Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
In der Urlaubszeit stellt sich für viele Reisende die Frage: Gilt das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot auch für Wohnmobile oder Gespanne? Oder betrifft die Regelung ausschließlich Lkw im Güterverkehr? Die ADAC Juristinnen und Juristen klären auf.
Sonntagsfahrverbot gilt für Lkw-Fahrten im gewerblichen Güterverkehr
Wohnmobile und Gespanne auf Urlaubsfahrten sind nicht betroffen
Zusätzliches Ferienfahrverbot: Vom 1. Juli bis 31. August auch an Samstagen
Lkw-Fahrverbot: Für wen und wann gilt das Sonntagsfahrverbot?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Dies gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Hat ein Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder weniger, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Bei Lkw über 7,5 Tonnen oder Lkw mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an) ist also der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient dieser keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann darf man an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot könnte künftig teilweise vereinfacht werden. Die Bundesregierung plant, die bislang je nach Bundesland unterschiedlichen Feiertagsregelungen abzuschaffen. Ziel ist es, einheitliche Vorgaben zu schaffen und unnötige Standzeiten für Lkw zu vermeiden. So sollen die Regelungen übersichtlicher und Transportunternehmen im Alltag spürbar entlastet werden.
Welche Fahrzeuge sind vom Lkw-Fahrverbot betroffen?
Wohnmobile über 3,5 t
Mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Sie bedenkenlos in den Urlaub fahren. Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt nur für Lkw. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker- oder Oldtimertreffen) ist problemlos möglich.
Private Fahrten mit Pkw und Anhänger
Auch Pkw mit Anhänger fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Lediglich Lkw-Gespanne sind vom Sonntagsfahrverbot umfasst.
Wann dürfen Lkw an Sonn- und Feiertagen nicht fahren?
| Tag | Bundesland |
|---|---|
Neujahr | alle |
Karfreitag | alle |
Ostermontag | alle |
Tag der Arbeit (1. Mai) | alle |
Christi Himmelfahrt | alle |
Pfingstmontag | alle |
Fronleichnam | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland |
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) | alle |
Reformationstag (31. Oktober) | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen |
Allerheiligen (1. November) | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland |
1. und 2. Weihnachtstag (25./26. Dezember) | alle |
An folgenden regionalen Feiertagen gilt es nicht: 6. Januar (Dreikönigstag) und 15. August (Mariä Himmelfahrt).
Gibt es Ausnahmen beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse. Auch die ADAC Pannenhilfefahrzeuge dürfen zu einem Unfall bzw. Notfall fahren.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Lkw-Fahrverbot?
Wenn Sie am Sonn- oder Feiertag trotzdem Güter für einen gewerblichen Zweck befördern, erhalten Sie als Fahrer bzw. Fahrerin ein Bußgeld von 120 Euro. Beim Halter werden sogar 570 Euro fällig. Sind Sie Halter und sitzen selbst am Steuer, zahlen Sie (einmalig) 570 Euro. Punkte gibt es keine.
Wann gilt das zusätzliche Lkw‑Fahrverbot im Sommer?
Neben dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt es in der Hauptreisezeit im Sommer noch ein zusätzliches Fahrverbot: Dies gilt im Zeitraum 1. Juli bis 31. August an allen Samstagen jeweils von 7 bis 20 Uhr. Das ergibt sich aus der Fernreiseverordnung. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, die gewerblich Güter befördern. Das Gleiche gilt für Lkw, die einen Anhänger ziehen, sofern der Zweck der Fahrt nicht privat ist.
Wird man erwischt, kostet dies den Fahrer bzw. die Fahrerin mindestens 25 Euro und den Halter 150 Euro.
Polizei und Feuerwehr dürfen am Samstag aber trotzdem ausrücken. Außerdem gibt es – ähnlich wie beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot – eine Ausnahme für den Transport bestimmter frischer Lebensmittel und ADAC Pannenhilfefahrzeuge. In dringenden Fällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde ausnahmsweise eine Genehmigung, wenn die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist.
Folgende Autobahnen und Bundesstraßen sind betroffen
Autobahn/ Bundesstraße | Streckenbeschreibung |
A1 | AD Erfttal über AK Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis AK Lotte/Osnabrück |
A2 | AK Oberhausen bis AK Bad Oeynhausen |
A3 | AK Oberhausen bis AK Köln-Ost, von AD Mönchhof über Frankfurter Kreuz bis AK Nürnberg |
A4 | Kirchheimer Dreieck bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen |
A5 | AD Hattenbach bis AK Bad Homburg, von AK Darmstadt bis AS Karlsruhe-Süd und von der AS Offenburg bis AD Neuenburg |
A6 | AS Schwetzingen-Hockenheim bis AK Nürnberg-Süd |
A7 | AS Schleswig/Jagel bis AD Bordesholm, von AS Soltau-Süd bis AK Hannover-Ost, von AD Schweinfurt/Werneck über AK Biebelried, AK Ulm/Elchingen und AD Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen |
A8 | AD Karlsruhe bis AS München-Obermenzing und von AS München-Ramersdorf bis AS Bad Reichenhall |
A9 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/AD Potsdam) bis AS München-Schwabing |
A10 | Berliner Ring, von AD Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis AS Berlin-Spandau |
A45 | AS Dortmund-Süd über AK Westhofen und AK Gambach bis AD Seligenstadt |
A61 | AK Meckenheim über AK Koblenz bis AD Hockenheim |
A67 | AK Darmstadt bis AD Viernheim |
A81 | AS Stuttgart-Zuffenhausen bis AS Gärtringen |
A92 | AD München-Feldmoching bis AS Oberschleißheim und von AK Neufahrn bis AS Erding |
A93 | AD Inntal bis AS Reischenhart |
A99 | AD München-Südwest über AK München-West, AD München-Allach, AD München-Feldmoching und AK München-Nord, AK München-Ost, AK München-Süd bis AD München/Eschenried |
A831 | AS Stuttgart-Vaihingen bis AK Stuttgart |
A980 | AK Allgäu bis AS Waltenhofen |
A995 | AS Sauerlach bis AK München-Süd |
B31 | AS Stockach-Ost der A98 bis AS Sigmarszell der A96 |
B96 / E251 | Landesgrenze Berlin bis zur B104 in Neubrandenburg |
