Bevor man mit dem Motorrad nach Österreich fährt, sollte man sich vor allem über Besonderheiten wie Fahrverbote, drohende Bußgelder und Ausrüstungsvorschriften informieren. Das sind die Regeln. Fahrverbote in Tirol für laute Motorräder Ein Verbandsbeutel muss mitgeführt werden Kinder als Beifahrer: Besondere Regeln Wie schnell darf man fahren? Motorfahrräder (Kleinkrafträder) dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 130 km/h. Auf einigen beschilderten Abschnitten der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) gilt generell 100 km/h. Auf den übrigen Abschnitten sowie auf der Tauernautobahn (A10) und der Rheintalautobahn (A14) gilt von 22-5 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Geblitzt – welche Strafe droht? Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog: Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier. Was gilt auf der Autobahn? Autobahnen dürfen nur mit Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h benutzt werden. Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) ist die Benutzung von Autobahnen untersagt. Vorbeischlängeln erlaubt? Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Engstellen oder Bahnübergängen, dürfen sich Fahrer von Krafträdern, die später ankommen, vorbeischlängeln. Es muss jedoch ausreichend Platz zur Verfügung stehen und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Darf ein Sozius mitfahren? Mit Motorrädern, Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern darf nur eine Person als Beifahrer befördert werden, gleichgültig, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt. Der Beifahrer muss sich festhalten können und die Fußrasten erreichen. Wie sieht es mit Beiwagen aus? Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als zwei Sitze haben. Eine spezielle Anordnung der Sitze (früher: hintereinander) ist nicht mehr vorgeschrieben. Darf man Kinder mitnehmen? Auf Motorrädern dürfen nur Kinder befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. In Beiwagen dürfen auch Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Voraussetzung ist, dass geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder Sicherheitsgurte verwendet werden. Zusätzlich müssen die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe des Kindes reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel haben. Alternativ ist ein geschlossener kabinenartiger Beiwagen möglich. Auf Motorfahrrädern dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Kindersitzen befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen. Die Sitze müssen mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden und so angebracht sein, dass das Kind die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht behindert. Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer Um welche Fahrzeuge geht es? In Österreich wird zwischen folgenden Krafträdern unterschieden: Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ . Motorrad: Kraftrad, das nicht unter die Kriterien eines Kleinkraftrades (siehe oben) fällt, also z.B. mehr als 50 cm³ Hubraum hat. Kleinmotorrad: Motorrad, dessen Antriebsmotor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat.