Erste Hilfe: Das sollten Sie im Notfall beachten

Mann gibt Erste Hilfe
Prüfen, rufen, drücken: Erste Hilfe kann Leben retten© iStock.com/bymandesigns

Im Notfall kann es für die Betroffenen lebenswichtig sein, dass Sie Erste Hilfe leisten. Das sind die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

  • Die ersten Minuten sind entscheidend

  • Das einzig Falsche ist es, nichts zu tun

  • Erste Hilfe Kenntnisse regelmäßig auffrischen

Niemand wünscht es sich, aber Unfälle, Herzinfarkte, Stürze oder andere Notfälle können immer und überall passieren. Bis professionelle Helfer eintreffen, sind vor Ort häufig nur Menschen ohne besondere medizinische Kenntnisse. Nicht jeder von ihnen traut es sich auch zu, Erste Hilfe zu leisten. Die ersten Minuten sind jedoch entscheidend für den Erfolg der Erstversorgung der Betroffenen und deren weiterer Behandlung.

Leisten Sie daher unbedingt Erste Hilfe. Niemand wird Ihnen einen Vorwurf machen, wenn Sie nicht die gleichen Kenntnisse haben wie ein professioneller Helfer. Nur nicht zu helfen ist die falsche Entscheidung. Damit Sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist: Frischen Sie regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf – wer weiß, wann Sie sie das nächste Mal brauchen.

ADAC Position und Empfehlungen zur Ersten Hilfe

Dem ADAC ist es ein wichtiges Anliegen, die Erste-Hilfe-Kenntnisse in der Bevölkerung und hier insbesondere der Kraftfahrer zu verbessern. Dadurch sollen Unsicherheiten und Hemmungen im Ernstfall genommen und die Bereitschaft zur Hilfeleistung gestärkt werden.

Der ADAC unterstützt mit seinen zahlreichen Maßnahmen eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse auf freiwilliger Basis.

In diesem Zusammenhang sollten gezielt Projekte gefördert werden, die schon im Kindes- und Jugendalter ein Bewusstsein für die Bedeutung der Ersten Hilfe schaffen und die grundlegenden, einfach durchzuführenden Maßnahmen vermitteln.

Unabhängig von der Hilfeleistung durch medizinische Laien ist auch eine schnelle Verfügbarkeit von professionellen Helfern am Unfallort für eine erfolgreiche medizinische Versorgung entscheidend.

Erste Hilfe in Kurzform

Hier finden Sie wichtige Maßnahmen in einer Kurzanleitung zum Download, Ausdrucken und Mitnehmen.

Anleitung zur Ersten Hilfe
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ADAC Umfrage: Große Wissenslücken bei Erster Hilfe

Eine ADAC Umfrage zeigt, dass viele Menschen dazu bereit wären, Erste Hilfe zu leisten, aber Wissenslücken haben. Hier geht es zu den Ergebnissen der ADAC Umfrage Erste Hilfe mit mehr als 3600 befragten Personen in Deutschland, außerdem können Sie ihr eigenes Wissen testen.

Kann man etwas falsch machen?

Nur Nichtstun ist in einer Notfallsituation falsch. Tun Sie etwas, steigt die Chance, dass die Person gerettet wird. Die Angst, dass ein Mensch, der nicht mehr atmet, eventuell durch "falsches" Handeln verstirbt, ist unbegründet. Ein Atemstillstand ist bereits ein Worst-Case-Szenario; Erste Hilfe kann den Zustand der betroffenen Person nur verbessern. Wichtig: Wer eine verunglückte oder bewusstlose Person auffindet, sollte rasch handeln. Mit jeder verstrichenen Minute verschlechtert sich die Überlebensrate.

Überlebenschancen bei Herzstillstand erhöhen

In Deutschland kommt es jährlich bei mindestens 60.000 Menschen außerhalb des Krankenhauses zu einem Herzstillstand, etwa 30 Prozent von diesen Menschen sind im erwerbsfähigen Alter – nur etwa zehn Prozent überleben den Herzstillstand. Grund ist, dass häufig nicht sofort Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden – in nur 40 Prozent der Fälle leisten Laien eine Reanimation. Würden dies mehr Menschen tun, ließe sich die Überlebenschance verdoppeln oder verdreifachen.

