Wer mit Fahrrädern, Gepäck oder anderer Ladung am Auto ins Ausland fährt, sollte die Vorschriften zu Warntafel und Warnweste im Ausland kennen. ADAC Juristen erklären, was Sie beachten müssen. Bei überstehender Ladung benötigen Sie in einigen Ländern eine Warntafel Für Warnwesten gelten je nach Land unterschiedliche Vorschriften Wer die Regeln missachtet, riskiert hohe Bußgelder In welchen Ländern brauche ich eine Warntafel? Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Heckträger oder andere überstehende Gegenstände transportieren, müssen Sie Ihre Ladung in einigen Ländern kennzeichnen. Ein Überblick: Italien Ragt Ihre Ladung über das Fahrzeugheck hinaus – egal wie viel – müssen Sie diese in Italien mit einer Warntafel kennzeichnen. Die Warntafel muss: mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein, quadratisch und reflektierend, aus Metallblech bestehen, eine Typengenehmigung haben, rot-weiß schraffiert sein und gut sichtbar am Ende der Ladung angebracht werden. Wichtig: Nach vorne ist keinerlei Überstand erlaubt. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen Sie zwei Warntafeln anbringen. Ragt Ihre Ladung seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinaus, dürfen Sie diese nur transportieren, wenn der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten beträgt. Und Sie benötigen wieder zwei Warntafeln. Pfähle, Stangen, Platten oder andere schwer erkennbare Ladung darf - wenn sie waagrecht angebracht wird - seitlich gar nicht hinausragen. Wichtig: Auch (fest montierte) Heckträger wie zum Beispiel Fahrradträger gelten als überstehende Ladung, egal ob Fahrräder oder andere Güter transportiert werden oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Träger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung aufweist. Gerade bei Fahrradträgern sollten Sie darauf achten, die Grenze von 30 cm je Seite nicht zu überschreiten. Mehr zum Fahrradtransport in Italien erfahren Sie hier. Missachten Sie die Vorschriften, zahlen Sie mindestens 87 Euro Bußgeld. Spanien Transportieren Sie in Spanien überstehende Ladung, müssen Sie diese ebenfalls mit einer Warntafel kennzeichnen. Die Warntafel muss rot-weiß schraffiert sein und die Maße 50 x 50 cm aufweisen. Bringen Sie die Warntafel senkrecht zur Fahrzeugachse, am hintersten Punkt der Ladung, gut sichtbar und unverdeckt an. Die Ladung darf bei Pkw maximal 10 Prozent und sofern sie unteilbar ist, bis höchstens 15 Prozent ihrer Länge nach hinten hinausragen. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen Sie zwei Warntafeln anbringen und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes V ergibt. Wichtig: Auch (fest montierte) Heckträger wie zum Beispiel Fahrradträger müssen mit oder ohne Ladung und auch im eingeklappten Zustand mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Bei Verstößen zahlen Sie mindestens 200 Euro Bußgeld. Portugal Ragt Ihre Ladung über die eingetragenen Fahrzeugabmessungen hinaus, müssen Sie auch in Portugal eine Warntafel anbringen. In Portugal ist ein Ladungsüberstand nach vorne bis zu einer Länge von 55 cm beziehungsweise nach hinten bis höchstens 45 cm zulässig. Die Anforderungen entsprechen weitgehend den spanischen Vorschriften. Deshalb können Sie dieselbe Warntafel in beiden Ländern verwenden. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 120 Euro. Wie befestige ich die Warntafel richtig? Bringen Sie die Warntafel immer am äußersten hinteren Ende der Ladung, zum Beispiel mit Spanngurten oder Kabelbindern an. Achten Sie darauf, dass: die Tafel senkrecht und gerade zur Fahrbahn hängt, die roten und weißen Streifen vollständig sichtbar sind, die Tafel fest sitzt und sich während der Fahrt nicht verdreht, das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht verdeckt wird. Kontrollieren Sie die Befestigung vor Fahrtantritt und bei längeren Reisen regelmäßig. Brauche ich für den Transit durch Österreich und Frankreich eine Warntafel? Nein, für die Transitländer Österreich und Frankreich brauchen Sie nicht zwingend eine Warntafel. Haben Sie aber eine Warntafel montiert, weil Sie zum Beispiel nach Italien fahren, dann genügt das den Bestimmungen für Österreich und Frankreich. Österreich Fahren Sie nur nach Österreich und ragt Ihre Ladung mehr als einen Meter nach hinten über, müssen Sie sie kennzeichnen. Dafür können Sie auch eine weiße Tafel in der Größe 25 x 40 Zentimeter mit rotem reflektierendem Rand verwenden. Frankreich Fahren Sie nur nach Frankreich und ragt Ihre Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, müssen Sie etwas anbringen, das reflektiert. Das kann auch eine Warntafel sein, muss aber nicht. Die reflektierende Vorrichtung muss vertikal und in einer Entfernung zum Boden zwischen 40 cm und 90 cm angebracht werden. Bei Dunkelheit, Nebel oder schlechter Sicht müssen Sie zusätzlich ein rotes Licht verwenden, das andere Verkehrsteilnehmer aus mindestens 150 Metern Entfernung erkennen können. Bitte beachten Sie, das rote Licht erst nach der Grenze zu montieren, da ein solches in Deutschland nicht zulässig ist. Wie viele Warnwesten muss ich im Ausland mitführen? In vielen europäischen Ländern gehört mindestens eine Warnweste zur vorgeschriebenen Fahrzeugausstattung. Für die eigene Sicherheit empfehlen wir jedoch, für jede Person im Fahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Es kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Mitfahrer zeitweise auf der Fahrbahn aufhalten müssen. Bewahren Sie die Westen griffbereit im Fahrzeuginnenraum auf, um sie noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können. Welche Warnwesten sind im Ausland zulässig? Warnwesten müssen der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen und über umlaufende, mindestens 5 cm breite Reflexstreifen, die eine 360-Grad-Sichtbarkeit gewährleisten, verfügen. Zudem müssen sie aus fluoreszierendem Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe bestehen. Welche Regelungen und Bußgelder zur Warnweste gelten in den beliebten Urlaubsländern? Auch wenn in den meisten Kraftfahrzeugen mittlerweile Warnwesten vorhanden sind, ist es sinnvoll, sich vor dem Urlaub über die gesetzlichen Regelungen der Reiseländer zu informieren. Ein Überblick. Sollte es zu einem Unfall im Ausland kommen, lesen Sie hier, welche Ansprüche Sie haben und worauf Sie unbedingt achten sollten.