Punkte in Flensburg: Was Verkehrssünder wissen müssen

Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
Hüter der Punkte: Das KBA in Flensburg© dpa/Frank Molter

Wer in Deutschland über eine rote Ampel fährt oder erheblich zu schnell unterwegs war, kassiert Punkte. Wie Sie die Punkte in Flensburg abfragen können und wie viele Punkte Sie haben dürfen, erfahren Sie hier.

  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

  • Kostenlose Auskunft über den Punktestand

  • Punkte kann man aktiv abbauen

Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu Punkten. Es werden nur die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen.

Wie lassen sich Punkte abfragen?

Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Wer den neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 1.11.2010) mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann auch einen Online-Antrag stellen.

Den Antrag kann man alternativ auch schriftlich per Post stellen. Auskünfte am Telefon oder per Fax sind nicht möglich. Dabei müssen Sie Ihre Identität entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch gut lesbare Kopien des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite) nachweisen.

Musterschreiben für die Punkteabfrage

Musterschreiben für Punkteabfrage in Flensburg
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Wie viele Punkte gibt es für Verstöße?

Für Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten zwei Punkte, und drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h begeht, muss mit einem Punkt rechnen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts begeht man eine grobe Ordnungswidrigkeit und bekommt dafür zwei Punkte in Flensburg.

Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner und finden Sie heraus mit welchem Bußgeld und wie vielen Punkten Sie nach einem Verstoß rechnen müssen:

Wie viele Punkte darf man haben?

Hat man eine bestimmte Zahl an Punkten gesammelt, kann es zu gebührenpflichtigen Führerscheinmaßnahmen kommen. Es gibt drei Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und Entziehung

PunkteMaßnahme

4 bis 5

Ermahnung

6 bis 7

Verwarnung

ab 8

Entziehung

Mit der Ermahnung wird man zu einer Veränderung seines Verhaltens aufgefordert. Man erhält außerdem den Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau. Nachdem man eine Verwarnung bekommen hat, ist eine solche Teilnahme nicht mehr möglich. Je nach Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung entscheidet sich, ob und zu welcher dieser Maßnahmen es kommt. Die Punkte entstehen nämlich mit der Tatbegehung, sofern die Tat später rechtskräftig geahndet wird.

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Was passiert bei 8 Punkten?

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, man muss seinen Führerschein abgeben und verliert die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu fahren. Man gilt dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Eine neue Fahrberechtigung erhält man frühestens nach Ablauf von sechs Monaten. Hierfür muss man nachweisen, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Eine positive MPU ist deshalb zwingend notwendig.

Zweifel am Bescheid: ADAC hilft

Fragen zu Ihren Punkten in Flensburg oder einem Bußgeldbescheid? Der ADAC hilft: Gehen Sie auf die Homepage eines ADAC Vertragsanwalts, laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch und fordern einen Rückruf an. Für Club-Mitglieder ist die Beratung kostenfrei. Anwälte finden Sie über die ADAC Vertragsanwaltssuche:

Kann man Punkte abbauen?

Wer beim Stand von einem bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, bekommt einen Punkt erlassen. Dies geht aber nur einmal in fünf Jahren.

Welche Tilgungsfristen gelten?

Es gelten starre Tilgungsfristen, das heißt, die Tilgungsfrist verlängert sich nicht dadurch, dass ein weiterer Punkt hinzukommt. Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt und aus dem Punktekonto in Flensburg entfernt.

VerstößeTilgungsfrist

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt

2,5 Jahre

Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten

5 Jahre

Straftaten mit 2 Punkten

5 Jahre

Straftaten mit 3 Punkten

10 Jahre