Bevor Sie handeln: Schließen Sie aus, dass Sie sich und/oder andere gefährden, insbesondere bei einem Verkehrsunfall. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was passiert ist. Beurteilen Sie, welche Gefahren drohen.

Bewusstsein und Atmung prüfen

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Überprüfung der Atmung eines Betroffenen© ADAC e.V.

Als erstes sollten Sie den Zustand und die Vitalzeichen der betroffenen Person überprüfen.

Bewusstsein

  • Reagiert die Person auf lautes Ansprechen?

  • Reagiert sie auf Rütteln an der Schulter?

Atmung

Wenn die oder der Betroffene bewusstlos ist, muss die Atmung überprüft werden.

  • Machen Sie die Atemwege der Person frei, indem Sie ihren Kopf nach hinten neigen und gleichzeitig das Kinn anheben

  • Kontrollieren Sie, ob der Brustkorb sich hebt und senkt. Legen Sie Ihr Ohr über Mund und Nase der Person und hören Sie, ob Atemgeräusche vorhanden sind. Überprüfen Sie mit der Wange, ob Sie einen Luftstrom spüren

Notruf absetzen

Setzen Sie so früh wie möglich in der Reihenfolge der Sofortmaßnahmen einen Notruf ab, um weitere Hilfe zu verständigen bzw. veranlassen sie dies. Dazu 112 wählen (europaweit).

Inhalt des Notrufs:

  • Wo hat sich der Unfall ereignet?

  • Was ist passiert?

  • Wie viele Menschen sind betroffen?

  • Welche Verletzung/Erkrankung liegt vor?

  • Warten Sie unbedingt auf Rückfragen der Leitstelle!

  • Bei einem Unfall mit Gefahrgut: Weisen Sie beim Anruf darauf hin!

Seitenlage bei bewusstloser Person

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Seitenlage bei der Ersten Hilfe© ADAC e.V.

Ist der Mensch bewusstlos, atmet aber normal (2 bis 3 Mal in 10 Sekunden), bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage:

  • Legen Sie den zu Ihnen gewandten Arm der betroffenen Person angewinkelt nach oben

  • Legen Sie die Hand des anderen Arms mit dem Handrücken an die zu Ihnen zeigende Wange des Betreffenden und halten Sie sie fest

  • Greifen Sie den von Ihnen weiter entfernt liegenden Oberschenkel der Person, winkeln Sie das Bein an und drehen Sie das Unfallopfer zu sich

  • Richten Sie das oben liegende Bein so aus, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt

  • Neigen Sie den Kopf der Person nach hinten, damit die Atemwege frei bleiben. Außerdem soll der Mund leicht geöffnet sein

  • Wenn nötig, korrigieren Sie die unter der Wange liegende Hand so, dass der Kopf nach hinten geneigt bleibt und das Gesicht der oder des Betroffenen nach unten zeigt

  • Prüfen Sie regelmäßig die Atmung der Person. Im Falle eines Atemstillstands oder einer nicht normalen Atmung müssen Sie sie sofort in Rückenlage bringen und wiederbeleben

Reanimation durchführen

Erste Hilfe Reanimieren
Wiederbelebungsmaßnahmen bei der Ersten Hilfe© ADAC e.V.

Ist die Person bewusstlos und atmet nicht oder nicht normal, muss mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation) begonnen werden. Durch den Wechsel von Herzdruckmassage und Beatmung soll ein Minimalkreislauf bei dem betroffenen Menschen aufrechterhalten werden. Wenn Sie noch keinen Notruf abgesetzt haben, tun Sie das vor Beginn der Wiederbelebung bzw. veranlassen Sie dies.

Steht ein automatisierter externer Defibrillator (AED) zur Verfügung, lassen Sie diesen von einem weiteren Helfenden zum Unfallort holen. Der Beginn der Wiederbelebungsmaßnahmen darf durch die Suche nach einem AED nicht verzögert werden!

