E-Rezept automatisch auf der elektronischen Patientenakte

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Von Tanja Echter

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Eine Frau lässt sich von einer Apothekerin beraten
Ohne Papier: Das E-Rezept hat sich in deutschen Apotheken und Arztpraxen etabliert© iStock.com/Alexander Ford

Seit Anfang 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, ein E-Rezept auszustellen. Danach landet es unter anderem in der elektronischen Patientenakte (ePA).

  • E-Rezept auf elektronischer Medikationsliste der ePA

  • Verordnung kann auch bei Versandapotheken eingelöst werden

  • E-Rezept nach Videosprechstunde möglich

Was ist das E-Rezept?

Digitaler Code statt Ausdruck auf rosa Papier: Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, ist mittlerweile Standard in deutschen Arztpraxen und Apotheken. Bereits seit Juli 2023 können elektronische Rezepte ausgestellt und über elektronische Gesundheitskarten in den Apotheken eingelöst werden.

Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte ("Kassenärzte") dazu verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Die Umstellung auf das E-Rezept betraf zunächst alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Seit Ende Juli 2024 ist die Nutzung auch für Privatversicherte möglich. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Krankenversichertennummer (KVNR).

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ob Ihre Krankenkassenkarte die Voraussetzungen einer kontaktlosen elektronischen Gesundheitskarte erfüllt, erkennen Sie zum einen an der sechsstelligen Nummer (CAN/Card Access Number) auf der Vorderseite unter der Aufschrift "Gesundheitskarte" sowie an dem Symbol für drahtlose Datenübertragung (Near Field Communication, kurz NFC; ähnelt dem WLAN-Symbol).

Sollten Sie noch keine eGK erhalten haben, können Sie diese mit dazugehöriger PIN, die Sie unter anderem für die Anmeldung in der App benötigen, kostenlos bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Zu den auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten hat lediglich medizinisches Fachpersonal Zugriff, nachdem Sie mit der Eingabe Ihrer PIN zugestimmt haben.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird von den Arztpraxen und Krankenhäusern im Praxisverwaltungssystem (PVS) digital erstellt und signiert. Eine handschriftliche Unterschrift von Ärztin oder Arzt ist nicht nötig. Die Übermittlung an die Patientin oder den Patienten erfolgt unmittelbar. Die Verordnung kann somit direkt an die Apotheke geschickt werden, damit diese die Verfügbarkeit prüft und das Medikament zur Abholung bereitstellt.

Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, ein E-Rezept einzulösen:

  • Mit dem Smartphone über die E-Rezept-App der Gematik

  • Über die elektronische Gesundheitskarte

  • Mit einem Ausdruck auf Papier

Die auf dem E-Rezept enthaltenen Daten werden in einem Data-Matrix-Code, der einem QR-Code ähnelt, verschlüsselt dargestellt. In der Apotheke wird der Code in der App oder auf dem Ausdruck gescannt. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird die Verordnung durch ein entsprechendes Kartenlesegerät übermittelt. Dafür benötigen Sie weder PIN noch Passwort.

E-Rezept in der elektronischen Patientenakte

Seit 2025 können gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die E-Akte wird automatisch erstellt, es sei denn, man legt aktiv Widerspruch dagegen ein (Opt-out-Regelung).

Die elektronische Medikationsliste (eML) innerhalb der ePA wird automatisch mit den Inhalten der E-Rezepte befüllt. Die Versicherten müssen dann selbst entscheiden, welche medizinischen Daten – Medikamente, Befunde, Bilder, Laborwerte – in der ePA sichtbar sein sollen und diese entsprechend verwalten.

Wo kann man das E-Rezept einlösen?

E-Rezepte kann man deutschlandweit in sämtlichen Apotheken über die drei genannten Übermittlungswege einlösen. In der E-Rezept-App wird eine Apothekensuche angeboten. Hier werden nicht nur Apotheken in der unmittelbaren Nachbarschaft angezeigt, sondern auch Boten- und Versanddienste sowie aktuelle Öffnungszeiten.

E-Rezepte können auch in Online-Apotheken eingereicht werden. Für den nicht stationären Handel ist ebenfalls der Code entscheidend. Dieser muss auf der jeweiligen Anbieterseite eingescannt oder hochgeladen werden.

Die Europäische Kommission führt eine Liste der EU-Länder, die in puncto E-Rezept bereits grenzüberschreitend kooperieren.

Apothekenservice, Arztsuche und Telemedizin in der ADAC Medical App

Symptome checken, Fachärzte in der Nähe finden, von überall auf der Welt telemedizinische Beratung in Anspruch nehmen, Medikamente online vorbestellen und liefern lassen: Die ADAC Medical App vereint viele Services in einer Anwendung. Kostenfrei herunterladen, mit ADAC Mitgliedsnummer einloggen und datensicher Gesundheitsdienstleistungen nutzen.

Mit dem CardLink-Verfahren gibt es künftig eine weitere Möglichkeit, E-Rezepte einzulösen. Mit einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte sowie einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle können Versicherte über diesen Weg digitale Verschreibungen weiterreichen. Sie müssen dafür lediglich Smartphone und Gesundheitskarte übereinander halten, und sich in der jeweiligen App, beispielsweise einer Versandapotheke, mit der Kartennummer der eGK authentifizieren.

E-Rezept ohne Praxisbesuch

Auch in der Telemedizin wird das E-Rezept zum Einsatz kommen. Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen einer Videosprechstunde elektronische Verordnungen kontaktlos ausstellen. Folgerezepte können elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Patientin oder der Patient in der Praxis erscheinen muss. Voraussetzung dafür bleibt, dass im laufenden Quartal bereits einmal vor Ort die Gesundheitskarte eingelesen wurde.

Ein weiterer Vorteil für Patientinnen und Patienten: Sie können das E-Rezept vor Abholung direkt an die Apotheke senden und prüfen, ob die Medikamente vorrätig sind. Etwaige Bestellungen können somit direkt erfolgen. Eine elektronische Korrektur von falsch ausgestellten Verordnungen kann direkt in der Apotheke durchgeführt werden.

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Ist das E-Rezept sicher?

Das E-Rezept ist nur einmalig einlösbar und laut Gematik fälschungssicher. Nicht eingelöste Rezepte werden zehn Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeit (28 Kalendertage nach Ausstellung) automatisch gelöscht. Eingelöste Rezepte werden nach 100 Tagen vom Server gelöscht. Da die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ohne PIN oder zusätzliche Authentifizierung erfolgt, sollten Sie sie nach Diebstahl oder anderweitigem Verlust zeitnah bei der Krankenkasse sperren lassen.

Werden Papier-Rezepte ganz abgeschafft?

Ein Beispiel-Ausdruck eines elektronischen Rezeptes
So sieht das E-Rezept in Papierform aus© Gematik/ADAC

Wer kein Smartphone nutzt, muss sich um die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Sorgen machen. Es besteht die Möglichkeit, sich ein E-Rezept mit entsprechendem Code auf Papier ausdrucken zu lassen. Auf dem Ausdruck befindet sich oben rechts ein Sammelcode, der mehrere Verordnungen beinhalten kann. Im unteren Bereich werden die einzelnen Verschreibungen mit kleineren Codes angegeben.