Euro-7-Abgasnorm: Anforderungen, Grenzwerte, Einführungsfristen

Abgase aus dem Auspuff eines Autos
Die neue Abgasnorm Euro 7 soll für bessere Luft sorgen© iStock.com/Willowpix.com

In der Europäischen Union müssen neue Automodelle Abgasnormen erfüllen, um zugelassen zu werden. Derzeit wird die neue Norm Euro 7 vorbereitet. Alle Infos zu den aktuellen Vorschlägen und Beschlüssen.

  • Die Euro-7-Pläne für Pkw im Detail

  • Euro-7-Einführung: Voraussichtlich Ende 2026

  • Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro 7

Autos, Busse und andere Fahrzeuge in der EU sollen künftig weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe verursachen. Ministerrat und EU-Parlament einigten sich am 18. Dezember 2023 in Brüssel auf die neue Schadstoffnorm Euro 7. Damit werden auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb, Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Komponenten/Systemen sowie an die Lebensdauer von Batterien eingeführt. Alles, was Sie über die Inhalte der geplanten Verordnung für Pkw heute schon wissen sollten.

Wann wird die Euro-7-Norm eingeführt?

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen der Einigung von Ministerrat und EU-Parlament noch formal zustimmen. Das EU-Parlament hat die Vereinbarung auf der Plenartagung am 13. März 2024 angenommen. Es wird erwartet, dass der Rat nun den Standpunkt des Parlaments ohne Aussprache annimmt. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Regeln gelten nach Angaben des Parlaments 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle und 42 Monate nach dem Inkrafttreten für die Erstzulassung neuer Pkw.

Bei einer zu erwartenden Veröffentlichung Ende des 2. Quartals 2024 würde die Verordnung also Ende des 4. Quartals 2026 für die Typgenehmigung (also für ganz neue Modelle, die auf den Markt kommen) bzw. Ende des 4. Quartals 2027 für die Erstzulassung (also für alle Neuzulassungen) verbindlich festgeschrieben.

Die neuen Euro-7-Grenzwerte

Ein VW auf dem Prüfstand
Die Schadstoffemissionen werden zuerst im Labor überprüft© ADAC/Uwe Rattay

Die limitierten Schadstoffe und die Grenzwerte für Emissionsmessungen auf dem Prüfstand (WLTP) bleiben im Vergleich zur aktuellen Euro-6-Abgasnorm unverändert. Die Partikelgrenzwerte (Partikelmasse und Partikelzahl) gelten nun allerdings für alle Ottomotoren und nicht nur wie bisher für Ottomotoren mit Direkteinspritzung. Darüber hinaus wurde das Größenspektrum des Partikelzahl-Grenzwerts (PN) von bisher 23 Nanometern auf 10 Nanometer erweitert.

Die Konformitätsfaktoren (CF) für Emissionsmessungen im realen Straßenverkehr (RDE) bleiben im Vergleich zur aktuellen Euro 6-Abgasnorm ebenfalls unverändert.

Euro 7: Abgasgrenzwerte Pkw (M1)

Messung Prüfstand (WLTP Typ 1 Test)

Ottomotoren

Dieselmotoren

Kohlenmonoxid CO (mg/km)

1000

500

Kohlenwasserstoffe HC (mg/km)

100

Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe NMHC (mg/km)

68

Stickoxide NOₓ (mg/km)

60

80

HC + NOₓ (mg/km)

170

Partikelmasse PM (mg/km)

4,5

4,5

Partikelzahl PN (1/km)

6,0*10¹¹

6,0*10¹¹

Euro 7: Längere Haltbarkeit

Emissionstest an einem Volvo
Mit der mobilen RDE-Messung werden die Laborwerte überprüft© ADAC/Ralph Wagner

Die Dauerhaltbarkeitsanforderungen – also die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Kraftstoffverbrauchsangaben etc. sowie die Funktion von Komponenten/Systemen wie z.B. OBD, OBM, OBFCM – sind seitens der Fahrzeughersteller über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometer bzw. 8 Jahre nachzuweisen. Zusätzlich wird eine erweiterte Lebensdauer ("additional lifetime") bis 200.000 Kilometer bzw. 10 Jahre definiert. Bei den Emissionsgrenzwerten ist hier ein "Verschlechterungsfaktor" von 1,2 anwendbar.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Traktionsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Reifen- und Bremsenabrieb

