Fahrkartenautomat kaputt: Was tun?

Kein Grund für eine Freifahrt: Ein defekter Fahrkartenautomat
Kein Grund für eine Freifahrt: Ein defekter Fahrkartenautomat© Shutterstock/Werner Spremberg

Schnell vor der Abfahrt noch ein Zugticket kaufen, doch dann ist der Fahrkartenautomat defekt – und nun? Dürfen Reisende trotzdem in den Zug einsteigen, oder machen sie sich damit strafbar? ADAC Juristinnen erklären, wie Sie sich richtig verhalten.

  • Ohne Fahrkarte drohen Vertragsstrafe und Strafverfahren

  • Fahrkarte sofort beim Schaffner oder Fahrer nachlösen

  • Defekten Automat bei der Störungsstelle melden

"Einstieg nur mit gültigem Fahrschein", liest man häufig in Bus und Bahn. Kann man bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen, wird meistens ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Das ist eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Zusätzlich kann ein strafrechtliches Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet werden. 

Ohne Fahrkarte nicht einsteigen

Was aber, wenn der Fahrkartenautomat streikt? Wie verhält man sich in so einem Fall? Vorab: Jeder Fahrgast ist verpflichtet, vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu lösen.

Ist der Kartenautomat defekt, müssen Sie versuchen, die Fahrkarte an einem anderen Automaten oder einem Fahrkartenschalter zu kaufen. Sie dürfen nicht einfach ohne Fahrschein einsteigen, weil die Zeit dafür nicht ausreicht oder der Zug schon einfährt. Im Zweifel müssen Sie den nächsten Zug nehmen. 

Fahrkarte im Zug nachlösen

Treten Sie die Fahrt wegen eines defekten Fahrscheinautomaten ohne Fahrkarte an, sollten Sie schnellstmöglich den Fahrer oder Schaffner aufsuchen, damit er Ihnen eine Fahrkarte ausstellt. Weisen Sie dabei auf den Defekt des Automaten hin.

Können Sie bei einer Kontrolle keine Fahrkarte vorzeigen, wird zunächst der Fahrpreis gefordert und/oder das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Eine sofortige Überprüfung des Defekts ist ja in der Regel nicht möglich. Anschließend können Sie sich an die Verkehrsbetriebe wenden und den Betrag unter Hinweis auf den defekten Automaten zurückfordern.

Für U-Bahnen und den Fall, dass Sie keinen Zugbegleiter finden: Bitte beachten Sie, dass Sie einen Fahrschein kaufen müssen, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Also zum Beispiel an einem Umsteigebahnhof mit funktionierendem Fahrkartenautomaten oder in einem Bus.

Tipp: Defekt dokumentieren

Gibt es keine anderen Verkaufsstellen in zumutbarer Nähe, können Sie die auf dem Automaten genannte Störungsstelle kontaktieren. Außerdem sollte man sich die Nummer des defekten Automaten, den Standort und den Zeitpunkt des Defekts notieren. Am besten fotografieren Sie den Automaten mit der Fehleranzeige.

Oft reduzieren die Verkehrsbetriebe aus Kulanz das erhöhte Beförderungsentgelt, wenn man nachweisen kann, dass man wegen eines defekten Automaten keine Fahrkarte kaufen konnte.

Ein Fahrkartenautomat, der einzelne Münzen oder bestimmte Geldscheine nicht akzeptiert, gilt übrigens nicht als defekt. In diesem Fall müssen Sie sich einen anderen Automaten suchen oder Geld wechseln lassen.

Video der Clubjuristen: Was dürfen Kontrolleure?

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Angela Baumgarten
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Fach-Autorin
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Ellen Stamer
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