Führerschein umtauschen: Wer als Nächstes dran ist

Im Video erklärt ADAC Juristin Annika Danner, wann Sie Ihren Führerschein wo umtauschen müssen ∙ Bild: © ADAC/Rasmus Kaessmann + Shutterstock/PhotographvBvK, Video: © ADAC e.V.

Nachdem zunächst Papierführerscheine dran waren, läuft jetzt die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine: Stichtag ist der 19. Januar 2026. Überprüfen Sie im Umtausch-Rechner, ob Sie betroffen sind.

  • Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

  • Ausstellungsjahr entscheidend für den Umtausch von alten Kartenführerscheinen

  • Umtausch von Motorrad- und Pkw-Führerscheinen erfolgt ohne Prüfung

Es geht um gewaltige Zahlen: Inhaber von rund 43 Millionen Führerscheinen müssen und mussten diese in fälschungssichere Exemplare umtauschen. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Broschüre: Führerscheinumtausch
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Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So will man eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermeiden.

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026

Als Nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Führerschein-Umtausch-Rechner

Jetzt Ihr aktuelles Führerscheinmuster auswählen und mit wenigen Klicks zum Umtauschdatum gelangen:

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

Der Umtausch Ihres Pkw- bzw. Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis. Hierfür benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für ein biometrisches Passfoto.

Fristentabellen für den Umtausch

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristentabellen geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum. Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen Sie daher entsprechend der Tabelle 2 umtauschen. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Tabelle 1 – Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Januar 2033

1953 – 1958

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Januar 2023

1965 – 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

© ADAC e.V. 10.2022

Tabelle 2 – Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Januar 2026

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 18.1.2013

19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. © ADAC e.V. 10.2022

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Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum

Alte Scheckkartenführerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, enthalten – ebenso wie Papierführerscheine – kein Ablaufdatum. Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen sich an Tabelle 2 orientieren, um ihr Datum für den Führerscheinumtausch zu bestimmen. Das für den Umtausch maßgebliche Datum der Ausstellung finden Sie auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.

Papierführerscheine umtauschen

Für die letzten Papierführerscheine wurde es dieses Jahr ernst: Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte war der 19.1.2025. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsdatum – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

So lange gilt der neue Führerschein

Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre. Wichtig: Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet, nicht die Fahrberechtigung als solche. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Alte Klassen bleiben erhalten

Abbildung der Vorder und Rückseite des neuen EU Führerscheins
Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein© Bundesdruckerei GmbH

Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristinnen und Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.

Stichtag für den Umtausch verpasst

Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen Sie auch dann weiter unbefristet fahren, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist.

Wichtig: Der Fahrer bzw. die Fahrerin riskiert in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis") – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.

Im Ausland können Sie jedoch Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind. Insbesondere das Anmieten eines Mietwagens kann problematisch werden.

Umtausch bei Wohnsitz im Ausland

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR: Bitte nehmen Sie mit der Behörde vor Ort Kontakt auf, um zu klären, welche Konsequenz das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde Ihres ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Wenn Sie in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannter Drittstaat) wohnen, tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein um. Sinnvollerweise wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat.

Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen. Bei Unsicherheiten wenden sich Betroffene derzeit auch an die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland. Die Auslandsvertretungen geben jedoch lediglich Hinweise auf das vereinbarte Umtauschverfahren. Daher ist es ratsam, direkt eine deutsche Führerscheinbehörde zu kontaktieren.