EU-Parlament: Fahrverbote sollen europaweit gelten

Italienischer Verkehrspolizist bei einer Geschwindigkeitskontrolle
Geschwindigkeitskontrolle in Italien: Fahrverbote für Raser sollen in Zukunft europaweit gelten© Shutterstock/Paolo Sartorio

Das EU-Parlament will, dass Fahrverbote grenzüberschreitend gelten. Der ADAC begrüßt die Pläne und sieht ein Plus für die Verkehrssicherheit.

  • Fahrverbote aus dem EU-Ausland gelten dann auch in Deutschland

  • Betrifft Führerscheinmaßnahmen ab mindestens einem Monat

  • EU-Parlament stimmt dem Vorschlag der Kommission zu

Im Urlaub viel zu schnell gefahren, geblitzt, Führerschein für mindestens einen Monat weg. Solche Fahrverbote gelten heute nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Künftig sollen sie grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten.

Umsetzung frühestens in zwei Jahren

Das sieht ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor, dem das EU-Parlament jetzt zustimmte. Bis zu einer Umsetzung wird es voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre dauern: Nach den Europa-Wahlen im Juni werden sich Parlament, EU-Kommission und -Rat erneut mit dem Thema befassen, bevor es in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird.

ADAC: Steigerung der Verkehrssicherheit

Was es für deutsche Autofahrinnen und Autofahrer bedeuten würde, wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, zeigt ein Beispiel: Wer in Italien wegen schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit, wie etwa extrem überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer, ein Fahrverbot kassiert, muss seinen Führerschein sofort abgeben. Das Fahrverbot trifft ihn bis jetzt aber nur in Italien – in Deutschland hat es aktuell noch keine Konsequenzen.

Dass sich das ändern soll, ist aus Sicht des ADAC ein richtiger Ansatz. "Ein EU-weite Wirkung von Führerscheinmaßnahmen trägt zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei", sagt Jurist Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des ADAC. "Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten."

Der ADAC Jurist sieht dann viel Diskussions- und Klarstellungsbedarf. Zum Beispiel bei der Frage der Halterhaftung und der sehr unterschiedlichen Bestrafung von Verkehrsverstößen in den 27 EU-Mitgliedstaaten.