Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Was es zu beachten gibt. Die tägliche maximale Lenkzeit beträgt neun bzw. zehn Stunden Fahrerkarten dokumentieren die Lenk- und Ruhezeiten Die Wochenruhezeit darf man nicht im Fahrzeug verbringen Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Hohe Verkehrsdichte und harter Wettbewerb führen leicht zu Überlastung und Übermüdung. Zum Schutz der Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmer hat der Gesetzgeber Lenk- und Ruhezeiten festgelegt. Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten? Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Bei der privaten Güterbeförderung mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen entfällt die Aufzeichnungspflicht sowie die Pflicht zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Wie lange dürfen Lkw-Fahrer pro Tag fahren? Die tägliche Ruhezeit kann man in zwei Teile aufteilen, wobei die eine mindestens 9 Stunden und die andere mindestens 3 Stunden am Stück betragen muss. Spätestens nach 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten erfolgen. Diese kann man unterteilen in 15 und 30 Minuten, wobei genau diese Reihenfolge einzuhalten ist. Wie dokumentiert man die Lenk- und Ruhezeiten? Seit dem 1. Mai 2006 muss das "Digitale Kontrollgerät" verbindlich in Neufahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie in neuen Omnibussen eingebaut sein. Die Geräte werden mit scheckkartengroßen Plastikkarten, der sogenannten Fahrerkarte, bedient. Je nach Bundesland stellen TÜV, Dekra oder die Fahrerlaubnisbehörden diese Fahrerkarten aus. Wie läuft die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten ab? Für Kontrollen von Lenkzeiten, Ruhezeiten und Pausen sind das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei zuständig. Bei einer Kontrolle lesen die Beamtinnen und Beamten das Kontrollgerät aus. Wann darf von den Lenk- und Ruhezeiten abgewichen werden? Ist es der Fahrerin oder dem Fahrer aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er von den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten abweichen. Kein außergewöhnlicher Umstand sind regelmäßig auftretende Verkehrsstaus, vorhersehbare Wetterbedingungen und bekanntermaßen überfüllte Parkplätze und Rasthöfe. Jede Lenkzeitverlängerung muss der Fahrer durch eine gleichwertige Ruhepause ausgleichen, die zusammen mit einer beliebigen Ruhezeit ohne Unterbrechung bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche zu nehmen ist. Wo müssen Fahrer ihre Wochenruhezeit verbringen? Die regulären wöchentlichen Ruhezeiten dürfen Sie nicht im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbringen. Für Ruhezeiten müssen Sie geeignete und geschlechtergerechte Unterkünfte mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen aufsuchen. Die Kosten für diese Unterbringung muss der Arbeitgeber tragen. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten? Geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie die Überschreitung der Tageslenkzeit von 9 Stunden um bis zu 60 Minuten können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Bei gravierenderen Verstößen können für die Fahrerin bzw. den Fahrer Geldbußen bis 5000 Euro und für den Unternehmer bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen zum Fahrpersonalrecht.