Nahaufnahme einer glühenden Bremsscheibe
Euro 7: Auch die Partikel vom Bremsenabrieb werden limitiert© imago images/Westend61

Mit der Euro 7 werden auch nichtabgasbezogene Partikel aus Reifenabrieb ("Non-Exhaust Particle Emission") limitiert. Das Prüfverfahren basiert auf den im Rahmen der United Nations Regulation No. 117 festgelegten Testbedingungen. Die Grenzwerte sind noch festzuschreiben. Sicher ist, dass die Anforderungen auch für neue Reifen als eigene technische Komponente gelten: ab 1. Juli 2028 für Pkw-Reifen (Klasse C1), ab 1. April 2030 für leichte Lkw (C2) und ab 1. April 2032 für schwere Lkw (C3).

Auch die nichtabgasbezogenen Partikel aus Bremsenabrieb werden limitiert. Das Prüfverfahren basiert auf den im Rahmen der United Nations Regulation No. 24 festgelegten Testbedingungen. Bei der Euro-7-Einführung unterscheiden sich die Partikelmasse-Grenzwerte noch nach Antriebsart: Für reine Elektrofahrzeuge gilt der PM10-Grenzwert von 3 mg/km, für alle anderen Antriebsarten der Grenzwert 7 mg/km. Ab 2035 soll der einheitliche Grenzwert von 3 mg/km unabhängig von der Antriebsart gelten. Ab 2030 soll zusätzlich ein Partikelzahl-Grenzwert festgeschrieben werden, der aber noch zu definieren ist.

Euro 7: Manipulationssicherheit

Die Fahrzeughersteller müssen sicherstellen, dass Kilometerzähler, Einspritzsysteme, Antriebsbatterien, Emissionsminderungssysteme oder Steuergeräte nicht manipuliert werden können. Details und Ausführungsvorschriften sind hierzu aber noch festzulegen.

Darüber hinaus wird ein Onboard-Monitoring-System (OBM) vorgeschrieben, das in der Lage sein soll, Emissionsüberschreitungen zu erkennen. Stickoxide (NOₓ) sind über einen Sensor zu messen, Partikel (PM) dürfen über ein mathematisches Modell ermittelt werden. Als Grenzwerte gelten die entsprechenden Prüfstandgrenzwerte multipliziert mit einem Faktor 2,5. Details zu den OBM-Anforderungen sind noch festzulegen.

Zusätzlich sind alle Pkw sind mit einem On-Board Fuel Consumption Monitoring System (OBFCM) auszustatten, das den realen Verbrauch speichert. Somit entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für reine Elektrofahrzeuge sowie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG).

Geofencing für Hybride

Straßenschild Umweltzone mit Diesel frei ab Euro 6
Frei ab Euro 6: Abgasnormen regeln Fahrverbote© imago images/Lichtgut

Hersteller können Fahrzeuge mit sogenannten Geofencing-Technologien ausstatten, die es einem Hybridfahrzeug nicht erlauben, innerhalb eines bestimmten Gebiets mit dem Antrieb ihres Verbrennungsmotors zu fahren. Der Hersteller muss in diese Fahrzeuge ein Fahrerwarnsystem einbauen, das den Benutzer informiert, wenn die Antriebsbatterien fast leer sind und das Fahrzeug sogar anhält, wenn es nicht innerhalb von 5 Kilometern nach der ersten Warnung im emissionsfreien Geofencing-Gebiet aufgeladen wird. Fahrzeuge mit Geofencing-Technologien werden als Euro 7G-Fahrzeug bezeichnet.

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Euro 6e: Zwischenschritt zu Euro 7

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veröffentlicht: Euro 6e.

Mit der ersten Stufe der Euro 6e (EA) werden seit 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt: für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34. Für die Erstzulassung von neuen Pkw sind diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben. Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA".

Die zweite Stufe Euro 6e (EB) ist für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. Januar 2025 (ab 1. Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich vorgeschrieben. Sie fordert eine Anzeige der verwendeten Emissionsstrategien bei Fahrzeugprüfungen (Standard-Emissionsstrategie BES, zusätzlichen Emissionsstrategie AES) im Rahmen der Typzulassung, Marktüberwachung oder ISC-Tests. Darüber hinaus wird die Bestimmung der Nutzfaktoren von Plug-in-Hybriden angepasst, um realitätsnähere Angaben zu deren CO₂-Emissionen zu erhalten.