Vorläufiger Führerschein: Das gilt

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Von Anabel Greefe, Bastian Metzger

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Vorläufiger Führerschein
In einigen Fällen sollten Sie an die Beantragung eines vorläufigen Führerscheins denken© dpa/Frank Rumpenhorst

Führerschein verloren, gestohlen oder unleserlich – dann müssen Sie einen neuen beantragen. Warum in solchen Fällen eine Bescheinigung der Führerscheinstelle sinnvoll ist.

  • Auf Antrag erhält man einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung

  • Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich

  • Die vorläufige Bescheinigung gilt nicht im Ausland

Bei einer Verkehrskontrolle muss man einen gültigen Führerschein vorzeigen können. Kann man dies nicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Wer seinen Führerschein verloren hat oder wem er gestohlen wurde, muss sich um die Ausstellung eines neuen kümmern. Man sollte sich für die Übergangszeit außerdem bestätigen lassen, dass man einen neuen Führerschein beantragt hat.

Notwendige Unterlagen

Für den neuen Führerschein müssen Sie folgende Dokumente bei der Führerscheinstelle vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Aktuelles biometrisches Passbild

  • Eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat, wenn es nicht die Führerscheinstelle am Wohnort ist
    Wichtig: Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn man bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, da dann die Daten im Führerscheinregister hinterlegt sind

  • Bei Diebstahl bedarf es zusätzlich einer Anzeige bei der Polizei. Bei Diebstahl im Ausland muss man die Anzeige zusätzlich übersetzen lassen

  • Alternativ zur Anzeige kann man eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle mit Angaben zu den Verlustumständen abgeben

Antrag bei der Führerscheinstelle

Normalerweise dauert es ca. sechs Wochen bis man den neuen Führerschein erhält. Wer bis dahin Auto fahren möchte, benötigt einen Nachweis darüber, dass er überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Beantragung eines Ersatzführerscheins aus. Diese kann man bei Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) vorlegen, um keine Verwarnung zu halten, weil man der Originalführerschein nicht dabei hat. Die Bescheinigung ist weder ein echter Führerschein, noch ein Nachweis der Fahrberechtigung selbst.

Auch wer seinen alten Führerschein in die neue EU-Scheckkarte umtauschen muss, bekommt auf Wunsch ein vorläufiges Dokument ausgestellt, wenn der alte Führerschein bei Antragstellung bei der Behörde bleibt.

Kosten für den "vorläufigen Führerschein"

Die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins liegen bei ungefähr 40 Euro. Zusätzlich fallen für die vorläufige Fahrberechtigung Kosten in Höhe von 10 Euro und für eine eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro an. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für den Postversand dazu. Die Erstellung einer Karteikartenabschrift ist kostenlos.

Vorläufiger Führerschein im Ausland

Es handelt sich bei dem vorläufigen Dokument um keinen echten Ersatz-Führerschein, sondern lediglich um einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung. Diese vorläufige Bescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Bei einer Verkehrskontrolle im Ausland wird der vorläufige Führerschein nicht anerkannt. Daher sollte man bis zur Ausstellung der neuen Scheckkarte auf Fahrten im Ausland verzichten.

Auflagen und Beschränkungen

Auch wenn sich Auflagen oder Beschränkungen ändern, ist der Führerschein zur Eintragung oder Löschung kurz weg. Dies kann gesundheitliche Gründe haben: Benötigt man z.B. infolge einer Augenoperation keine Brille mehr, muss diese Auflage aus dem Führerschein gestrichen werden.

Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein eingetragen sind, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe.

Beschränkungen sind dagegen fahrzeugbezogen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Mussten Sie Ihren Führerschein wegen Streichung oder Eintragung einer Auflage oder Beschränkung abgeben, sprechen Sie die Führerscheinstelle auf eine vorläufige Bescheinigung an. Dasselbe gilt, wenn man die Fahrprüfung bestanden, aber den endgültigen Führerschein noch nicht erhalten hat.

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