Umweltzonen in Belgien

In Antwerpen und Brüssel gibt es Umweltzonen mit Einfahrtsbeschränkungen. Hier finden Sie Informationen, wer davon betroffen ist und was es zu beachten gilt.
Die Beschränkungen der belgischen Umweltzonen (Low Emission Zone – LEZ) gelten nicht nur für in Belgien zugelassene Fahrzeuge, sondern auch für ausländische Kfz.
Angesichts der Entwicklungen der letzten Monate muss grundsätzlich mit der Einführung neuer Umweltzonen in weiteren belgischen Städten gerechnet werden. Daher sollten sich Reisende unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die dann aktuell geltende Lage in der betreffenden Region informieren.
Brüssel
Welche Bereiche der Stadt Brüssel umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone in Brüssel umfasst das vollständige Gebiet der Hauptstadt-Region mit allen 19 Gemeinden. Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Anfang und Ende der Umweltzone sind jeweils mit Verkehrszeichen ausgeschildert.
Wann gelten die Regelungen der Umweltzone?
Die Beschränkungen der Umweltzone gelten ganzjährig 24 Stunden an allen sieben Wochentagen. Zeitliche Ausnahmen sind keine vorgesehen.
Welche Regelungen gelten in der Umweltzone?
Seit 2018 gilt für die betroffenen Fahrzeuggruppen ein Zufahrtsverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 1 oder älter.
Seit 2019 sind auch Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 2 und Benziner mit Euro-Norm 1 und älter von diesem Verbot betroffen.
Seit 1.1.2020 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 3.
Ab 2022 wir das Zufahrtsverbot auf Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 4 ausgeweitet.
Ab 2025 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 5, 5 a und 5 b sowie Benzinfahrzeuge mit Euro-Norm 2.
Gasbetriebene Fahrzeuge werden generell wie Benzinfahrzeuge behandelt.
Elektro- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge werden dagegen von den Bestimmungen der Umweltzone nicht erfasst.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Von der Umweltzone sind bislang insbesondere PKW, Vans, Transporter bis 3,5 t zGG, Busse und Reisebusse betroffen, die nicht die vorgeschriebene Euro-Norm aufweisen. Die Regelungen gelten auch für außerhalb Belgiens zugelassene Fahrzeuge. Nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge, die zwar generell von den Regelungen der Umweltzone umfasst aber vom Zufahrtsverbot nicht betroffen sind, müssen sich zwingend vor Einfahrt in die Umweltzone registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenfrei und für ausländische Fahrzeuge hier* im Internet möglich.
Bei Fahrzeugen, die nach den jeweils geltenden Regelungen unter das Zufahrtsverbot fallen, gibt es die Möglichkeit, für maximal acht Tage im Jahr durch den Kauf einer Tageskarte eine Einfahrtsberechtigung in die Umweltzone zu erwerben. Diese Tageskarte kostet 35 Euro.
Andere Fahrzeuge, darunter Motorräder, Kleinkrafträder, LKW über 3,5 t zGG (nur zum Warentransport) und Wohnmobile fallen bis auf weiteres nicht unter die Regelungen der Umweltzone. Wohnmobile müssen allerdings so ausgestattet sein, dass sie dem Aufenthalt dienen und im Wohnbereich über eine fest verbaute Einrichtung verfügen, die mindestens Tisch, Stühle, Betten, Küchenzeile und Stauraum umfasst.
Wie wird die Umweltzone überwacht?
Innerhalb der Zone sind Kameras verteilt, welche einen Kennzeichenabgleich vornehmen.
Wie werden Verstöße geahndet?
Verstöße gegen die Vorschriften der Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet.
Antwerpen
Welche Bereiche der Stadt Antwerpen umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone in Antwerpen umfasst die Innenstadt sowie einen Bereich auf der linken Seite der Schelde. Anfang und Ende der Zone sind jeweils mit Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Wann gelten die Regelungen der Umweltzone?
Die Beschränkungen der Umweltzone gelten ganzjährig 24 Stunden an allen sieben Wochentagen. Zeitliche Ausnahmen sind generell keine vorgesehen.
Welche Regelungen gelten in der Umweltzone?
Grundsätzlich dürfen nur Benzinfahrzeuge und Fahrzeuge mit LPG- oder Erdgasantrieb jeweils mit Euronorm 1 bis 6 sowie Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 bis 6 in die Antwerpener Umweltzone einfahren. Die Zufahrtsberechtigung gilt außerdem für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 und Rußpartikelfilter.
Ausländische Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen sich vor Einfahrt in die Umweltzone registrieren lassen. Die Registrierung kann bis 24 Stunden nach der Einfahrt nachgeholt werden.
Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 ohne Rußpartikelfilter, bestimmte gewerblich oder beruflich genutzte Dieselfahrzeuge mit Euronorm 2 oder 3 ohne Rußpartikelfilter sowie Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind, können die Umweltzone gegen Bezahlung befahren.
Sonstige Fahrzeuge können maximal acht Mal im Jahr gegen Erwerb einer Tageskarte in die Umweltzone fahren.
Außerdem gilt eine Ausnahme für behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge, wenn zusätzlich ein entsprechender Schwerbehindertenparkausweis vorhanden ist.
Wo kann ich mein Fahrzeug registrieren lassen?
Die Registrierung ist online über den Link* kostenfrei möglich. Die Registrierung hat keine zeitliche Begrenzung, sie muss jedoch erneuert werden, wenn sich die Regelungen der LEZ ändern.
Wie kann eine Registrierung gegen Bezahlung beantragen werden?
Fahrzeuge, die den Zulassungsbedingungen nicht entsprechen, die Umweltzone aber gegen Bezahlung befahren dürfen (s.o.) benötigen eine vorübergehende Zulassung gegen Bezahlung. Diese Zulassung muss vor der Einfahrt in die Umweltzone hier* beantragt werden.
Wie erhalte ich eine Tageskarte für ein Fahrzeug, das auch keine vorübergehende Zulassung erhält?
Für Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsbedingungen entsprechen und auch nicht für eine vorübergehende gebührenpflichtige Zulassung in Betracht kommen, kann für maximal acht Mal pro Jahr eine Umweltzonen-Tageskarte gekauft werden. Diese kostet € 35.- und gilt jeweils bis zum nächsten Tag um 6 Uhr. Achtung: Der Erwerb einer Umweltzonen-Tageskarte umfasst nicht die Parkgebühr. Ein Parkticket muss gesondert gelöst werden!
Wie werden Verstöße geahndet?
Verstöße gegen die Vorschriften der Umweltzone werden mit Bußgeldern ab 150,-- Euro geahndet.
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