Abdeckplanen für Motorräder im Winter

Motorrad abgedeckt mit Schutzhülle
Freiluft, Garage oder Keller: Auf die Umgebung kommt es bei der Wahl der Hülle an© Shutterstock/Gorlov-KV

Wer für sein Schätzchen keinen Garagenplatz für die kalte Jahreszeit hat, der sollte für das Überwintern an der frischen Luft Vorsorge treffen und seine Maschine gut einpacken. Hier lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

Abdeckplanen für Motorräder gibt es im Fach- und Versandhandel in großer Auswahl und zu Preisen zwischen 30 und 150 Euro. Meist gilt: Wer etwas mehr investiert, fährt besser. 

Im freien: Qualität und Passform wichtig

Eine lackschonende Beschichtung der Innenseite der Plane verhindert, dass das Motorrad leidet, wenn die Plane sich verschiebt. Da im Freien mit Wind zu rechnen ist, müssen solche Überzieher zudem hohe Windkräfte und selbst kletternde Tiere wie Katzen aushalten können. Eine möglichst genaue Passform ist wichtig: Je größer, desto stärker flattert die Plane und scheuert deswegen auch mehr. Reiß- oder Bruchstellen entstehen zielsicher dort, wo sie sich am meisten bewegen kann, sowie an exponierten Stellen wie Lenkerenden.

Vorsicht bei Feuchtigkeit: regelmäßig lüften

Auf die Werbeversprechen der Atmungsaktivität der Hüllen sollten Sie nicht unbedingt vertrauen: Ein Freiraum von gut fünf Zentimetern zum Boden erhöht die Chance des Luftaustausches, um der Kondenswasserbildung entgegenzuwirken. Damit es unter der Abdeckplane auch nach längeren Standzeiten trocken bleibt, empfehlen ADAC Experten regelmäßiges Lüften, also die Plane an trockenen und windigen Tagen abzunehmen. 

Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Maschine nach Ende der Saison nur gut gewaschen und völlig trocken unter die Haube kommt. Obwohl viele Planen hitzebeständig sind, sollten Sie Ihr Zweirad nicht mit heißem Auspuff, Krümmer oder Motorblock einpacken.

Frisch lackierte Teile sollten ebenfalls nicht unter die Plane: Lösungsmittel dünsten noch monatelang aus und können die Hülle wie das Gefährt beschädigen. Das gilt auch für chemische Konservierungssprays. Obwohl heute an vielen Motorrädern Aluminium und Plastik dominieren, sollten gefährdete Teile wie Schwingenlager, Radlager, Achse, Teile der Bremse, der Federung und des Antriebs entsprechend gefettet werden. 

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Klapp-Garage: an windgeschützten Orten

Fürs Winterlager an der Luft gibt es für rund 300 Euro eine stabilere Alternative, falls Platz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist: Eine Faltgarage, die unter dem Namen "Motodome" angeboten wird. Die knapp 20 Kilogramm schwere Stahlrohr-Konstruktion ist mit einem beschichteten Gewebe bespannt und wird mittels Dübeln im Boden verankert. Große Belüftungshutzen sorgen für Luftaustausch und verhindern Schwitzwasserbildung. Diese Klapp-Garage sollten Sie allerdings an windgeschützten Orten und im Schatten installieren.

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In Garagen: Schutz vor Staub und Kratzern

Wer sein Motorrad in der Garage vollgetankt, gesäubert und geschmiert zur Überwinterung aufbockt, sollte es ebenfalls abdecken. So ist es vor unbeabsichtigten Kratzern durch Gegenstände, vor allem aber gegen Staub geschützt. Indoor-Planen müssen nicht wasser- und winddicht sein, Atmungsaktivität ist hier angesagt.

Wer besonders vorsorgen will oder ein Oldtimer-Schätzchen länger stilllegt, der greift zu einem luftdicht zu verschließenden Überzieher mit VCI für rund 50 Euro. Das Kürzel steht für den englischen Begriff "volatile corrosion inhibitor", also flüchtige Korrosions-Hemmer. Der gasförmige Rostschützer baut eine Schutzatmosphäre auf, in der alle Metallteile bis zu zwei Jahre lang rostgeschützt sind. Durch eine Dose neuen VCI-Emitters (von 15 bis 20 Euro) kann der Schutz verlängert werden.

Nach der Öffnung verflüchtigt sich das Mittel und bildet keine Rückstände auf der Maschine. Die Folie kann übrigens auch im Freien angewendet werden, nur muss dann eine zusätzliche Outdoor-Abdeckplane verwendet werden: UV-Strahlung zerstört die VCI-Stoffe und eine solche Corrodom-Haube ist zudem nicht so strapazierfähig wie eine Standardplane.

Maschinen mit Saisonkennzeichen

Maschinen mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des Zulassungszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen abgestellt werden.

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