Im Folgenden wird die Vorgehensweise zur Wiederbelebung bei Erwachsenen beschrieben:

  • Zur Wiederbelebung knien Sie sich neben die Person, in Höhe ihres Brustkorbs

  • Platzieren Sie Ihre übereinanderliegenden Handballen in der Mitte des Brustkorbs der betroffenen Person zwischen den Brustwarzen

  • Führen Sie 30 Herzdruckmassagen durch. Drücken Sie dazu das Brustbein mit gestreckten Armen schnell und kräftig fünf bis sechs Zentimeter nach unten und entlasten Sie es nach jedem Druckstoß wieder vollständig (Geschwindigkeit: 100 bis 120 Mal pro Minute)

  • Machen Sie danach die Atemwege des betroffenen Menschen frei, indem Sie seinen Kopf nach hinten neigen und gleichzeitig sein Kinn anheben

  • Halten Sie die Nase der oder des Betroffenen zu und öffnen Sie seinen Mund (bei angehobenem Kinn)

  • Atmen Sie ein und legen Sie Ihre Lippen dicht um den Mund der Person

  • Geben Sie anschließend für eine Sekunde gleichmäßig eine Atemspende, sodass sich der Brustkorb der Person hebt.

  • Wiederholen Sie den Vorgang, wenn sich der Brustkorb wieder gesenkt hat

  • Führen Sie diese Wiederbelebungsmaßnahmen (also 30-mal Herzdruckmassage und anschließend zwei Beatmungsversuche) wiederholt so lange fort, bis professionelle Helfer übernehmen oder der/die Betroffene wieder normal atmet. Es kann helfen, den Rhythmus der Herz-Druck-Massage an einem Lied wie "Stayin’alive", "I will survive" oder "Atemlos" zu orientieren. Wichtig ist, dass Sie nach jedem Druck den Brustkorb vollständig wieder entlasten, sonst ist die Herzmassage nicht zielführend. Belassen Sie dabei Ihre Hände aber dort, wo sie sind. Zählen Sie am besten laut mit.

  • Wenn Sie keine Übung bei der Durchführung der Beatmung haben oder sich dazu nicht in der Lage fühlen, führen Sie durchgehend die Herzdruckmassage durch, bis professionelle Helfer übernehmen oder der/die Betroffene normal zu atmen beginnt

  • Wenn zusätzlich die Möglichkeit besteht, einen AED zu benutzen, setzen Sie diesen, sobald verfügbar, ein. Die Herzdruckmassage bleibt auch bei Verwendung eines AED weiterhin die wichtigste Hilfsmaßnahme. Unterbrechen Sie daher die Herzdruckmassage auch möglichst nicht für das Anbringen der AED-Elektroden. Befolgen Sie stets die Sprach-/Bildschirmanweisungen des Geräts zur Bedienung

ADAC Notfallpass: Hilfe im Ernstfall

Generelle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand helfen den Rettungskräften bei einem Notfall. Im ADAC Notfallpass können alle relevanten Notfalldaten hinterlegt und zentral in der Wallet-App des Smartphones gespeichert werden:

  • Vorerkrankungen

  • Medikamenten-Allergien

  • Medikationen

  • Blutgruppe

  • Kontaktpersonen (Angehörige, Notfallkontakte, Haus- und Fachärzte)

  • Informationen zu einer Schwangerschaft

  • Informationen zu Implantaten (z. B. Herzschrittmacher)

  • Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Im ADAC Notfallpass liegen diese Daten sicher verschlüsselt, damit sie bei einem Verlust des Smartphones nicht in falsche Hände gelangen. Der Notfallpass kann in die Rettungskette integriert werden. Im Notfall kann er von den Rettungskräften gescannt und ausgelesen werden. Im Zuge einer Weiterbehandlung im Krankenhaus können die Daten der entsprechenden Klinik zur Verfügung gestellt werden.

Erste Hilfe bei einem Verkehrsunfall

Bevor Sie die Vitalzeichen überprüfen, einen Notruf absetzen und anschließend die Maßnahmen zur Reanimation beginnen, sollten Sie bei einem Verkehrsunfall die Unfallstelle absichern und die verunglückte Person aus einer etwaigen Gefahrenzone bringen.

