Seit Jahren erhalten deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen Schreiben mit Parkforderungen aus Kroatien. Teilweise werden bis zu 500 Euro verlangt. ADAC Juristinnen und Juristen informieren, wie Betroffene reagieren können. Parkforderungen auch in Deutschland vollstreckbar Überhöhte Anwaltskosten sind unzulässig Schreiben erhalten: sofort Rechtsrat einholen Parken: Das müssen Sie wissen Gebührenpflichtige Parkzonen sind in Kroatien mit Schildern gekennzeichnet. Die Bezahlung erfolgt in bar am Parkautomaten oder auch per SMS. Private Firmen, wie z.B. Pula Parking, werden von der örtlichen Kommune beauftragt, die Parkplätze zu kontrollieren. Wer nicht ordnungsgemäß parkt oder die Parkzeit überschreitet, bekommt kein Bußgeld, sondern eine Rechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung in Höhe von ca. 20 Euro. Diese findet sich dann an der Windschutzscheibe. Wenn die Forderung nicht bezahlt wird Die Parkraumüberwachungsfirmen beauftragen kroatische Anwaltskanzleien oder auch Inkassobüros mit der Ermittlung des Halters bzw. der Halterin und der Eintreibung der Forderung. ADAC Forderungs-Checker hilft Wer prüfen will, ob die Forderung berechtigt ist und dagegen vorgehen will, der kann kostenfrei den ADAC Forderungs-Checker nutzen. Die ADAC Juristinnen und Juristen geben Handlungsempfehlungen, damit die ursprüngliche Forderung nicht noch teurer wird. Mit den ADAC Musterbriefen können Sie auf die Forderungsschreiben reagieren und sollten alle Stricke reißen, können Sie sich als Club-Mitglied im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung an die ADAC Juristen wenden. Wie teuer kann der Parkverstoß werden? Die Schreiben an die betroffenen Halter bzw. die Halterinnen des Fahrzeugs enthalten zusätzlich zu der geschuldeten Parkforderung hohe Anwalts- bzw. Inkassogebühren sowie Halterermittlungs- und Übersetzungskosten. Diese übersteigen bei Weitem den Betrag der eigentlichen Parkforderung. Hier können Forderungen bis zu 500 Euro entstehen. Wann verjährt die Parkforderung? Sie verjährt fünf Jahre ab dem Tag des Parkvorgangs. Heben Sie deshalb Parkscheine mindestens fünf Jahre auf. Nur so können Sie später beweisen, dass Sie Ihr Auto ordnungsgemäß abgestellt haben. Zahlungsaufforderung - was nun? Gegen ein erstes Forderungsschreiben können Sie, soweit zutreffend, folgende Punkte vorbringen und Einspruch einlegen: Die Parkforderung wurde bereits vor Ort oder nach der Rückkehr per Überweisung beglichen (Zahlungsbelege in Kopie beifügen). Das Fahrzeug befand sich nicht vor Ort (Zeugenaussagen, Fotos, Belege beifügen). Die Forderung ist verjährt. Schreiben in kroatischer Sprache? Sollten Sie ein offizielles Schreiben einer kroatischen Behörde, eines kroatischen Gerichts oder eines Anwaltsbüros bekommen, das für Sie unverständlich ist, wenden Sie sich am besten direkt an einen ADAC Vertrauensanwalt. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Kostendeckung für den Anwalt vorab mit Ihrem Rechtsschutzversicherer klären. Wie kann man sonst noch reagieren? Sollten Sie zahlen und den Streit außergerichtlich endgültig beilegen wollen, dann nehmen Sie am besten mit dem Inkassobüro/der Kanzlei Kontakt auf. Bieten Sie einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro als Vergleichsvorschlag an. Strafzettel in Deutschland vollstreckbar? Eine rechtskräftige, zivilrechtliche Entscheidung wegen eines Parkverstoßes kann in Deutschland durchgesetzt werden. Wichtig ist es deshalb, nach Erhalt gerichtlicher Schreiben oder Urteile oder eines Europäischen Zahlungsbefehls aus Kroatien unverzüglich Rechtsrat einzuholen.