Lichtpflicht am Tag: Das gilt im Ausland

Auto mit eingeschalteten Scheinwerfern fährt auf Landstrasse
In vielen Ländern heißt es auch tagsüber: Licht an© iStock.com/mthaler

Auto- und Motorradfahrer müssen in vielen europäischen Ländern ganzjährig – auch tagsüber und auf allen Straßen – das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten. Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.

  • Beleuchtungspflicht auch bei guter Sicht

  • Im Winter gelten besondere Regeln in Kroatien und Moldawien

  • Teilweise hohe Bußgelder für Lichtmuffel fällig

In Deutschland gibt es keine generelle Lichtpflicht am Tag. Wer aber mit dem Auto oder Motorrad im Ausland unterwegs ist, sollte sich bereits im Vorfeld über die Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.

Abblendlicht oder Tagfahrlicht?

Das Abblendlicht dient vor allem der besseren Sicht des Fahrers beziehungsweise der Fahrerin bei schlechten Lichtverhältnissen, schlechtem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit. Das Tagfahrlicht ist bei allen Neufahrzeugen serienmäßig und hat den Zweck, entgegenkommende Autos tagsüber besser sichtbar zu machen.

In allen Ländern mit Lichtpflicht am Tag darf mit Abblendlicht gefahren werden. In den skandinavischen Ländern, der Schweiz, Kroatien, Italien und Rumänien dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden.

Lichtpflicht in Ihrem Reiseland

Lichtpflicht tagsüber nur im Winter

In Kroatien und Moldawien ist das Abblendlicht in den Wintermonaten (November bis einschließlich März) tagsüber auf allen Straßen einzuschalten. In den übrigen Monaten gilt keine generelle Lichtpflicht am Tag.