Führerschein-Umtausch: Wer als Nächstes tauschen muss

Im Video erklärt ADAC Juristin Kristina Benecke, wann Sie Ihren Führerschein wo umtauschen müssen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im Januar 2024 läuft die nächste Frist ab. Überprüfen Sie im Umtausch-Rechner, ob Sie betroffen sind.

  • Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

  • Motorrad- und Pkw-Führerschein werden ohne Prüfung umgetauscht

  • Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr

Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Broschüre: Führerscheinumtausch
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Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Führerschein-Umtausch-Rechner

Jetzt Ihr aktuelles Führerscheinmuster auswählen und mit wenigen Klicks zum Umtauschdatum gelangen:

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! 

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Welche Fristen-Tabelle gilt?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen (siehe unten) geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments (nicht das Erteilungsdatum). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Jan. 2033

1953 – 1958

19. Juli 2022

1959 – 1964

19. Jan. 2023

1965 – 1970

19. Jan. 2024

1971 oder später

19. Jan. 2025

© ADAC e.V. 10.2022

Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19. Jan. 2026

2002 – 2004

19. Jan. 2027

2005 – 2007

19. Jan. 2028

2008

19. Jan. 2029

2009

19. Jan. 2030

2010

19. Jan. 2031

2011

19. Jan. 2032

2012 – 18.1.2013

19. Jan. 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. © ADAC e.V. 10.2022

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Wie lange gilt der neue Führerschein? 

Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Was brauche ich für den Umtausch?

Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Welche Klassen werden eingetragen?

Abbildung der Vorder und Rückseite des neuen EU Führerscheins
Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein© Bundesdruckerei GmbH

Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.

Wie viel kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Was droht, wenn man zu spät tauscht?

Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis").

Darf man den alten Führerschein behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt, er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Kann man vor dem Stichtag umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments ist jederzeit möglich, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.

Ich lebe im Ausland – muss ich tauschen?

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR: Bitte nehmen Sie mit der Behörde vor Ort Kontakt auf, um zu klären, welche Konsequenz das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde Ihres ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Wenn Sie in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannter Drittstaat) wohnen, tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein um. Sinnvoller Weise wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat.

Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen. Bei Unsicherheiten wenden sich Betroffene derzeit auch an die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland. Die Auslandsvertretungen geben jedoch lediglich Hinweise auf das vereinbarte Umtauschverfahren*. Daher ist es ratsam, direkt eine deutsche Führerscheinbehörde zu kontaktieren.

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