Balkonkraftwerk anmelden: Infos zu Registrierung im MaStR und Anleitung
Von André Gieße

Wer zu Hause ein Balkonkraftwerk anschließt, muss es bei der Bundesnetzagentur anmelden. Vermieter können die Mini-PV-Anlagen auch nicht mehr grundlos ablehnen. Alle Infos – mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Die Anmeldung nach Inbetriebnahme ist Pflicht
Missachtung bestimmter Regeln kann Folgen haben
Ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist nicht nötig
Mit einem Balkonkraftwerk oder einer Mini-PV-Anlage lässt sich mit geringen Investitionen und wenig Aufwand ein Teil der Energiekosten sparen. Dank einer Gesetzesänderung ist seit 2024 nicht nur mehr Power vom Balkon erlaubt, sondern auch die Anmeldung deutlich einfacher.
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist Pflicht und in § 5 MaStRV vorgeschrieben. Denn um das öffentliche Stromnetz stabil zu halten, müssen Netzbetreiber wissen, wo in ihrem Gebiet potenziell wie viel überschüssiger Solarstrom eingespeist werden kann. Die Registrierung einer Mini-PV-Anlage ist mit keinen Kosten verbunden. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme passieren. Andernfalls droht den Betreiberinnen und Betreibern ein Bußgeld.
Um den Ausbau der Solarstromerzeugung zu fördern, hat der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen mit dem "Solarpaket I" deutlich vereinfacht. Wer sich zu Hause ein Balkonkraftwerk installiert, muss es nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Das ist ein behördliches Register aller Akteure und Anlagen des deutschen Strom- und Gasmarkts. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr nötig.
Wer auch einen Speicher fürs Balkonkraftwerk betreibt, muss ihn gesondert im MaStR anmelden. Je nach Ausführung kann weiterhin eine Mitteilung an den Netzbetreiber erforderlich sein.
Anleitung: Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist in vier Schritten online durchführbar.
Schritt: Auf "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" klicken, dann auf "Registrierung einer Solaranlage" und anschließend "Steckerfertige Solaranlage" wählen.
Schritt: Wenn noch kein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister vorhanden ist, müssen Sie dieses anlegen. Anschließend kurz die Fragen des Einrichtungsassistenten beantworten.
Schritt: Angaben zum Standort des Balkonkraftwerks und technischen Daten machen (Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Wechselrichterleistung und Zählernummer).
Schritt: Wenn Sie zusammen mit dem Balkonkraftwerk auch einen Stromspeicher betreiben, schließen sich im Registrierungsformular weitere Abfragen zu dessen technischen Daten an.
Hinweise zu einzelnen technischen Daten:
Datum der Inbetriebnahme: Das ist der Zeitpunkt, zu dem das Balkonkraftwerk erstmals Solarstrom in das Hausnetz eingespeist hat bzw. an eine Steckdose angesteckt wurde.
Modulleistung: Rechnen Sie die gesamte Leistung Ihrer Module zusammen, die Sie in der Bedienungsanleitung finden. Sie wird bei Balkonkraftwerken im MaStR in Watt (W) erfasst.
Wechselrichterleistung: Entnehmen Sie diese Angabe ebenfalls der Bedienungsanleitung, in der Regel sind es 800 Watt bei zwei oder mehr Modulen und 400 Watt bei einem Modul.
Zählernummer: Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder direkt auf der Vorderseite Ihres Stromzählers.
Auf der Internetseite zeigt die Bundesnetzagentur auch in einem Video, wie die Anmeldung eines Balkonkraftwerks funktioniert. Ein digitaler Registrierungsassistent hilft außerdem dabei.
Was, wenn der Netzbetreiber nicht reagiert?
In der Regel informiert die Bundesnetzagentur Ihren Netzbetreiber automatisch über die Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks. Sollte dies nicht geschehen oder sollten Sie keine Rückmeldung vom Netzbetreiber erhalten, empfiehlt es sich, aktiv zu werden.
