ADAC Vertragssachverständige: Jetzt in Ihrer Nähe finden

Ein Gutachten nach einem Unfall, Fragen zu Autoreparatur oder Autokauf: Ein Netzwerk mit über 270 ADAC Vertragssachverständigen steht Ihnen zur Verfügung.
ADAC Mitgliedervorteil: Erstberatung kostenfrei
Auch Nicht-Mitglieder können Sachverständige nutzen
Unfallbegutachtung: Kompetent, schnell und zuverlässig
ADAC Vertragssachverständige beraten ADAC Mitglieder kostenlos zu Fragen rund um Auto und Motorrad und prüfen Bremsen, Stoßdämpfer und Batterie – je nach technischer Ausstattung des Sachverständigen. Gutachten bei einem ADAC Vertragssachverständigen sind kostenpflichtig.
Nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, dass der Kfz-Haftpflichtschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Gutachter Ihrer Wahl dokumentiert und der Höhe nach bemessen wird. ADAC Vertragssachverständige erstellen als unabhängige Partner ein neutrales Gutachten, das im nächsten Schritt als Basis für die Schadenregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dient; die anfallenden Kosten trägt der Verursacher.
Hilfe bei rechtlichen Fragen
Bei rechtlichen Fragen insbesondere zu im Zusammenhang mit einer Unfallregulierung steht Ihnen ein Netz von über 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälten mit ihrer Kompetenz zur Verfügung. Für ADAC Mitglieder ist die Erstberatung kostenfrei.
Rund um den Fahrzeugkauf/-verkauf
Um sich vor der Unterschrift unter einen Gebrauchtwagenkaufvertrag auch technisch abzusichern, können Sie vor Ort eine ausführliche Fahrzeuguntersuchung zum günstigen Mitgliederpreis durchführen lassen. Die Untersuchungen werden bei ausgewählten Vertragssachverständigen angeboten und erfordern eine telefonische Voranmeldung. Mit einem Wertgutachten wird der aktuelle Wert des Fahrzeugs bestimmt. Auf dieser Basis können dann realistische Kauf- bzw. Verkaufspreise ermittelt werden.
Kfz-Gutachter: Kosten und Honorar
Bitte erkundigen Sie sich immer vor der Inanspruchnahme einer Sachverständigenleistung, ob und in welcher Höhe dafür ein Honorar verlangt wird. Im Rahmen der Beratungstätigkeiten können Gebühren anfallen, wenn der Sachverständige durch Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme, eines Gutachtens oder durch Probe- oder Messfahrten tätig wird.