige Bestellungen können somit direkt erfolgen. Eine elektronische Korrektur von falsch ausgestellten Verordnungen kann direkt in der Apotheke durchgeführt werden.
Ist das E-Rezept sicher?
Das E-Rezept ist nur einmalig einlösbar und laut Gematik fälschungssicher. Nicht eingelöste Rezepte werden zehn Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeit (28 Kalendertage nach Ausstellung) automatisch gelöscht. Eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen vom Server gelöscht. Da die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ohne PIN oder zusätzliche Authentifizierung erfolgt, sollten Sie sie nach Diebstahl oder anderweitigem Verlust zeitnah bei der Krankenkasse sperren lassen.
Elektronische Patientenakte bis 2025
Bis Anfang 2025 sollen außerdem alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet werden. Die E-Akte wird automatisch erstellt, es sei denn, man legt aktiv Widerspruch dagegen ein (Opt-out-Regelung). Die Versicherten sollen selbst entscheiden können, welche medizinischen Daten, also etwa Befunde, Bilder, Laborwerte oder Medikationspläne, darauf gespeichert werden und wem diese zur Verfügung gestellt werden.
Bundesministerium für Gesundheit, Fragen und Antworten zum Elektronischen Rezept (E-Rezept), https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk (Abruf: 22.11.2023)
Bundesministerium für Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-gesundheitskarte (Abruf: 22.11.2023)
Bundesministerium für Gesundheit, Elektronische Patientenakte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte (Abruf: 14.12.2023)
Gematik, E-Rezept, https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept (Abruf: 22.11.2023)
Gematik, Die elektronische Gesundheitskarte, https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/egk (Abruf: 27.11.2023)
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Elektronisches Rezept (eRezept), https://www.kbv.de/html/erezept.php (Abruf: 22.11.2023)
Deutsches Ärzteblatt, Digitalisierung: E-Rezept ab 2024 verpflichtend, https://www.aerzteblatt.de/archiv/235390?rt=9d374d66a1211a3a7756d531b81056c9 (Abruf: 24.11.2023)
Europäische Union/europa.eu, Vorlage eines ärztlichen Rezepts in einem anderen EU-Land, https://europa.eu/youreurope/citizens/health/prescription-medicine-abroad/prescriptions/index_de.htm (Abruf: 02.05.2024)
Gematik, eHealth-CardLink, https://fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/komponenten-dienste/ehealth-cardlink (Abruf: 06.05.2024)