Sie können den Registrierungsstatus in Ihrem Marktstammdatenkonto überprüfen oder direkt beim Netzbetreiber nachfragen. Vielleicht ist irgendwo ein Fehler aufgetreten, zum Beispiel, weil Sie nicht alle Daten korrekt eingetragen haben.
Wie viel Watt sind bei der Anmeldung erlaubt?
Das Balkonkraftwerk muss gewisse technische Anforderungen erfüllen, um im Sinne der Netzstabilität sicher betrieben werden zu können. Pro Stromzähler gelten diese Grenzwerte:
Alle installierten Solarmodule dürfen zusammen maximal 2000 Watt Nennleistung haben.
Der Wechselrichter darf eine Nennleistung von maximal 800 Watt nicht überschreiten.
Es ist erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt zu betreiben, solange man sich an die geltenden Limits hält. Pro Stromkreis darf nur ein Wechselrichter angeschlossen werden. Wer mehr Power am Balkon hat, als zulässig ist, fällt unter die strengeren Vorschriften für reguläre PV-Anlagen – einschließlich umfangreicherer Anmeldeverfahren und Installationsvorgaben.
Droht ohne Registrierung der Mini-PV ein Bußgeld?
Wer sein neues Balkonkraftwerk nicht binnen eines Monats im Marktstammdatenregister anmeldet, begeht gemäß § 95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur kann dann Strafen in Form von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro verhängen.
Die Pflicht zur Anmeldung entfällt bei autarken Balkonkraftwerken, die keinen Anschluss ans öffentliche Stromnetz haben. Dasselbe gibt für kleine tragbare Solargeräte, die zur direkten Ladung von Powerstations verwendet werden und etwa bei Campingausflügen im Wohnmobil zum Einsatz kommen. Da sie nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, müssen sie nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Muss man das Balkonkraftwerk dem Vermieter melden?

Für die Installation einer Balkonanlage ist keine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft mehr nötig. Im Jahr 2024 sind das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht so geändert worden, dass Mieter und Eigentümer einen Anspruch auf die Genehmigung haben. Sie sollten dennoch vorher mit dem Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft sprechen, etwa über die Art der Montage. Eine Ablehnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig: zum Beispiel Denkmalschutz oder Sicherheitsrisiken.
Wird der Solarstrom durch alte Stromzähler ins Hausnetz eingespeist, laufen diese oft rückwärts. Bei der Anmeldung im MaStR informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über den notwendigen Einbau eines neuen Stromzählers mit Rücklaufsperre. Bis der Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung (digitaler Zweirichtungszähler oder Smart Meter) durchgeführt ist, dürfen Haushalte ihre Balkonkraftwerke vorübergehend mit alten Ferraris-Zählern betreiben.
Seit Dezember 2025 darf man Balkonkraftwerke auch ganz offiziell an herkömmlichen Schuko-Steckdosen betreiben statt an einer Wieland-Steckdose, die ein Elektriker installieren muss. Die neue Anschluss- und Produktnorm DIN VDE V 0126-95 regelt, wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk höchstens produzieren darf, wie viel Watt der dazugehörige Wechselrichter ins eigene Stromnetz einspeisen darf und welche Stecker für eine sichere Installation zulässig sind.
Balkonkraftwerk ummelden bei Ortswechsel
Bei einem Wohnungswechsel oder Umzug in ein anderes Haus müssen Betreiberinnen oder Betreiber die Adresse des neuen Standorts innerhalb eines Monats im MaStR aktualisieren. Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks bleibt unverändert.
Befindet sich der neue Standort der Mini-PV-Anlage in einem anderen Netzgebiet, müssen Sie den neuen Netzbetreiber im Marktstammdatenregister hinzufügen und den vorigen löschen. Verkauft jemand sein Balkonkraftwerk, ist dies im MaStR als "Betreiberwechsel" zu registrieren.
Balkonkraftwerk abmelden bei Stilllegung
Wer sein Balkonkraftwerk dauerhaft außer Betrieb nimmt, muss dies ebenfalls binnen eines Monates im MaStR mitteilen. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, stillgelegte Anlagen nicht zu löschen. Sie verbleiben zu statistischen Zwecken im Marktstammdatenregister.