Unfall im Ausland: ADAC fordert einheitliche Regeln in Europa

Ein italienischer Polizist und zwei Frauen stehen auf einer Straße neben einem Unfallfahrzeug
Unfall in Italien - die Abwicklung soll einfacher werden© ADAC/Gerd George

Schadenersatzansprüche verjähren, Autofahrer bleiben auf Anwaltskosten sitzen: Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag geht es ab 30. Januar um eine bessere Regulierung von Unfällen im Ausland.

Wenn es um die Regulierung von Unfällen geht, ist Europa im Moment noch weit von einer Harmonisierung entfernt. So verjähren in Deutschland Ansprüche auf Schadenersatz nach drei Jahren, in Italien nach zwei und in Spanien schon nach einem Jahr. „Bis man nach einem Unfall in Spanien alle Unterlagen wie Rechnungen oder ärztliche Atteste zusammenhat, können schon Monate vergehen“, sagt ADAC Jurist Michael Nissen, „und dann halten oft die Versicherungen die Geschädigten hin.“

Am Ende droht die Verjährung. Und dann bleiben die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen. Nissen, der auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar im Arbeitskreis „Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU“ referiert, fordert: „Europaweit sollte die Verjährungsfrist mindestens drei Jahre betragen, das reicht auch bei komplizierten Fällen.“

Anwaltskosten werden nicht überall erstattet

Harmonisierungsbedarf in Europa sieht der ADAC Jurist auch bei der Erstattung von Anwaltskosten. Beispiel: ein unverschuldeter Auffahrunfall. In Deutschland reicht der Anwalt normalerweise seine Rechnung gleich bei der gegnerischen Versicherung ein und bekommt sein Geld. Das funktioniert nach Unfällen in vielen europäischen Ländern nicht.

Nissen berichtet, dass zum Beispiel in Frankreich, Spanien, Portugal oder Belgien das Rechtssystem die Erstattung von Anwaltskosten nicht vorsieht. Nissen: „Das wissen sogar viele Anwälte nicht.“ Für die deutschen Autofahrer, die nach einem Unfall im Ausland oft auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen sind, „kann das ein finanzielles Abenteuer werden“, wie Nissen es formuliert. „Wir fordern daher auch hier einheitliche Regeln innerhalb der EU.“

Für alle Autofahrer, die im europäischen Ausland unterwegs sind, haben die ADAC Juristen den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht entwickelt, den es kostenlos als Download gibt. Der Unfallbericht ist in sechs verschiedenen Versionen erhältlich, unter anderem in Deutsch/Italienisch und Deutsch/Französisch.