Lenk- und Ruhezeiten – Das gilt

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Was es zu beachten gibt.
Die tägliche maximale Lenkzeit beträgt neun bzw. elf Stunden
Fahrerkarten dokumentieren die Lenk- und Ruhezeiten
Die Wochenruhezeit darf man nicht mehr im Fahrzeug verbringen
Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Hohe Verkehrsdichte und harter Wettbewerb führen leicht zu Überlastung und Übermüdung. Zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer sowie der anderen Verkehrsteilnehmer hat der Gesetzgeber Lenk- und Ruhezeiten festgelegt.
Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Bei der privaten Güterbeförderung mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen entfällt die Aufzeichnungspflicht sowie die Pflicht zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten.
Fahrtenschreiber für Wohnmobile
Derzeit wenden sich viele Mitglieder mit der Frage an den ADAC, ob sie für ihr Wohnmobil einen Fahrtenschreiber benötigen und Lenk- und Ruhezeiten beachten müssen.
Hierbei muss man unterscheiden: Wohnmobile oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 7,5 t benötigen keinen Fahrtenschreiber.
Wohnmobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder Gespanne über 7,5 t sind aufzeichnungspflichtig, wenn Sie hiermit (auch privat) Güter, wie z.B. Pferde oder das Auto, befördern.
Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten?
Tägliche Lenkzeiten
Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden. Zweimal wöchentlich darf man 10 Stunden am Tag fahren.Wochenlenkzeiten
In der Woche darf man nicht mehr als 56 Stunden fahren. Die Dauer der Doppelwochen-Lenkzeit (eine Doppelwoche bezeichnet zwei aufeinanderfolgende Arbeitswochen) beträgt 90 Stunden.Tägliche Ruhezeit
Pro Tag muss man eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten.Aufteilung der täglichen Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit kann man in zwei Teile aufteilen, wobei die eine mindestens 9 Stunden und die andere mindestens 3 Stunden am Stück betragen muss.Ruhezeit der Mehrfahrtenbesatzung
Die Mindestruhezeit einer Mehrfahrtenbesatzung beträgt 9 Stunden pro Person innerhalb von 30 Stunden.Wöchentliche Ruhezeit
Pro Woche ist eine Ruhezeit von 45 Stunden zu beachten.Lenkzeitunterbrechung
Spätestens nach 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten erfolgen. Diese kann man unterteilen in 15 und 30 Minuten, wobei genau diese Reihenfolge einzuhalten ist.
Wie dokumentiert man die Zeiten?
Seit dem 1. Mai 2006 muss das "Digitale Kontrollgerät" verbindlich in Neufahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie in neuen Omnibussen eingebaut sein.
Die Geräte werden mit scheckkartengroßen Plastikkarten, der sogenannten Fahrerkarte, bedient. Je nach Bundesland stellen TÜV, Dekra oder die Fahrerlaubnisbehörden diese Fahrerkarten aus.
Wie läuft die Kontrolle ab?
Für Kontrollen von Lenkzeiten, Ruhezeiten und Pausen sind das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei zuständig. Bei einer Kontrolle lesen die Beamtinnen und Beamten das Kontrollgerät aus.
Gibt es Ausnahmen?
Ist es der Fahrerin oder dem Fahrer aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er von den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten abweichen.
Kein außergewöhnlicher Umstand sind regelmäßig auftretende Verkehrsstaus, vorhersehbare Wetterbedingungen und bekanntermaßen überfüllte Parkplätze und Rasthöfe. Jede Lenkzeitverlängerung muss der Fahrer durch eine gleichwertige Ruhepause ausgleichen, die zusammen mit einer beliebigen Ruhezeit ohne Unterbrechung bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche zu nehmen ist.
Ruhezeiten in einer Unterkunft?

Die regulären wöchentlichen Ruhezeiten dürfen Sie nicht im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbringen. Für Ruhezeiten müssen Sie geeignete und geschlechtergerechte Unterkünfte mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen aufsuchen. Die Kosten für diese Unterbringung muss der Arbeitgeber tragen.
Was droht bei Verstößen?
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie die Überschreitung der Tageslenkzeit von 9 Stunden um bis zu 60 Minuten können mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro geahndet werden. Bei gravierenderen Verstößen können für die Fahrerin bzw. den Fahrer Geldbußen bis 5000 Euro und für den Unternehmer bis zu 30.000 Euro verhängt werden.