Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?

Im Video erklärt ADAC Jurist Alexander Sievers, für welche Fahrzeuge das Sonntagsfahrverbot gilt ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

In der Urlaubszeit fragen sich viele, ob sie mit ihrem Wohnmobil oder Gespann unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen. Oder sind nur Lkw bzw. Lkw mit Anhänger betroffen? Die ADAC Juristinnen und Juristen klären auf.

  • Verbot gilt für Lkw-Fahrten im gewerblichen Güterverkehr

  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für Wohnmobile auf dem Weg in den Urlaub 

  • Fahrverbot auch in Ferienreisezeit: Samstage im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August

Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen

LKW´s die auf der Autobahn fahren
Das Lkw-Fahrverbot gilt für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht© imago images/Jens Koehler

An Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Dies gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Hat ein Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Bei Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an) ist also der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient dieser keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren.

Flut-Katastrophe: Sonntagsfahrverbot in Bayern ausgesetzt

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung für Lastwagen ab 7,5 Tonnen werden im Zuge von Rettungs-, Hilfs- und Aufräumarbeiten und für die Versorgung der Bevölkerung ausgesetzt, teilte das bayerische Innenministerium mit. Diese Sonderregelung gilt vorerst bis Ende Juli.

Kein Sonntagsfahrverbot: Wohnmobil über 3,5 t

Privat mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Sie bedenkenlos in den Urlaub fahren. Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt nur für Lkw. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.

Pkw mit Anhänger privat

Auch Pkw mit Anhänger fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Lediglich Lkw-Gespanne sind vom Sonntagsfahrverbot umfasst.

An welchen Feiertagen gilt das Verbot?

Tag

Bundesland

Neujahr

alle

Karfreitag

alle

Ostermontag

alle

Tag der Arbeit (1. Mai)

alle

Christi Himmelfahrt

alle

Pfingstmontag

alle

Fronleichnam

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

alle

Reformationstag (31. Oktober)

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Allerheiligen (1. November)

Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland

1. und 2. Weihnachtstag (25./26. Dezember)

alle

An folgenden regionalen Feiertagen gilt es nicht: 6. Januar (Dreikönigstag) und 15. August (Mariä Himmelfahrt).

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?

Ja. Das Verbot gilt vor allem nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse. Auch die ADAC Pannenhilfefahrzeuge dürfen zu einem Unfall bzw. Notfall fahren.

Welche Strafe droht?

Wenn Sie am Sonn- oder Feiertag trotzdem Güter für einen gewerblichen Zweck befördern, erhalten Sie als Fahrer bzw. Fahrerin ein Bußgeld von 120 Euro. Beim Halter werden sogar 570 Euro fällig. Sind Sie Halter und sitzen selbst am Steuer, zahlen Sie (einmalig) 570 Euro. Punkte gibt es keine.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Was gilt in der Ferienreisezeit?

Neben dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt es in der Hauptreisezeit im Sommer ein weiteres Fahrverbot. Das ergibt sich aus der Fernreiseverordnung. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, die gewerblich Güter befördern. Das Gleiche gilt für Lkw, die einen Anhänger ziehen, sofern der Zweck der Fahrt nicht privat ist. Das Verbot betrifft alle Samstage im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7 bis 20 Uhr.

Wird man erwischt, kostet dies den Fahrer bzw. die Fahrerin mindestens 25 Euro und den Halter 150 Euro.

Polizei und Feuerwehr dürfen am Samstag aber trotzdem ausrücken. Zudem gibt es – ähnlich wie beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot – eine Ausnahme für den Transport bestimmter frischer Lebensmittel und ADAC Pannenhilfefahrzeuge. In dringenden Fällen kann bei den Straßenverkehrsbehörden ausnahmsweise eine Genehmigung eingeholt werden, wenn die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist.

Folgende Autobahnen und Bundesstraßen sind betroffen:

Autobahn/

Bundesstraße

Streckenbeschreibung

A1

AD Erfttal über AK Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis AS Lohne/Dinklage

A2

AK Oberhausen bis AK Bad Oeynhausen

A3

AK Oberhausen bis AK Köln-Ost, von AD Mönchhof über Frankfurter Kreuz bis AK Nürnberg

A5

Darmstädter Kreuz bis AS Karlsruhe-Süd und AS Offenburg bis AD Neuenburg

A6

AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd

A7

AS Schleswig/Jagel bis AS Hamburg-Schnelsen-Nord, AS Soltau-Süd bis AS Göttingen-Nord, AD Schweinfurt/Werneck über AK Biebelried, AK Ulm/Elchingen und AD Allgäu bis Autobahnende bei Füssen

A8

AD Karlsruhe bis AS München-Obermenzing und von AS München-Ramersdorf bis AS Bad Reichenhall

A9

Berliner Ring (Abzweig Leipzig/AD Potsdam) bis AS München-Schwabing

A10

Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen AS Berlin-Spandau über AD Havelland bis AD Oranienburg und der Bereich zwischen dem AD Spreeau bis AD Werder

A45

AS Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis AD Seligenstadt

A61

AK Meckenheim über AK Koblenz bis AD Hockenheim

A81

AS Stuttgart-Zuffenhausen bis AS Gärtringen

A92

AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim und von AK Neufahrn bis AS Erding

A93

AD Inntal bis AS Reischenhart

A99

AD München-Südwest über AK München-West, AD München-Allach, AD München-Feldmoching und AK München-Nord, AK München-Ost, AK München-Süd bis AD München/Eschenried

A215

AD Bordesholm bis AS Blumenthal

A831

AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart

A980

AK Allgäu bis AS Waltenhofen

A995

AS Sauerlach bis AK München-Süd

B31

von AS Stockach-Ost der A98 bis AS Sigmarszell der A96

B96 / E251

von Neubrandenburger Ring bis Berlin

AS = Anschlussstelle (Ausfahrt), AD = Autobahndreieck, AK = Autobahnkreuz

Mit Material von dpa