Spanien: Problem mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine

Personen, die sich einen Großteil des Jahres in Spanien aufhalten, müssen unter Umständen ihre deutsche Fahrerlaubnis in eine spanische umtauschen. Für wen genau die Regelung gilt, erfahren Sie hier.
Residenten müssen unbefristete Führerscheine tauschen
Nur zeitlich befristete Fahrerlaubnisse werden anerkannt
Deutsche Führerscheine von Touristen sind nicht betroffen
Eine deutsche Fahrerlaubnis wird in Spanien genau wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten in vollem Umfang anerkannt. Dies gilt vor allem für Touristen, die sich lediglich vorübergehend dort aufhalten. Es müssen alle in Deutschland erteilten Führerscheine akzeptiert werden, egal ob es sich um den grauen oder rosa Papierführerschein oder die Scheckkarte handelt.
Umtauschpflicht für Residenten
Anders verhält es sich bei sogenannten Residenten. Dies sind EU-Bürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Spanien haben, d.h. sich an mehr als 185 Tagen im Jahr in Spanien aufhalten.
Residenten unterliegen ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzbegründung in Spanien den dort geltenden führerscheinrechtlichen Bestimmungen. Der spanische Gesetzgeber hat die von der 3. EU-Führerscheinrichtlinie eröffnete Möglichkeit genutzt, nur noch zeitlich befristete Fahrerlaubnisse anzuerkennen.
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 erteilt wurden, tragen kein Ablaufdatum. Diese Dokumente sind daher umtauschpflichtig und müssen in spanische Führerscheine umgeschrieben werden. Hierbei ist eine Frist von zwei Jahren ab Begründung des Wohnsitzes in Spanien einzuhalten.