EU: Fahrverbote gelten in Zukunft europaweit

Neue EU-Richtline: Fahrverbote gelten in der EU zukünftig grenzüberschreitend. Der ADAC begrüßt das und sieht ein Plus für die Verkehrssicherheit.
Fahrverbote aus dem EU-Ausland gelten künftig auch in Deutschland
Betrifft schwere Verkehrsdelikte
Es geht um unter anderem Alkoholfahrten und Tempo-Verstöße
Neue EU-Richtlinie 2025/2206
Im Urlaub viel zu schnell gefahren, geblitzt, Führerschein für mindestens drei Monate weg. Solche Fahrverbote gelten heute nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Künftig werden Fahrverbote aber grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten.
Die neue EU-Richtline 2025/2206 sieht jetzt die EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten und Führerscheinentzügen, die im Ausland verhängt wurden, vor. Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Die Richtlinie tritt am 25.11.2025 in Kraft.
Die Anwendung der Vorschriften ist allerdings erst ab dem 26.11.2028 für alle EU-Staaten verpflichtend. Bis dahin müssen die EU-Vorgaben also in deutsches Recht umgesetzt sein.
ADAC: Steigerung der Verkehrssicherheit
Dass Führerscheinmaßnahmen künftig EU-weit gelten, ist aus Sicht des ADAC ein richtiger Ansatz. "Eine EU-weite Wirkung von Führerscheinmaßnahmen trägt zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei", sagt Jurist Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des ADAC. "Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten."
Rechtlicher Hintergrund
Bislang konnten Fahrverbote nur in den Staaten (Deliktsstaaten) verhängt und durchgesetzt werden, in denen es zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch eine Behörde oder ein Gericht gekommen war. Autofahrer, die im EU-Ausland schwerere Verkehrsverstöße begangen hatten, konnten weiterhin innerhalb der EU – also auch in ihrem Heimatland – ungestraft ein Kraftfahrzeug führen. Die Umsetzung der Richtlinie wird dieser alten Rechtslage nun ein Ende setzen.
Was es für deutsche Autofahrinnen und Autofahrer künftig bedeutet, zeigt ein Beispiel: Wer in Italien wegen schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit, wie etwa extrem überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer, ein Fahrverbot kassiert, muss seinen Führerschein sofort abgeben. Das Fahrverbot trifft ihn bis jetzt aber nur in Italien – in Deutschland hat es aktuell noch keine Konsequenzen.
Betroffene Delikte
Führerscheinrechtliche Konsequenzen aufgrund von im Deliktsstaat rechtskräftig gewordenen Entscheidungen drohen für bestimmte, schwere Delikte künftig auch innerhalb der gesamten EU.
Das betrifft ausschließlich folgende Delikte:
Fahren unter Alkoholeinfluss
Fahren unter Drogeneinfluss
erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
Allgemein Verkehrsverstöße mit schweren Verletzungsfolgen oder mit Todesfolge
Umfasst sind also nur sehr schwere Verkehrsverstöße, die ein hohes Unfall- oder Gefährdungspotential haben. Andere Verkehrsverstöße, die im Ausland mit einem Fahrverbot belegt sind, sind also nicht umfasst. Sie entfalten keine EU-weite Wirkung, sondern bleiben lediglich für den Deliktsstaat relevant.
Wichtig: Das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug ist nur gegen den ermittelten Fahrer vollstreckbar. Eine Haftung des Halters ist also ausgeschlossen.
Verfahren
Ergeht wegen eines schweren Verkehrsdeliktes eine Entscheidung, informiert der Deliktsstaat künftig den Ausstellerstaat des Führerscheininhabers über ein rechtskräftiges Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug. Der Ausstellerstaat spricht nach einer Überprüfung von Ausnahmetatbeständen (z.B. eines Grundrechtsverstoßes) ein Fahrverbot mit EU-weiter Wirkung aus.
Auswirkungen auf die Praxis
In der Praxis bedeutet dies, dass das im Ausland ausgesprochene Fahrverbot sich unmittelbar auf den Führerschein auswirkt. Der deutsche Autofahrer müsste in diesen Fällen dann auch in Deutschland für die Dauer des Fahrverbotes zu Fuß gehen.