Promillegrenzen in Europa

Don't drink and drive
Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern kann teuer auch werden!© iStock.com/gustavofrazao

In vielen europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5, jedoch nicht in allen. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Grenzwerte, spezielle Regelungen für Fahranfänger und drohende Bußgelder. Aber auch für Fahrradfahrer gilt: Alkohol im Straßenverkehr ist ein Problem.

Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei: Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen in Tschechien Geldstrafen ab 100 Euro, in Ungarn bis 300 Euro. In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, so auch in Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien mindestens 530 Euro fällig.

Richtig teuer kann es in Großbritannien werden, dort gibt es keine Begrenzung für die Geldstrafe. Zu beachten ist auf der Insel, dass zwar in Großbritannien generell die Promillegrenze 0,8 gilt, aber Schottland im Alleingang die Grenze auf 0,5 Promille abgesenkt hat.

Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für Drogen am Steuer verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen. In manchen Ländern wird bei schneller Bezahlung bis zu 50 Prozent Rabatt gewährt.

Die genauen Regelungen für Deutschland sowie straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen finden Sie hier.

Promillegrenzen in Europa

Für Fahranfänger in Deutschland und in 12 Ländern

Fahranfänger unterliegen teilweise besonderen Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.

Für Fahrten in Deutschland gilt

Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen einem absoluten Alkoholverbot. Der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkohol-Verstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bewertet. Die Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sind die Folge.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer im Ausland

Ihre ADAC Juristen haben die Promillegrenzen für Radfahrer in verschiedenen Ländern und die in diesem Zusammenhang drohenden Sanktionen recherchiert.

Zum Promillerechner - Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.