Unfallstelle absichern

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein

  • Bremsen Sie nicht plötzlich und fahren Sie auf der Autobahn auf keinen Fall rückwärts

  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand ab – in sicherem Abstand zur Unfallstelle

  • Ziehen Sie Ihre Warnweste an

  • Mitfahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit nur auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen

  • Nehmen Sie Mobiltelefon, Verbandkasten und Warndreieck aus dem Auto mit

  • Stellen Sie das Warndreieck in angemessenem Abstand vor dem Unfallort auf. Laufen Sie dazu hinter der Schutzplanke oder zumindest am äußersten Straßenrand mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr entgegen

  • Fordern Sie andere Autofahrer per Handzeichen auf, langsam zu fahren

Unfallopfer aus der Gefahrenzone bringen

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So ziehen Sie mit dem Rettungsgriff ein Unfallopfer aus dem Auto© ADAC e.V.

Ist ein Opfer am Unfallort in Lebensgefahr, sollten Sie sie oder ihn mit dem Rettungsgriff (auch Rautek-Rettungsgriff genannt) aus dem Auto ziehen, sofern Sie sich damit nicht selbst in Gefahr bringen.

  • Öffnen Sie die Fahrzeugtür, beobachten Sie das Unfallopfer und sprechen Sie sie oder ihn an

  • Schalten Sie die Zündung des Wagens aus, öffnen Sie den Sicherheitsgurt

  • Bringen Sie bei nicht ausgelöstem Airbag Ihren Kopf niemals zwischen Armaturenbrett und Körper des Unfallopfers

  • Achten Sie darauf, dass die Füße des Opfers nicht eingeklemmt sind

  • Umgreifen Sie das Unfallopfer in Sitzflächenhöhe von außen, drehen Sie ihren oder seinen Rücken zu sich hin

  • Legen Sie einen Unterarm des Unfallopfers vor dessen Bauch

  • Greifen Sie mit Ihren Händen durch die Achselhöhlen des Opfers und fassen Sie dessen Unterarm im Affengriff (siehe Abbildung)

  • Ziehen Sie das Unfallopfer vom Sitz an einen sicheren Ort, an dem Sie die Prüfung der Vitalzeichen sowie die Reanimationsmaßnahmen durchführen können.

Das Unfallopfer ist bewusstlos und hat einen Helm auf? Dann vorsichtig runter damit! So können Sie einem bewusstlosen Motorradfahrer richtig den Helm abnehmen.

Fahrer bewusstlos: Was können Beifahrer tun?

Für viele Beifahrer ein Horrorszenario: Der Fahrende sackt plötzlich in sich zusammen und reagiert nicht mehr. Womöglich steht ihr oder sein Fuß noch auf dem Gaspedal. Hinweise, was Sie in solch einem Fall tun können, finden Sie hier:

Fahrer bewusstlos: Was können Beifahrer tun?
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Recht und Versicherung bei Erster Hilfe

Muss man befürchten, für Fehler und Schäden bei der Ersten Hilfe haften zu müssen? ADAC Clubjuristen geben Auskunft:

Niemand muss für fehlerhafte Erste Hilfe haften, sofern er in guter Absicht versucht zu helfen. Kommt es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des verletzten Menschen, macht sich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h. persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchgeführt wurde.

Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht angelastet werden. Zum Schadensersatz herangezogen werden kann nur, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend gehandelt hat.

Unterlassene Hilfe ist strafbar. Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist in der Regel für jedermann zumutbar.

Ersthelfer sind unfallversichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung verletzen. Sie bekommen Sachschäden ersetzt, wenn dabei ihr Eigentum beschädigt wird – etwa die Uhr, das Handy oder die Kleidung. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen der oder des Verletzten entspricht.

Je nach Gegebenheiten kann die Erste Hilfe leistende Person ihre Schadensersatzansprüche (Körperschaden, Sachschaden) aber nicht nur bei der oder dem Verletzten, sondern auch direkt bei dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen. Denn jeder Ersthelfer steht während der Hilfeleistung automatisch kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Alle Angaben erfolgen dennoch ohne Gewähr.