MPU: Richtiger Umgang mit dem MPU-Gutachten

• Lesezeit: 3 Min.

Von Anabel Greefe, Kristina Benecke

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Juristische Beratung zur MPU
Für den Betroffenen hängt viel davon ab, zu welchem Ergebnis die MPU kommt© iStock.com/seb_ra

Wer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen musste, fragt sich nach der Begutachtung, wie es weitergeht. Ist das Gutachten positiv, ist das Ziel erreicht: Sie legen es der Führerscheinstelle vor und bekommen Ihren Führerschein wieder oder müssen ihn gar nicht erst abgeben. Aber was, wenn man die MPU nicht besteht? ADAC Juristinnen informieren.

  • Negatives MPU-Gutachten nicht an die Behörde weitergeben

  • Kein freiwilliger Verzicht ohne anwaltliche Beratung

  • Gutachten nur bedingt richterlich überprüfbar

MPU nicht bestanden: Was nun?

Ein negatives MPU-Gutachten müssen und sollten Sie nicht an die Führerscheinstelle weitergeben. Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie zurücknehmen, um zu vermeiden, dass man Ihnen durch einen Eintrag im Fahreignungsregister den Negativstempel aufdrückt: Das negative Gutachten kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Kenntnis zu Ihren Lasten verwenden.

Was tun bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis?

Sind Sie noch im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis und droht eine Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam, ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Sie können zwar den Entzug nicht verhindern, jedoch jederzeit den Antrag auf Neuerteilung stellen.

Durch ein neues (positives) Gutachten müssen Sie dann den notwendigen Nachweis über die bestehende Fahreignung erbringen. Beachten Sie deshalb, dass ein solcher Antrag erst dann Sinn macht, wenn Sie sicher sind, dass die nächste Begutachtung besser läuft und ein positives MPU-Gutachten realistisch ist. Es ist in diesem Fall sinnvoll, das Vorgutachten mit einer fachkundigen Person zu besprechen, manchmal ist auch eine erneute Vorbereitung erforderlich.

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An wen wende ich mich bei unklarem Ergebnis?

Bestehen Zweifel im Hinblick auf den Inhalt des Gutachtens, sollten Sie direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen Ihres Vertrauens aufnehmen. Mit diesem können Sie den Inhalt des Gutachtens nochmals erläutern und eventuell bestehende Unklarheiten besprechen.

Sollte man freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten?

In manchen Fällen kann es auch Sinn machen, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten, sofern man noch in ihrem Besitz ist. Dieses Vorgehen ist allerdings nur empfehlenswert, wenn Sie Ihren Führerschein ohnehin verlieren werden, weil Sie entweder die Frist zur Beibringung des Gutachtens nicht einhalten können oder die MPU nicht bestanden haben.

Verzichten sollten Sie aber nur, wenn Sie nicht vorhaben, gegen die Anordnung der MPU vorzugehen. Nach dem Verzicht ist eine Überprüfung der Anordnung nämlich nicht mehr möglich. Sie sollten sich deswegen immer anwaltlich beraten lassen, bevor Sie eine Verzichtserklärung abgeben.

Was bedeutet "bedingt geeignet"?

Das Begutachtungsergebnis kann auch "bedingt geeignet" lauten. In diesem Fall enthält das Gutachten meist eine Nachschulungsempfehlung. Das bedeutet, dass noch persönliche Defizite in Bezug auf die Fahreignung bestehen. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung können diese ausräumen.

Die Fahrerlaubnisbehörde macht in diesen Fällen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Teilnahme an einer entsprechenden Nachschulung abhängig. Die Begutachtungsstelle oder ein Verkehrspsychologe helfen bei der Wahl des passenden Kurses.

Kann man das Gutachten rechtlich überprüfen lassen?

Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach der Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung. Das Gutachten selbst kann ein Gericht nicht unmittelbar überprüfen. Will der Betroffene aber gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis (z.B. wegen Nichtvorlage des Gutachtens) oder die Ablehnung seines Widererteilungsantrags klagen, wird im Rahmen des Verwaltungsverfahrens das Gericht überprüfen, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wird auch das Gutachten gewürdigt.

Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren. Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wer rechtliche Schritte einleiten will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Auch hier helfen die Rechtsexperten des ADAC.

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