Balkonkraftwerk anmelden: Wie es geht und was zu beachten ist

Ein Balkonkraftwerk anzumelden funktioniert jetzt ganz einfach. Vermieter können Mini-PV-Anlagen auch nicht mehr grundlos ablehnen. Alle Infos – mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Die Anmeldung nach Inbetriebnahme ist Pflicht
Missachtung bestimmter Regeln kann Folgen haben
Ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist nicht nötig
Mit einem Balkonkraftwerk oder einer Mini-PV-Anlage lässt sich mit geringen Investitionen und wenig Aufwand ein Teil der Energiekosten sparen. Dank einer Gesetzesänderung ist inzwischen nicht nur mehr Power vom Balkon erlaubt, sondern auch die Anmeldung deutlich einfacher.
Registrierung der Mini-PV ist Pflicht

Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist Pflicht und dient der Stabilität des öffentlichen Stromnetzes. Dazu müssen Netzbetreiber wissen, wo in ihrem Gebiet potenziell wie viel überschüssiger Solarstrom eingespeist werden kann. Die Registrierung einer privaten Mini-PV-Anlage ist mit keinen Kosten verbunden. Sie muss allerdings innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme passieren. Andernfalls droht den Betreiberinnen und Betreibern ein Bußgeld.
Um den Ausbau der Solarstromerzeugung zu fördern, hat der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen mit dem "Solarpaket I" deutlich vereinfacht. Wer sich zu Hause ein Balkonkraftwerk installiert, muss es nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Das ist ein behördliches Register aller Akteure und Anlagen des deutschen Strom- und Gasmarkts. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr notwendig.
Im Marktstammdatenregister anmelden
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist in vier schnellen Schritten online durchführbar.
Schritt: Auf "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" klicken und dann auf "Registrierung einer Solaranlage".
Schritt: Die Option "Steckerfertige Solaranlage" auswählen.
Schritt: Wenn noch kein Benutzerkonto vorhanden ist, dieses anlegen. Anschließend kurz die Fragen des Einrichtungsassistenten beantworten.
Schritt: Noch die verbleibenden Angaben zum Standort und den technischen Daten ausfüllen.
Für die Registrierung sind neben den Angaben zur Person nur wenige Daten erforderlich:
Zählernummer: Sie finden diese auf Ihrer letzten Stromrechnung oder direkt auf Ihrem Stromzähler.
Datum der Inbetriebnahme: Das Datum, an dem die Balkonanlagen erstmals in Betrieb genommen wurde.
Technische Daten: Herstellerinformationen zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter, insbesondere zur Leistung (in Watt).
Auf der Internetseite zeigt die Bundesnetzagentur auch in einem Video, wie die Anmeldung eines Balkonkraftwerks funktioniert. Ein digitaler Registrierungsassistent hilft außerdem dabei.
Wenn der Netzbetreiber nicht reagiert
In der Regel informiert die Bundesnetzagentur Ihren Netzbetreiber automatisch über die Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks. Sollte dies jedoch nicht geschehen oder sollten Sie keine Rückmeldung vom Netzbetreiber erhalten, empfiehlt es sich, aktiv zu werden. Sie können den Registrierungsstatus in Ihrem Marktstammdatenkonto überprüfen oder direkt beim Netzbetreiber nachfragen. Vielleicht ist irgendwo ein Fehler aufgetreten, zum Beispiel, weil Sie nicht alle Daten korrekt eingetragen haben.
Wichtige Regeln zum Balkonkraftwerk
Das Balkonkraftwerk muss gewisse technische Anforderungen erfüllen, um im Sinne der Netzstabilität sicher betrieben werden zu können. Pro Stromzähler gelten diese Grenzwerte:
Alle installierten Solarmodule dürfen zusammen maximal 2000 Watt Nennleistung haben.
Der Wechselrichter darf eine Nennleistung von maximal 800 Watt nicht überschreiten.
Es ist erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke in einem Haushalt zu betreiben, solange man sich an die geltenden Limits hält. Pro Stromkreis darf nur ein Wechselrichter angeschlossen werden. Wer mehr Power am Balkon hat, als zulässig ist, fällt unter die strengeren Vorschriften für reguläre PV-Anlagen – einschließlich umfangreicherer Anmeldeverfahren und Installationsvorgaben.
Bei Missachtung droht Geldstrafe
Wer sein neues Balkonkraftwerk nicht binnen eines Monats im Marktstammdatenregister anmeldet, begeht gemäß Paragraf 95 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur kann dann Strafen in Form von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro verhängen.
Die Pflicht zur Anmeldung entfällt bei autarken Balkonkraftwerken ohne jeglichen Anschluss ans öffentliche Stromnetz. Diese Erzeugungsanlagen sind in der Regel kleine tragbare Solaranlagen, die zur direkten Ladung von Batteriespeichern verwendet werden oder bei Campingausflügen im Wohnmobil zum Einsatz kommen. Da sie nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, müssen sie nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Neuregelungen für die Installation

Für die Installation einer Balkonanlage ist keine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft mehr nötig. Bundestag und Bundesrat haben im Jahr 2024 entsprechende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Eine Nachfrage ist jedoch weiterhin erforderlich. Eine Ablehnung muss sehr gut begründet sein.
Wird der Solarstrom durch alte Stromzähler ins Hausnetz eingespeist, laufen diese oft rückwärts. Bei der Anmeldung im MaStR informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über den notwendigen Einbau eines neuen Stromzählers mit Rücklaufsperre. Bis der Wechsel durchgeführt ist, dürfen Haushalte ihre Balkonkraftwerke mit alten Ferraris-Zählern betreiben.
Demnächst soll man Balkonkraftwerke auch ganz offiziell an herk ömmlichen Schuko-Steckdosen betreiben dürfen statt an einer Wieland-Steckdose, die ein Elektriker installieren muss. Bis Mitte 2025 soll eine Produktnorm für Mini-Solaranlagen vorliegen, die das regelt. Zusätzlich rät die Verbraucherzentrale, darauf zu achten, dass Hersteller den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.
Betreiberwechsel und Stilllegung
Für Mieter sind Balkonanlagen auch deshalb interessant, weil die Geräte bei einem Wohnungswechsel mit umziehen können. In diesem Fall müssen Betreiberinnen oder Betreiber allerdings den neuen Standort der Anlage im MaStR aktualisieren. Das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme bleibt unverändert.
Befindet sich der neue Standort in einem anderen Netzgebiet, müssen Sie den neuen Netzbetreiber im Marktstammdatenregister hinzufügen und den vorigen löschen. Verkauft jemand sein Balkonkraftwerk, ist dies im MaStR als "Betreiberwechsel" zu registrieren.
Wer seine Erzeugungsanlage dauerhaft stilllegt, muss dies ebenfalls im MaStR mitteilen. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass stillgelegte Anlagen – anders als zum Beispiel irrtümliche Duplikate – nicht zu löschen sind. Sie verbleiben zu energiestatistischen Zwecken im Marktstammdatenregister.