EU: Fahrverbote sollen künftig europaweit gelten

Einigung: Fahrverbote sollen in Zukunft in der EU grenzüberschreitend gelten. Der ADAC begrüßt das und sieht ein Plus für die Verkehrssicherheit.
Fahrverbote aus dem EU-Ausland gelten dann auch in Deutschland
Betrifft Führerscheinmaßnahmen ab mindestens drei Monaten
Es geht um Alkohol- und Drogenfahrten sowie Tempo-Verstöße
Im Urlaub viel zu schnell gefahren, geblitzt, Führerschein für mindestens drei Monate weg. Solche Fahrverbote gelten heute nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Ein Deutscher, der sich beispielsweise in Italien ein Fahrverbot einhandelt, darf aktuell nur in Italien nicht Autofahren, in Deutschland dagegen schon. Künftig sollen Fahrverbote grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten.
Darauf haben sich EU-Parlament, -Rat und -Kommission jetzt geeinigt – der Entwurf muss noch formell angenommen werden. Bis zu einer Umsetzung wird es voraussichtlich noch mindestens drei Jahre dauern.
ADAC: Steigerung der Verkehrssicherheit
Was es für deutsche Autofahrinnen und Autofahrer bedeutet, zeigt ein Beispiel: Wer in Italien wegen schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit, wie etwa extrem überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer, ein Fahrverbot kassiert, muss seinen Führerschein sofort abgeben. Das Fahrverbot trifft ihn bis jetzt aber nur in Italien – in Deutschland hat es aktuell noch keine Konsequenzen.
Dass sich das ändern soll, ist aus Sicht des ADAC ein richtiger Ansatz. "Eine EU-weite Wirkung von Führerscheinmaßnahmen trägt zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei", sagt Jurist Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des ADAC. "Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten."