Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahme auch für Elektroautos aus dem Ausland

IG-L Tempolimitschild mit Ausnahme für E-Autos
100 km/h auf der Inntalautobahn: Das Umwelt-Tempolimit (IG-L) gilt nicht für Elektroautos mit entsprechendem Kennzeichen© ASFINAG

Generell gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken sind wegen eines Umwelt-Tempolimits (IG-L) nur 100 km/h erlaubt. Ausnahmen gibt es für Elektrofahrzeuge – auch für solche mit ausländischen Kennzeichen.

  • Regelung gilt auch für Ausländer mit E-Auto

  • Kennzeichnung am Fahrzeug (E-Kennzeichen) wichtig

  • Auf der Inntalautobahn und der Westautobahn: 130 statt 100 km/h

Vom 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) sind in Österreich Elektrofahrzeuge, also auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, ausgenommen. Sie dürfen auch dort die auf österreichischen Autobahnen generell erlaubten 130 km/h fahren (außer es ist eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet). Konkret ist das vor allem auf der Inntalautobahn A12 oder der Westautobahn A1 der Fall.

Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland

Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben.

Jetzt gilt: Auch Fahrer von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen dürfen das spezielle Tempolimit ignorieren, wenn aus dem Kfz-Kennzeichen (E-Kennzeichen) hervorgeht, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Die Ausnahme gilt allerdings nur für reine E-Autos, nicht für Hybrid-Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen.

Unter anderem war auch der ADAC im Rahmen eines Musterprozesses zusammen mit einem deutschen Tesla-Fahrer gegen ein Bußgeld der österreichischen Behörden vorgegangen: Das Verfahren wurde schließlich zugunsten des ADAC Mitglieds/Tesla-Fahrers eingestellt.

Wichtiger Hinweis: Die auf der Inntalautobahn (A12) unabhängig vom Immissionsschutzgesetz (IG-L) geltenden Höchstgeschwindigkeiten müssen auch von E-Autos eingehalten werden.

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Höhere Bußgelder bei Verstoß gegen Umwelt-Tempolimit

Wer in Österreich die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit ignoriert, riskiert ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Bei Verstößen gegen die elektronisch angezeigten IG-L-Limits zum Schutz der Luftqualität kann es sogar deutlich höher ausfallen als bei normalen Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Zusammenhang wichtig: Österreichische Bußgelder können generell auch in Deutschland vollstreckt werden.

ADAC Musterverfahren: Club unterstützt bei rechtlichen Problemen

Was ist ein ADAC Musterverfahren? In seltenen Fällen, bei denen es um die Klärung von rechtlichen Grundsatzfragen geht, prüfen Clubjuristen den Sachverhalt und entscheiden sich für ein Musterverfahren. Dabei unterstützt der Club sein Mitglied bei einem konkreten juristischen Problem und trägt auch das Prozesskostenrisiko.