Drohnen: Diese neuen Regeln gelten 2024

Im Video erklärt ADAC Jurist Bernd Gstatter, was Drohnenpiloten wissen und beachten sollten ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Die EU-Drohnenverordnung gibt einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen vor. Muss eine Drohne registriert werden? Benötigt man einen Führerschein? Was Sie wissen müssen.

  • Kleiner Drohnenführerschein oder großer Drohnenführerschein

  • Betreiber von Drohnen müssen sich online registrieren

  • Spezielle Regeln für ältere Drohnen

Die EU-Drohnenverordnung (2019/947) legt einheitliche Regelungen für alle EU-Länder sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz fest. Daneben müssen Sie jedoch auch die Besonderheiten in den jeweiligen Ländern beachten!

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Es gibt zwei Drohnenführerscheine:

  • Kleiner Drohnenführerschein (A1, A3) – so genannter EU-Kompetenznachweis

  • Großer Drohnenführerschein (A2) – so genanntes EU-Fernpilotenzeugnis

Dabei gilt das Fernpilotenzeugnis als Erweiterung des EU-Kompetenznachweises. Das bedeutet, dass nur derjenige den großen Drohnenführerschein machen kann, der vorher bereits den kleinen Drohnenführerschein erworben hat. Die neuen EU-Drohnenführerscheine sind jeweils fünf Jahre gültig.

Was kostet der Drohnenführerschein?

Die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein) kostet 25 Euro. Für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses (großer Drohnenführerschein) wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

Zusätzlich erheben die Prüfstellen Gebühren für die Abnahme der Prüfung und etwaiger Lehrgänge. Die Höhe der Gebühren können von Prüfstelle zu Prüfstelle variieren.

Drohnenführerschein online machen?

Der kleine Drohnenführerschein kann beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) durch Absolvieren eines Onlinetrainings und anschließender Onlineprüfung gemacht werden. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen und kann beliebig oft wiederholt werden.

Voraussetzung für den großen Drohnenführerschein ist, dass der Drohnenpilot bzw. die Drohnenpilotin bereits Inhaber des EU-Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein) ist und eine Selbsterklärung über die Durchführung des praktischen Selbsttrainings vorliegt. Damit kann man sich bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle für die Onlineprüfung zum großen Drohnenführerschein anmelden. Sie besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen.

Wie alt muss man sein?

Das Mindestalter für den Betrieb der Drohne liegt bei 16 Jahren. Wer jünger ist, darf eine Drohne nur unter der direkten Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Drohnenpiloten bzw. einer mindestens 16-jährigen Drohnenpilotin steuern, der bzw. die den nötigen Drohnenführerschein besitzt.

Wie kann man eine Drohne registrieren?

Drohnenquadcopter mit Digitalkamera, der im abendblauen Himmel über der Stadt fliegt oder schwebt
Drohnen mit Kamera müssen auch bei einem Gewicht unter 250 Gramm registriert werden© adobe.stock.com/kadmy

Betreiber und Betreiberinnen von Drohnen müssen sich vor dem ersten Flug beim LBA online registrieren.

Die Registrierungspflicht besteht für Betreiber und Betreiberinnen von Drohnen ab 250 Gramm. Unter 250 Gramm Höchstabflugmasse müssen Sie sich nur dann registrieren, wenn diese mit einem Sensor zum Erfassen personengebundener Daten (Kamera) ausgestattet ist. Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf privatem Grund benutzen.

Für die Registrierung muss der vollständige Name und die abgeschlossene Versicherung für die Drohne angegeben werden. Nach der Registrierung erhält jeder Betreiber bzw. jede Betreiberin eine Registriernummer. Diese wird auch e-id genannt. Sie gilt für jede Drohne dieser Person und wird auch bei einem Wechsel der Drohne oder dem Kauf einer weiteren Drohne nicht geändert. Die einmal ausgestellte Registrierungsnummer kann lebenslang behalten werden. Allerdings sind Sie verpflichtet, die hinterlegten Daten bei einer Änderung immer zeitnah zu aktualisieren.

Die Registriernummer muss an der Drohne angebracht werden (z.B. am Batteriefach). Hierbei muss es sich nicht mehr um ein feuerfestes Schild handeln. An Stelle der Betreiberregistrierung dürfen Sie auch einen QR-Code mit der e-id an der Drohne anbringen. Wichtig: Achten Sie beim Anbringen darauf, dass der Code eine Größe hat, die das Lesen ohne Schwierigkeiten ermöglicht.

Die Registrierung ist gebührenpflichtig.

Drohnenkategorien: Welche Regeln?

Bei Drohnen wird nach dem Gewicht und dem jeweiligen Einsatzzweck unterschieden. Ob der Drohnenpilot bzw. die Drohnenpilotin privat oder gewerblich aufsteigt, spielt keine Rolle.

Die Drohnen werden in folgende drei Kategorien (Anwendungsszenarien) eingeteilt: Open, Specific und Certified. Die Details sind in dieser Übersicht zusammengestellt:

Zusätzlich gibt es bei der Kategorie "Open" noch drei Unterkategorien, A1 bis A3, hier geht es im Wesentlichen um die Verhaltensregeln beim Fliegen selbst:

Drohne unter oder über 250 Gramm

Neu- und Bestandsdrohnen

Bei allen Drohnen, unabhängig davon, ob sie eine C-Klassifizierung (steht auf der Verpackung) haben oder nicht und deren Gewicht unter 250 Gramm liegt, muss die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

Man benötigt zwar keinen Drohnenführerschein, die Kenntnisse des kleinen Drohnenführerscheins werden jedoch empfohlen. Es sind die Verhaltensregeln der Unterkategorie "Open, A1" einzuhalten, d.h. das Heranfliegen an unbeteiligte Personen ist erlaubt. Ein Überfliegen von Personen sollte jedoch vermieden werden.

Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet und fällt sie nicht unter die Spielzeugrichtlinie (d.h. auf der Verpackung befindet sich keine Altersangabe "unter 14"), dann ist eine Online-Registrierung erforderlich.

Bestandsdrohnen

Bestandsdrohnen (d.h. Drohnen ohne C-Klassifizierung) ab 250 Gramm bis unter 25 Kilo dürfen nur entsprechend der Verhaltensregeln der Unterkategorie A3 geflogen werden: mindestens 150 Meter Abstand zu Personen, keine Gefährdung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen und mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Die Drohne muss registriert werden, der Pilot bzw. die Pilotin muss einen Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) erwerben und es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

Drohnen über 250 Gramm mit CE-Zertifizierung

Es gibt sieben Drohnenklassen. Die jeweilige Klasse findet man auf der Verpackung, wenn die Drohne eine CE-Zertifizierung hat. Bei den sieben Drohnenklassen von C0 bis C6 geht es um die technischen Spezifikationen der Drohne selbst sowie um die persönlichen Voraussetzungen, um eine Drohne fliegen lassen zu dürfen. Die Klassen C5 und C6 werden nur im gewerblichen Bereich benutzt. Hier gelten gesonderte Regelungen.

Die folgende Übersicht stellt die Regelungen für Privatpersonen und deren Drohnen dar:

Haftpflichtversicherung erforderlich?

Jeder, der eine Drohne in Deutschland aufsteigen lassen möchte, benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Und zwar unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Drohnen, unabhängig von Größe und Gewicht. Von der normalen Privathaftpflichtversicherung sind Drohnen selten erfasst.

Diese Flugregeln müssen unbedingt beachtet werden

  1. Vor dem Start z.B. im Internet prüfen, ob man sich in einer Flugverbotszone befindet.

  2. Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf – ohne Genehmigung – nicht überschritten werden.

  3. Die Drohne muss während des Flugs immer in Sichtweite bleiben.

  4. Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer rechtzeitig ausweichen. Jegliche Behinderung oder Gefährdung anderer ist verboten.

  5. Die Privatsphäre anderer muss gewahrt werden.

  6. Der Betrieb von Drohnen in und über sensiblen Bereichen ist untersagt. Das sind z.B. Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, An- und Abflugbereiche von Flugplätzen.

  7. Der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn die Drohne – unabhängig von ihrem Gewicht – z.B. mit einer Kamera ausgerüstet ist.

  8. Drohnen nur in offiziellen Gebieten, so genannten Geozonen, fliegen lassen.

  9. Nachtflüge dürfen ohne Genehmigung durchgeführt werden, wenn die Drohne mit ausreichend Licht ausgestattet ist. Durch die Lichtsignale muss diese klar erkennbar sein und sich eindeutig von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Drohne bei einem Nachtflug mit einem grünen Blinklicht auszustatten. Zusätzliche Positionslichter sind empfehlenswert. Während des Fluges muss Sichtkontakt bestehen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.